Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 31. März 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Grazer Treuhand SteuerberatungsgesmbH & Partner KEG gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch Dr. Michael Ropposch, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1984 bis 1990…
Ergänzungsaufträge enthalten hat. In objektiver Betrachtung ist jedenfalls nicht nachvollziehbar, weshalb der Bw zu diesem Beweisthema im Betriebsprüfungsverfahren jeden Hinweis darauf vermissen ließ, dass der Gesamtkaufpreis abweichend von den Vereinbarungen im Kaufvertrag entrichtet worden sein soll, noch dazu, wenn dies über sein "diesbezügliches Ersuchen im…
…ein Betrag in Höhe von € 6.802,89 als Betriebsausgabe geltend gemacht worden. Laut vorliegenden schriftlichen Dienstvertrags vom 3. Oktober 2005 sei die Gattin des Bw. bei ihm als Bürohilfe angestellt. Als Arbeitszeit seien wöchentlich regelmäßig 10 Stunden vereinbart worden, wobei festgelegt worden sei…
…Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In seiner Einnahmen/Ausgabenrechnung machte er unter anderem ATS 12.000,- unter dem Titel "Honorar Bürohilfe" als Betriebsausgabe geltend. Im Zuge der Veranlagung wurde dieser Betrag nicht als Betriebsausgabe anerkannt. In der dagegen erhobenen Berufung führte der Bw. aus, da er…
…ein Betrag in Höhe von € 6.802,89 als Betriebsausgabe geltend gemacht worden. Laut vorliegenden schriftlichen Dienstvertrags vom 3. Oktober 2005 sei die Gattin des Bw. bei ihm als Bürohilfe angestellt. Als Arbeitszeit seien wöchentlich regelmäßig 10 Stunden vereinbart worden, wobei festgelegt worden sei…
…ihr auf einem Terminkalender eingetragen werden. Ein schriftlicher Dienstvertrag liege nicht vor. Von einer Tätigkeit einer Bürohilfe könne nach Ansicht des Finanzamtes keine Rede sein, weshalb dieses Arbeitsverhältnis die steuerlichen Anerkennungskriterien nicht erfülle und damit einem Fremdvergleich nicht standhalten würde. Die Ehegattin hätte Hilfstätigkeiten ausgeübt…
…folgendes Schreiben gerichtet: Dem vorgelegten Akteninhalt ist zu entnehmen, dass Sie bei der Firma A ab dem 15. September 2004 als Bürohilfe mit 11 Wochenstunden beschäftigt waren. In der Berufung wird von Ihnen vorgebracht, dass Sie im Kalenderjahr 2006 weder bei der Firma A gearbeitet…
… 25 BAO ist, beginnend mit Dezember 1999 als Dienstnehmerin ("Bürohilfe") bei der Sozialversicherung (VGKK) mit einem monatlichen Gesamtentgelt von brutto 3.800 S angemeldet hat. Für die Monate Jänner bis November 1999 war mit Rechnung vom 15.11.1999 ein Honorar von 9.500,00…
…dass der Büroraum "faktisch wie eine Kanzlei ausgestattet" sei, sich darin auch eine Bürohilfe aufgehalten habe und die Räumlichkeiten immer wieder im Rahmen von Parteienverkehr genützt werden würden, weshalb es sich von vornherein um ein ausschließlich beruflich genutztes Zimmer handle. Der VwGH hielt diesem Vorbringen…
…Versicherungsvertreter - vor, dass der Büroraum "faktisch wie eine Kanzlei ausgestattet" sei, sich darin auch eine Bürohilfe aufgehalten habe und die Räumlichkeiten immer wieder im Rahmen von Parteienverkehr genutzt würden, weshalb es sich von vornherein um ein ausschließlich beruflich genutztes Zimmer handle. Der VwGH hielt diesem…
…Nov. 1999), wonach diese ab 1.12.1999 als "Bürohilfe" beim Bw. beschäftigt sei, geht eine durchschnittliche Beschäftigung von wöchentlich 4 Tagen je 2 Stunden hervor. Im Einkommensteuerbescheid 2000 und 2001 hat das Finanzamt die "Subhonorare" nicht als Betriebsausgaben anerkannt, und in jenem für 2001…
…zu einem Raum wird, der eine Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung üblicherweise nicht gestattet (vgl. VwGH 2.6.2004, 2003/13/0166 zur Beschäftigung einer Bürohilfe und zur Nutzung des Arbeitszimmers für den Parteienverkehr). Daher war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 28. Juni 2005
…dass der Büroraum "faktisch wie eine Kanzlei ausgestattet" sei, sich darin auch eine Bürohilfe aufgehalten habe, die Räumlichkeiten immer wieder im Rahmen von Parteienverkehr genutzt würden und es sich dadurch von vornherein um ein ausschließlich beruflich genutztes Zimmer handle. Auch ein im Berufungszeitraum an der…
…in Folge der Betreuung des Kindes, nicht möglich. Richtig sei, dass ihre Tochter am 14. Feber 2003 eine unselbständige Erwerbstätigkeit als Bürohilfe an vier Tagen in der Woche, jeweils drei Stunden, also in der Woche zwölf Stunden, ausübe. Das Kind könne zum Arbeitsplatz mitgenommen werden…
…v. 1.022.422 S seien an die angestellten Mitarbeiter des Bw., d.s. Herr R (Geschäftsführer), Frau S (Büroangestellte für Mitgliederangelegenheiten) und Frau T (Bürohilfe und Raumpflegerin) ausbezahlt worden.Diese Personen sind keine Verbandsmitglieder. Nach Ansicht des Bw. stelle P Kunst bzw. Kultur dar…