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UFSG RV/0003-G/02Schätzung eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses, Zurechnung nicht aufgeklärter Geldmittel (Sparguthaben) und eines behaupteten Treuhandvermögens, Zurechnung von fakturierten Leistungen eines Immobilienmaklers (Vermittlungsprovision), Frage der Unternehmereigenschaft einer Innengesellschaft (GesbR), familienhafte Mitarbeit der Ehegattin im Immobilienbüro, Schätzung eines PKW-Privatanteiles, Kürzung von Reisekosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2004Teil 1/2

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 31. März 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Grazer Treuhand SteuerberatungsgesmbH & Partner KEG gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch Dr. Michael Ropposch, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1984 bis 1990…

UFSG RV/0003-G/02Schätzung eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses, Zurechnung nicht aufgeklärter Geldmittel (Sparguthaben) und eines behaupteten Treuhandvermögens, Zurechnung von fakturierten Leistungen eines Immobilienmaklers (Vermittlungsprovision), Frage der Unternehmereigenschaft einer Innengesellschaft (GesbR), familienhafte Mitarbeit der Ehegattin im Immobilienbüro, Schätzung eines PKW-Privatanteiles, Kürzung von Reisekosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2004Teil 2/2

Ergänzungsaufträge enthalten hat. In objektiver Betrachtung ist jedenfalls nicht nachvollziehbar, weshalb der Bw zu diesem Beweisthema im Betriebsprüfungsverfahren jeden Hinweis darauf vermissen ließ, dass der Gesamtkaufpreis abweichend von den Vereinbarungen im Kaufvertrag entrichtet worden sein soll, noch dazu, wenn dies über sein "diesbezügliches Ersuchen im…

UFSG RV/0274-G/091. Steuerrechtliche Anerkennung des Dienstverhältnisses der Ehegattin eines selbständigen Handelsvertreters 2. Sind die Frühstückskosten eines selbständigen Handelsvertreters vom Betriebsausgabenpauschale umfasst?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2011

…ein Betrag in Höhe von € 6.802,89 als Betriebsausgabe geltend gemacht worden. Laut vorliegenden schriftlichen Dienstvertrags vom 3. Oktober 2005 sei die Gattin des Bw. bei ihm als Bürohilfe angestellt. Als Arbeitszeit seien wöchentlich regelmäßig 10 Stunden vereinbart worden, wobei festgelegt worden sei…

UFSW RV/3334-W/02Honorarzahlungen an die Ehegattin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2006

…Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In seiner Einnahmen/Ausgabenrechnung machte er unter anderem ATS 12.000,- unter dem Titel "Honorar Bürohilfe" als Betriebsausgabe geltend. Im Zuge der Veranlagung wurde dieser Betrag nicht als Betriebsausgabe anerkannt. In der dagegen erhobenen Berufung führte der Bw. aus, da er…

UFSL RV/0302-L/10Steuerliche Anerkennung eines Dienstvertrages zwischen Ehegatten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2012

…ein Betrag in Höhe von € 6.802,89 als Betriebsausgabe geltend gemacht worden. Laut vorliegenden schriftlichen Dienstvertrags vom 3. Oktober 2005 sei die Gattin des Bw. bei ihm als Bürohilfe angestellt. Als Arbeitszeit seien wöchentlich regelmäßig 10 Stunden vereinbart worden, wobei festgelegt worden sei…

UFSG RV/0687-G/09Dienstverhältnis der Ehegattin eines Versicherungsvertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2011

…ihr auf einem Terminkalender eingetragen werden. Ein schriftlicher Dienstvertrag liege nicht vor. Von einer Tätigkeit einer Bürohilfe könne nach Ansicht des Finanzamtes keine Rede sein, weshalb dieses Arbeitsverhältnis die steuerlichen Anerkennungskriterien nicht erfülle und damit einem Fremdvergleich nicht standhalten würde. Die Ehegattin hätte Hilfstätigkeiten ausgeübt…

UFSW RV/3062-W/08Wird kein Nachweis für die Behauptung, dass keine Bezüge zugeflossen sind, erbracht, sind die Bezüge laut Lohnzettel in die Veranlagung miteinzubeziehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2010

…folgendes Schreiben gerichtet: Dem vorgelegten Akteninhalt ist zu entnehmen, dass Sie bei der Firma A ab dem 15. September 2004 als Bürohilfe mit 11 Wochenstunden beschäftigt waren. In der Berufung wird von Ihnen vorgebracht, dass Sie im Kalenderjahr 2006 weder bei der Firma A gearbeitet…

