…hinzutretenden objektiven Umständen - insbesondere betreffend die örtliche Lage und Aufschließung der Liegenschaft, die bauliche Entwicklung in der Umgebung sowie die zum Bewertungsstichtag gegebene und für die Zukunft zu erwartende Marktlage - anzunehmen, dass eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in absehbarer Zeit vom genannten Stichtag anderen als landwirtschaftlich…
…hinzutretenden objektiven Umständen - insbesondere betreffend die örtliche Lage und Aufschließung der Liegenschaft, die bauliche Entwicklung in der Umgebung sowie die zum Bewertungsstichtag gegebene und für die Zukunft zu erwartende Marktlage - anzunehmen, dass eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in absehbarer Zeit vom genannten Stichtag anderen als landwirtschaftlich…
…hinzutretenden objektiven Umständen - insbesondere betreffend die örtliche Lage und Aufschließung der Liegenschaft, die bauliche Entwicklung in der Umgebung sowie die zum Bewertungsstichtag gegebene und für die Zukunft zu erwartende Marktlage - anzunehmen, dass eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in absehbarer Zeit vom genannten Stichtag anderen als landwirtschaftlich…
…hinzutretenden objektiven Umständen - insbesondere betreffend die örtliche Lage und Aufschließung der Liegenschaft, die bauliche Entwicklung in der Umgebung sowie die zum Bewertungsstichtag gegebene und für die Zukunft zu erwartende Marktlage - anzunehmen, dass eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in absehbarer Zeit vom genannten Stichtag anderen als landwirtschaftlich…
…September 2008 wies das Finanzamt die Berufungen als unbegründet ab. Im Antrag auf Vorlage der Berufungen an die Abgabenbehörde II. Instanz wurde im Wesentlichen unter Hinweis auf Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ausgeführt, dass die gegenständlichen Liegenschaften keine Baulücken im Sinne des § 52 Abs. 2 BewG seien…
…2008 wies das Finanzamt die Berufungen als unbegründet ab. In den Anträgen auf Vorlage der Berufungen an die Abgabenbehörde II. Instanz wurde im Wesentlichen unter Hinweis auf Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ausgeführt, dass die gegenständlichen Liegenschaften keine Baulücken im Sinne des § 52 Abs. 2 BewG seien…
…2008 wies das Finanzamt die Berufungen als unbegründet ab. In den Anträgen auf Vorlage der Berufungen an die Abgabenbehörde II. Instanz wurde im Wesentlichen unter Hinweis auf Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ausgeführt, dass die gegenständlichen Liegenschaften keine Baulücken im Sinne des § 52 Abs. 2 BewG seien…
…hinzutretenden objektiven Umständen - insbesondere betreffend die örtliche Lage und Aufschließung der Liegenschaft, die bauliche Entwicklung in der Umgebung sowie die zum Bewertungsstichtag gegebene und für die Zukunft zu erwartende Marktlage - anzunehmen, dass eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in absehbarer Zeit vom genannten Stichtag anderen als landwirtschaftlich…
…hinzutretenden objektiven Umständen - insbesondere betreffend die örtliche Lage und Aufschließung der Liegenschaft, die bauliche Entwicklung in der Umgebung sowie die zum Bewertungsstichtag gegebene und für die Zukunft zu erwartende Marktlage - anzunehmen, dass eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in absehbarer Zeit vom genannten Stichtag anderen als landwirtschaftlich…
…hinzutretenden objektiven Umständen - insbesondere betreffend die örtliche Lage und Aufschließung der Liegenschaft, die bauliche Entwicklung in der Umgebung sowie die zum Bewertungsstichtag gegebene und für die Zukunft zu erwartende Marktlage - anzunehmen, dass eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in absehbarer Zeit vom genannten Stichtag anderen als landwirtschaftlich…
…altes landwirtschaftliches Gebäude (Scheune) mit einer Baufläche von 180 m2 handelt. Das mit Pfeilern aus Bruchsteinen und Ziegeln errichtete und mit verwitterten Brettern verschlagene Gebäude befindet sich offensichtlich in einem schlechten baulichen Zustand. Im Gebäude sind den Bildern nach ein kleiner Traktor mit einem Anhänger…
…Merkmalen zurücktreten. Dies gelte besonders, wenn eine Baulücke in einem sonst schon besiedelten Wohnviertel vorliege. Daran vermöge auch die auf dem Streitgrundstück betriebene Obst- und Beerenkultur nichts zu ändern. Die Berufungswerberin brachte daraufhin einen Antrag auf Entscheidung über Ihre Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz…
…begründend ausgeführt, dass die Parzellen im verbauten Gebiet lägen. Laut Flächenwidmungsplan handle es sich um reines Wohngebiet (WR 0,2 - 0,4) und stellten die Grundstücke eine Baulücke dar. Bei den beiden Grundstücken handle es sich zudem noch um Flächen mit einer Grundstücksgröße, die der…
…entsprechen. Eine Aufschließung des Grundstückes Nr. X sei derzeit durch das Fehlen einer Wasser- und Abwasserversorgung nicht gegeben, eine bauliche Nutzung daher nicht möglich. Auch die Herstellung des Kanals bis 2002 sei in Frage gestellt, da der Gemeinde die hiezu erforderlichen Mittel fehlten. Mit 1…
…hinzutretenden objektiven Umständen - insbesondere betreffend die örtliche Lage und Aufschließung der Liegenschaft, die bauliche Entwicklung in der Umgebung sowie die zum Bewertungsstichtag gegebene und für die Zukunft zu erwartende Marktlage - anzunehmen, dass eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in absehbarer Zeit vom genannten Stichtag anderen als landwirtschaftlich…
…nach als Bauland, Industrieland oder als Land für Verkehrszwecke anzusehen sind (Abs. 2). Ein typischer Anwendungsfall dieser Vorschrift liegt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH vor, wenn das zu bewertende Grundstück eine Baulücke in einem sonst besiedelten Gebiet darstellt (vgl. VwGH 21. 1.1991, 90/15…
…nach als Bauland, Industrieland oder als Land für Verkehrszwecke anzusehen sind (Abs. 2). Ein typischer Anwendungsfall dieser Vorschrift liegt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH vor, wenn das zu bewertende Grundstück eine Baulücke in einem sonst besiedelten Gebiet darstellt (vgl. VwGH 21. 1.1991, 90/15…
…Abs. 2 BewG nicht entgegen. Die örtliche Lage und Aufschließung der Liegenschaft sowie die bauliche Entwicklung in der Umgebung, sowie die zum Bewertungsstichtag gegeben und für die Zukunft zu erwartenden Marktlage rechtfertigt die Zurechnung zum Grundvermögen. In der näheren Umgebung wurden folgende Baubewilligungen erteilt bzw…
…dass nicht nur die beiden Nachbargrundstücke bebaut sind, sondern dass auch die Grundstücke in der Umgebung beinahe alle bebaut sind (Baulücken sind die Ausnahme) und dieses Gebiet auch voll aufgeschlossen ist. Auch fanden in unmittelbarer Nähe des Grundstückes in den letzten Jahren umfangreiche Bautätigkeiten statt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Veronika Picher, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend Feststellung des Einheitswertes zum 1.1.2000 (Wertfortschreibung gemäß § 21 (1) Z. 1 BewG) und Grundsteuermessbescheid…