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UFSS RV/0865-S/02Dienste ohne Barlohn als Abzugspost
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2003

…ist. § 21 ErbStG lautet: " Hat der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart, so wird auf Antrag ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen…

UFSW RV/2109-W/07Abzug gemäß § 21 ErbStG für Pflegeleistungen u. andere Dienste
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2008

…und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen, wenn der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart hat. Dienste, die früher als drei Jahre vor dem Tode des…

UFSW RV/1983-W/05Erbschaftssteuerpflicht einer Lebensversicherung Abzug gemäß § 21 ErbStG bei Pflegeleistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007

…die Haushalte pflegebedürftiger Personen geschickt werden um dort die erforderlichen Hilfeleistungen durchzuführen. Dafür ist an die Wiener Hauskrankenpflege ein bestimmtes Entgelt abzuführen, bei welchem es sich nicht um den Barlohn der angestellten Arbeitskraft handelt. Das Wesen des gewählten Pflegemodells bestand darin, dass sich der Bw…

UFSL RV/0873-L/07Gartenarbeit kann eine fremde Arbeitskraft ersetzen, Botengänge fallen als geringfügige Hilfeleistungen nicht unter §21 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2008

…welcher wie folgt lautet: Hat der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart, so wird auf Antrag ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen…

UFSL RV/0847-L/06Ein Kostenäquivalent für Pflege und Betreuung ist weder als Barlohn abzugsfähig, wenn im eigenen Haus erbracht, noch als Erblasserschuld anzuerkennen, wenn keine rechtliche Verpflichtung bestand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2008

…wenn der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder Betrieb des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart hat. Dienste die früher als drei Jahre vor dem Tode des Erblassers geleistet wurden, werden nicht berücksichtigt. Im gegenständlichen Fall ist…

UFSW RV/1807-W/05Keine Anwendbarkeit des § 21 ErbStG, wenn der Verstorbene nicht in seinem eigenen Haushalt gepfllegt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2006

…Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) lautet: "Hat der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart, so wird auf Antrag ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen…

UFSS RV/0157-S/06Keine Anwendbarkeit des § 21 Erbschaftssteuergesetz, wenn überhaupt Barlohn gezahlt worden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2006

…ist. § 21 Erbschaftssteuergesetz lautet: "Hat der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart, so wird auf Antrag ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen…

UFSF RV/0310-F/04Berechtigt die Haushaltsführung im Rahmen einer Lebensgemeinschaft zur Anwendung des § 21 ErbStG?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.04.2005

…Erbschaftsteuer vorgeschrieben. In der Berufung vom 14. September 2004 brachte die Berufungsführerin im Wesentlichen vor, dass sie im Haushalt des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet habe und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart habe. Es sei daher im eidesstättigen Vermögensbekenntnis vom 29. Juni 2004 und 14…

UFSL RV/0548-L/02Pflegeleistungen der Lebensgefährtin des Erblassers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2005Teil 2/2

Erblasser kein Barlohn an Frau B. geleistet wurde. Diese Behauptung ist insofern glaubhaft, da zwischen Lebensgefährten derartige Leistungen üblicherweise nicht abgegolten werden. Naturalleistungen wie Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung und übliche Gelegenheitsgeschenke stehen dem Anspruch auf Ausscheidung iSd. § 21 ErbStG nicht entgegen (vgl. Dorazil/Taucher, ErbStG4 (2001…

UFSW RV/0512-W/06Liegt eine Nachlassverbindlichkeit vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2006

…4 legt demonstrativ fest, was insbesondere vom Erwerb abzuziehen ist. Hat der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart, so wird gemäß § 21 ErbStG auf Antrag ein der Arbeit…

UFSW RV/1622-W/07Strittig ist, ob auch für ein Kind die Begünstigung des § 21 ErbStG für die Dienste, die über die Beistandspflicht gemäß § 137 Abs. 2 ABGB hinausgehen, gewährt werden kann.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2013

