…veräußert. Die verbliebene Parzelle a. mit der nunmehrigen Fläche von 2.633 m2 stellt laut Ansicht des Finanzamtes eine sog. "Baulücke" dar und war demzufolge im Grundvermögen zu erfassen. 2. Verfahren vor dem Finanzamt Mit dem spruchgegenständlichen Bescheid vom 11. Mai 2012 führte das Finanzamt…
…hinzutretenden objektiven Umständen - insbesondere betreffend die örtliche Lage und Aufschließung der Liegenschaft, die bauliche Entwicklung in der Umgebung sowie die zum Bewertungsstichtag gegebene und für die Zukunft zu erwartende Marktlage - anzunehmen, dass eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in absehbarer Zeit vom genannten Stichtag anderen als land…
…hinzutretenden objektiven Umständen - insbesondere betreffend die örtliche Lage und Aufschließung der Liegenschaft, die bauliche Entwicklung in der Umgebung sowie die zum Bewertungsstichtag gegebene und für die Zukunft zu erwartende Marktlage - anzunehmen, dass eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in absehbarer Zeit vom genannten Stichtag anderen als landwirtschaftlich…
…hinzutretenden objektiven Umständen - insbesondere betreffend die örtliche Lage und Aufschließung der Liegenschaft, die bauliche Entwicklung in der Umgebung sowie die zum Bewertungsstichtag gegebene und für die Zukunft zu erwartende Marktlage - anzunehmen, dass eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in absehbarer Zeit vom genannten Stichtag anderen als landwirtschaftlich…
…hinzutretenden objektiven Umständen - insbesondere betreffend die örtliche Lage und Aufschließung der Liegenschaft, die bauliche Entwicklung in der Umgebung sowie die zum Bewertungsstichtag gegebene und für die Zukunft zu erwartende Marktlage - anzunehmen, dass eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in absehbarer Zeit vom genannten Stichtag anderen als landwirtschaftlich…
…hinzutretenden objektiven Umständen - insbesondere betreffend die örtliche Lage und Aufschließung der Liegenschaft, die bauliche Entwicklung in der Umgebung sowie die zum Bewertungsstichtag gegebene und für die Zukunft zu erwartende Marktlage - anzunehmen, dass eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in absehbarer Zeit vom genannten Stichtag anderen als landwirtschaftlich…
…September 2008 wies das Finanzamt die Berufungen als unbegründet ab. Im Antrag auf Vorlage der Berufungen an die Abgabenbehörde II. Instanz wurde im Wesentlichen unter Hinweis auf Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ausgeführt, dass die gegenständlichen Liegenschaften keine Baulücken im Sinne des § 52 Abs. 2 BewG seien…
…2008 wies das Finanzamt die Berufungen als unbegründet ab. In den Anträgen auf Vorlage der Berufungen an die Abgabenbehörde II. Instanz wurde im Wesentlichen unter Hinweis auf Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ausgeführt, dass die gegenständlichen Liegenschaften keine Baulücken im Sinne des § 52 Abs. 2 BewG seien…
…2008 wies das Finanzamt die Berufungen als unbegründet ab. In den Anträgen auf Vorlage der Berufungen an die Abgabenbehörde II. Instanz wurde im Wesentlichen unter Hinweis auf Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ausgeführt, dass die gegenständlichen Liegenschaften keine Baulücken im Sinne des § 52 Abs. 2 BewG seien…
…hinzutretenden objektiven Umständen - insbesondere betreffend die örtliche Lage und Aufschließung der Liegenschaft, die bauliche Entwicklung in der Umgebung sowie die zum Bewertungsstichtag gegebene und für die Zukunft zu erwartende Marktlage - anzunehmen, dass eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in absehbarer Zeit vom genannten Stichtag anderen als landwirtschaftlich…
…hinzutretenden objektiven Umständen - insbesondere betreffend die örtliche Lage und Aufschließung der Liegenschaft, die bauliche Entwicklung in der Umgebung sowie die zum Bewertungsstichtag gegebene und für die Zukunft zu erwartende Marktlage - anzunehmen, dass eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in absehbarer Zeit vom genannten Stichtag anderen als landwirtschaftlich…
…hinzutretenden objektiven Umständen - insbesondere betreffend die örtliche Lage und Aufschließung der Liegenschaft, die bauliche Entwicklung in der Umgebung sowie die zum Bewertungsstichtag gegebene und für die Zukunft zu erwartende Marktlage - anzunehmen, dass eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in absehbarer Zeit vom genannten Stichtag anderen als landwirtschaftlich…
…altes landwirtschaftliches Gebäude (Scheune) mit einer Baufläche von 180 m2 handelt. Das mit Pfeilern aus Bruchsteinen und Ziegeln errichtete und mit verwitterten Brettern verschlagene Gebäude befindet sich offensichtlich in einem schlechten baulichen Zustand. Im Gebäude sind den Bildern nach ein kleiner Traktor mit einem Anhänger…
…Merkmalen zurücktreten. Dies gelte besonders, wenn eine Baulücke in einem sonst schon besiedelten Wohnviertel vorliege. Daran vermöge auch die auf dem Streitgrundstück betriebene Obst- und Beerenkultur nichts zu ändern. Die Berufungswerberin brachte daraufhin einen Antrag auf Entscheidung über Ihre Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz…
…VwGH 10.9.1971, 842/69). Der Bedarf an Baugrundstücken kann auch aus der baulichen Entwicklung in dem die Grundfläche umfassenden Ortsgebiet erschlossen werden. Ein aktuell ausgedrucktes Orthofoto mit Flugdatum 18.07.2017 zeigt im Vergleich zu einem aus dem Jahr 2010, dass seither sieben…
…begründend ausgeführt, dass die Parzellen im verbauten Gebiet lägen. Laut Flächenwidmungsplan handle es sich um reines Wohngebiet (WR 0,2 - 0,4) und stellten die Grundstücke eine Baulücke dar. Bei den beiden Grundstücken handle es sich zudem noch um Flächen mit einer Grundstücksgröße, die der…
…entsprechen. Eine Aufschließung des Grundstückes Nr. X sei derzeit durch das Fehlen einer Wasser- und Abwasserversorgung nicht gegeben, eine bauliche Nutzung daher nicht möglich. Auch die Herstellung des Kanals bis 2002 sei in Frage gestellt, da der Gemeinde die hiezu erforderlichen Mittel fehlten. Mit 1…
…hinzutretenden objektiven Umständen - insbesondere betreffend die örtliche Lage und Aufschließung der Liegenschaft, die bauliche Entwicklung in der Umgebung sowie die zum Bewertungsstichtag gegebene und für die Zukunft zu erwartende Marktlage - anzunehmen, dass eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in absehbarer Zeit vom genannten Stichtag anderen als landwirtschaftlich…
…nach als Bauland, Industrieland oder als Land für Verkehrszwecke anzusehen sind (Abs. 2). Ein typischer Anwendungsfall dieser Vorschrift liegt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH vor, wenn das zu bewertende Grundstück eine Baulücke in einem sonst besiedelten Gebiet darstellt (vgl. VwGH 21. 1.1991, 90/15…
…nach als Bauland, Industrieland oder als Land für Verkehrszwecke anzusehen sind (Abs. 2). Ein typischer Anwendungsfall dieser Vorschrift liegt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH vor, wenn das zu bewertende Grundstück eine Baulücke in einem sonst besiedelten Gebiet darstellt (vgl. VwGH 21. 1.1991, 90/15…