…Die Betriebsprüfung nahm daher als erwiesen an, dass der Umweg über die Kapitalzahlung an eine luxemburgische Basisgesellschaft mit anschließender Repatriierung dieser Geldbeträge als Darlehen an andere Gesellschaften der X Gruppe verbunden mit entsprechenden Zinsaufwendungen und Überweisungsspesen ausschließlich deshalb eingeschlagen worden sei, um Abgaben zu sparen. …
… 162 BAO vergleichbar ist, aus: "Bei ausländischen Domizil- bzw. Basisgesellschaften ist der Zweck des Benennungsverlangens erst erreicht, wenn sichergestellt ist, dass der wirkliche Empfänger der Zahlungen entweder im Inland nicht steuerpflichtig ist oder im Inland seine steuerlichen Pflichten erfüllt hat..... Ist im Streitfall nicht erkennbar…
…im Handelsregister verfügen, spricht dies auch für die Bestimmung des Leistungsortes in Abstellung auf die Registrierung im liechtensteinischen Handelsregister. Der Feststellung des Finanzamtes, dass es sich bei dieser Gesellschaft um eine "Sitz- oder Basisgesellschaft" handelt, kann in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zugeschrieben werden. Da es…
…als Missbrauch einzustufen ist, der für die Anwendung der MTR hinderlich wäre (Aufhebung und Zurückverweisung). Der BFH beurteilte die Holding-Gesellschaft nicht als funktionslosen ,Briefkasten' (Basisgesellschaft) und führte dafür mehrere Gründe an: Maßgeblich war zum einen das langfristige Engagement der Holding, das nicht nur der…
…Betriebsprüfung sei die mangelnde Bereitwilligkeit zur Offenlegung gewisser Umstände nur damit erklärbar, dass etwa durch das Einschalten verschiedener Basisgesellschaften Auslandssachverhalte ganz bewusst verschleiert sollten und demzufolge gar keine wirkliche Bereitschaft der geprüften Abgabepflichtigen bestanden hat, Entscheidendes zur Sachverhaltsklärung beizutragen. Die BP komme daher zu dem…
…vorgeschoben; die ihr ,am Papier' zugerechneten Einkünfte können nur einem anderen zugerechnet werden, und zwar jenem, der die zu den Einkünften führende Betätigung (die Funktion) tatsächlich ausgeübt hat" (vgl Lechner, Die Zukunft von Basisgesellschaften, in Gassner et al (Hrsg), Zukunftsaufgaben der Wirtschaftsprüfung, FS Deloitte & Touche…
…2004, I R 42/02 traf dieser klare Aussagen zur Abgrenzung von missbräuchlich verwendeten Briefkasten- bzw. Basisgesellschaften von bloß passiv tätigen Kapitalgesellschaften. Er wies darauf hin, dass die Rechtsprechung des BFH letztlich "noch nie eine auf Dauer angelegte Zwischenschaltung inländischer Kapitalgesellschaften als Rechtsmissbrauch qualifiziert hat…
…als Missbrauch einzustufen ist, der für die Anwendung der MTR hinderlich wäre (Aufhebung und Zurückverweisung). Der BFH beurteilte die Holding-Gesellschaft nicht als funktionslosen "Briefkasten" (Basisgesellschaft) und führte dafür mehrere Gründe an: Maßgeblich war zum einen das langfristige Engagement der Holding, das nicht nur der…
…wenn die ausschüttende Tochtergesellschaft die im § 10 Abs. 3 KStG angeführten Merkmale einer zur Steuerumgehung errichteten Basisgesellschaft ausweise, sei juristisch unhaltbar und könne daher der Veranlagung nicht zu Grunde gelegt werden. Sie würde vielmehr einen Verstoß gegen geltendes zwischenstaatliches Recht darstellen. Die Berufung gegen die…
…Zwischenschaltung dieser Gesellschaft steuerlich nicht anerkannt werde. Nach der Rechtsprechung liege ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nach § 22 BAO vor, wenn Basisgesellschaften im niedrig besteuerten Ausland eingeschaltet werden, für deren Errichtung wirtschaftliche oder sonstige beachtlichen Gründe fehlen und die keine wirtschaftliche Tätigkeit entfalten (vgl. u. a…
…dass die Anteile per 5. Mai 1993 zum Nominalwert, somit ohne jedwede Gewinnrealisierung, an eine maltesische Basisgesellschaft veräußert werden sollten, zumal die Geschäfts- und Geschäftsführungsstrukturen unverändert geblieben wären. Die Betriebsprüfung würde hierin ausschließlich steuerliche Motive sehen. Diese Sichtweise wäre auch nicht durch das Schreiben von…
…genannten Domizilträger (idR einem Rechtsanwalt, berufsmäßigen Treuhänder usw.) ansässig sind. Als Basisgesellschaften (Sitzgesellschaften) sind jene Gesellschaften zu bezeichnen, welche üblicherweise aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des Domizillandes keine oder nur sehr eingeschränkte Tätigkeiten im Sitzstaat entwickeln dürfen (bei Zuwiderhandeln würden diese Gesellschaften die steuerlichen Privilegien verlieren!)…
…Praktische Erfahrungen, ÖStZ 1995, 365) werden die Sitzgesellschaften auch als Basisgesellschaften bezeichnet und dahingehend definiert, dass sie aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des Domizillandes keine oder nur sehr eingeschränkte Tätigkeiten im Sitzstaat entwickeln dürfen, widrigenfalls sie die steuerlichen Privilegien verlieren würden. Es ist als notorische Tatsache…
…P-Ltd. Company im Ausland mit dem Bw. als alleingeschäftsführenden Gesellschafter sei daher nicht anders zu behandeln als die Gründung einer inländischen Einmann-GmbH. Das Vorliegen einer rechtsmissbräuchlichen Zwischenschaltung einer Basisgesellschaft verlange als weitere Voraussetzung im Wesentlichen ein Handeln in Umgehungsabsicht. Die Absicht, die Abgabepflicht…
…Internationale Steuerfälle, Tz 910, mwH). Rechtsmissbrauch wird regelmäßig auch bei Dienstleistungen über Basisgesellschaften, die in Steueroasengebieten errichtet wurden, der Grund für die steuerliche Nichtanerkennung der Gestaltung sein (soweit nicht auch in diesen Fällen vorgetäuschte Handlungen getätigt wurden und hiedurch die Zuordnung zu den Scheingeschäften nötig…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 21 am 29. Juli 2003 über die Berufungen 1.) bis 3.) der Bw., vertreten durch Mag. Hubert Celar für JUVAVUM WirtschaftstreuhandgmbH, gegen die Bescheide 1.) bis 3.) des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, vertreten durch AS Brigitte Böhm…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers, vertreten durch XA und XB und XC, vom 10. Januar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 15. November 2005 betreffend die Einkommensteuer 1999 bis 2001 und vom 22. Dezember 2006 gegen die Bescheide des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamts A vom 3. Februar 2011 betreffend Feststellung von Einkünften für das Jahr 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben der Berufungswerberin…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Mag. Belinda Maria Eder und Mag. Martin Saringer im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung der…
…festgelegt. Auf Grund dieser Sachlage ist klar erkennbar, dass der ,A Limited' keine eigentliche wirtschaftliche Funktion in Bezug auf die Einkunftserzielung zusteht. Als Basisgesellschaft verfügt die Gesellschaft auch über keine personellen und sachlichen Ressourcen. Wesentlich und entscheidend ist, dass die ,A Limited' hinsichtlich der Einkünfteerzielung…