UFSF RV/0087-F/05Lohnzahlungen bzw. Werkvertragshonorare an nahe Angehörige als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2007Teil 2/2

… 25 BAO ist, beginnend mit Dezember 1999 als Dienstnehmerin ("Bürohilfe") bei der Sozialversicherung (VGKK) mit einem monatlichen Gesamtentgelt von brutto 3.800 S angemeldet hat. Für die Monate Jänner bis November 1999 war mit Rechnung vom 15.11.1999 ein Honorar von 9.500,00…

UFSW RV/1187-W/09Kann ein nichtselbständiger Versicherungsvertreter Honorare an die Gattin, ein Arbeitszimmer in seinem Wohnhaus als Werbungskosten absetzen? Inwieweit sind Fahrtkosten und Diäten als Differenzwerbungskosten abzugsfähig?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2010Teil 1/2

…dass der Büroraum "faktisch wie eine Kanzlei ausgestattet" sei, sich darin auch eine Bürohilfe aufgehalten habe und die Räumlichkeiten immer wieder im Rahmen von Parteienverkehr genützt werden würden, weshalb es sich von vornherein um ein ausschließlich beruflich genutztes Zimmer handle. Der VwGH hielt diesem Vorbringen…

UFSW RV/1489-W/05Arbeitszimmer im Wohnungsverband
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2007

…Versicherungsvertreter - vor, dass der Büroraum "faktisch wie eine Kanzlei ausgestattet" sei, sich darin auch eine Bürohilfe aufgehalten habe und die Räumlichkeiten immer wieder im Rahmen von Parteienverkehr genutzt würden, weshalb es sich von vornherein um ein ausschließlich beruflich genutztes Zimmer handle. Der VwGH hielt diesem…

UFSF RV/0087-F/05Lohnzahlungen bzw. Werkvertragshonorare an nahe Angehörige als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2007Teil 1/2

…Nov. 1999), wonach diese ab 1.12.1999 als "Bürohilfe" beim Bw. beschäftigt sei, geht eine durchschnittliche Beschäftigung von wöchentlich 4 Tagen je 2 Stunden hervor. Im Einkommensteuerbescheid 2000 und 2001 hat das Finanzamt die "Subhonorare" nicht als Betriebsausgaben anerkannt, und in jenem für 2001…

UFSW RV/0291-W/05Arbeitszimmer eines Unternehmensberaters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2005

…zu einem Raum wird, der eine Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung üblicherweise nicht gestattet (vgl. VwGH 2.6.2004, 2003/13/0166 zur Beschäftigung einer Bürohilfe und zur Nutzung des Arbeitszimmers für den Parteienverkehr). Daher war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 28. Juni 2005

UFSL RV/0720-L/03Arbeitszimmer eines nebenberuflichen Versicherungsagenten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2004

…dass der Büroraum "faktisch wie eine Kanzlei ausgestattet" sei, sich darin auch eine Bürohilfe aufgehalten habe, die Räumlichkeiten immer wieder im Rahmen von Parteienverkehr genutzt würden und es sich dadurch von vornherein um ein ausschließlich beruflich genutztes Zimmer handle. Auch ein im Berufungszeitraum an der…

UFSI RV/0302-I/03Beendigung oder Unterbrechung der Berufsausbildung bei Karenz wegen der Geburt eines Kindes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2004

…in Folge der Betreuung des Kindes, nicht möglich. Richtig sei, dass ihre Tochter am 14. Feber 2003 eine unselbständige Erwerbstätigkeit als Bürohilfe an vier Tagen in der Woche, jeweils drei Stunden, also in der Woche zwölf Stunden, ausübe. Das Kind könne zum Arbeitsplatz mitgenommen werden…

UFSW RV/3123-W/02Wirtschaftliche Förderung der Mitglieder eines Vereines
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2003

…v. 1.022.422 S seien an die angestellten Mitarbeiter des Bw., d.s. Herr R (Geschäftsführer), Frau S (Büroangestellte für Mitgliederangelegenheiten) und Frau T (Bürohilfe und Raumpflegerin) ausbezahlt worden.Diese Personen sind keine Verbandsmitglieder. Nach Ansicht des Bw. stelle P Kunst bzw. Kultur dar…