… 21 ErbStG sehe vor, dass, sofern der Erwerber im Haushalt oder im Betrieb des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet habe und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart hat, ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen werde. Die Gesetzesstelle mache dies nicht…

UFSL RV/0548-L/02Pflegeleistungen der Lebensgefährtin des Erblassers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2005Teil 1/2

…Arbeit- und Dienstzeit angemessenen Betrag vom Anfall abgezogen werden, wenn der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betrieb des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart hat. Dienste, die früher als 3 Jahre vor dem Tod des…

UFSL RV/0549-L/02Abzug wegen unentgeltlich geleisteter Dienste - Pflege des Lebensgefährten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2005Teil 2/2

…dass der Erblasser Pflegegeld bezogen hat, weist nicht darauf hin, dass Frau B. einen Barlohn erhalten hat. Zwar ist der Zweck dieser Transferleistung, dass diese für den Pflegebedarf aufgewendet wird, dennoch kann die Behauptung der Berufungswerberin nicht von der Hand gewiesen werden, dass der Erblasser…

UFSL RV/0483-L/09Berufungsvorentscheidung hat die Wirkung eines Bedenkenvorhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2012

…der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart hat. Die Berufungswerberin hat in der Berufung für geleistete Dienste den Abzug eines Geldbetrages geltend gemacht, ohne diesbezüglich konkrete Ausführungen zu…

UFSL RV/0469-L/09Berufungsvorentscheidung hat Wirkung eines Bedenkenvorhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2012

…der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart hat. Die Berufungswerberin hat in der Berufung für geleistete Dienste den Abzug eines Geldbetrages geltend gemacht, ohne diesbezüglich konkrete Ausführungen zu…

UFSG RV/0196-G/11Im Zweifel werden Arbeitsleistungen im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern auf Grund familiärer Beistandspflicht erbracht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2011

…und Pflegeleistungen könnten nur im Rahmen des § 21 ErbStG abgezogen werden. Der Erwerber müsse im Haushalt des Erwerbers ohne Barlohn Dienste geleistet haben und dadurch eine fremde Arbeitskraft haben. Die vom Berufungswerber erbrachten Leistungen würden keine Dienstleistungen im Sinne des § 21 ErbStG darstellen. In dem…

UFSG RV/0197-G/11Arbeitsleistungen im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern werden im Zweifel auf Grund familiärer Beistandspflicht erbracht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2011

…und Pflegeleistungen könnten nur im Rahmen des § 21 ErbStG abgezogen werden. Der Erwerber müsse im Haushalt des Erwerbers ohne Barlohn Dienste geleistet haben und dadurch eine fremde Arbeitskraft haben. Die vom Berufungswerber erbrachten Leistungen würden keine Dienstleistungen im Sinne des § 21 ErbStG darstellen. In dem…

UFSL RV/0941-L/08Forderung aus Investitionen in die erbl. Liegenschaft, Abgeltung von Pflegediensten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2010

…Betracht. Im gegenständlichen Fall war die Erblasserin krankheitsbedingt tatsächlich pflegebedürftig und hat der Bw im Haushalt der Erblasserin ohne Barlohn Dienste, zu denen er als Neffe nicht verpflichtet gewesen wäre, geleistet. Fraglich bleibt lediglich das Tatbestandsmerkmal, ob der Bw damit eine fremde Arbeitskraft ersetzt hat…

UFSL RV/0651-L/091. Erbschaftssteuer Bemessungsgrundlage: Darlehensforderung und Haushaltsführung der Erbin 2. Vor dem Tod verkaufte Liegenschaft - Kaufpreisforderung oder Einheitswert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2012

…und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen, wenn der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart hat. Dienste, die früher als drei Jahre vor dem Tode des…

UFSF RV/0460-F/10Einbeziehung eines mittels Legates erworbenen Wohnrechtes in die ErbSt-Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2012

…vorzunehmen. § 21 ErbStG lautet: "Hat der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart, so wird auf Antrag ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen…