Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des D.S., geb. 28. Mai 1948, 1170 WienX-Str., vom 12. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk, vertreten durch Rausch Christine, vom 28. Jänner 2005 betreffend Zwangsstrafen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 24. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 10. März 2006, StNr., betreffend Säumniszuschlag und Abweisung eines Antrages gemäß § 217 Abs. 7 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene…
…Eine mit dem Fehlverhalten des P.P. einhergehende Verantwortlichkeit des Bw. i.S. eines Auswahlverschuldens oder einer mangelnden Kontrolle konnte von der Rechtsmittelbehörde nicht erblickt werden. Der Bw. hat sich in der Person des P.P. eines Mitarbeiters bedient, der bereits über einen längeren Zeitraum…
…Gesamtumfanges seiner Unternehmertätigkeit sowie seines fortgeschrittenen Alters als absolut glaubhaft, dass er die Erledigung der steuerlichen Belange für die ARGE tatsächlich nicht persönlich wahrgenommen, sondern diese eben delegiert hat. Es könnte allerdings unter Umständen ein Auswahlverschulden, culpa in eligendo, oder eine schuldhaften Verletzung der Überwachungspflicht…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Mag. Josef Fasching und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
…bescheinigt. Doch selbst wenn man dem vorgebrachten Sachverhalt Glauben schenken würde, wäre dem Bw. bei der Betrauung seiner Gattin mit steuerlichen Belangen ein grobes Auswahlverschulden vorzuwerfen, zumal in der Unterlassung der Informierung des Bw. über den Erhalt des Haftungsbescheides - aus welchen Gründen auch immer diese…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des MG in XY, vertreten durch die SteuerberatungsGmbH, in UV, vom 28. Mai 1999 gegen den Bescheid des Finanzamtes Steyr vom 26. März 1999 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
…geschweige denn glaubhaft gemacht. Damit ist ihm jedenfalls schon ein haftungsbegründendes Auswahlverschulden zur Last zu legen, weil er SD trotz der aufgezeigten und Anlass zu Zweifel gebenden Ungereimtheiten offensichtlich ungeprüft bei der neu gegründeten Gesellschaft angestellt und ihn zudem mit uneingeschränkter handelsrechtlicher Handlungsvollmacht für die…
führt rechtsmittelbegründend, weshalb Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft im Haftungszeitraum unmittelbar vor Konkurseröffnung nicht mehr entrichtet werden hätten können, auch an, dass ihm damals ausschließlich die Mittel des Zessionsrahmens bei der Hausbank mit einer Maximalhöhe von cirka 75 % des Monatsumsatzes der Gesellschaft tatsächlich zur Verfügung gestanden wären…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des NN, Tischler, in A vertreten durch Mag. Helmut Schreiner, Steuerberater, 3500 Krems, Schillerstrasse 15,vom 19. März 2002 und 23. Mai 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Waidhofen an der Thaya vom 20. Februar 2002 betreffend…
…Februar 2010 erläutert sie, dass die Bw. administrative Arbeiten an sprachkundige Personen ausgelagert habe. Ein ,Auswahlverschulden' könne der Bw. hinsichtlich ihrer Berater und Vertreter nicht unterstellt werden. Die Bw. moniert, dass die Behörde im Zuge einer bei ihr erfolgten Außenprüfung für den Zeitraum 1-8…
…jedoch habe der Bw. seine Offenlegungspflicht erfüllt, sonst wären ja nicht die Voranmeldungen fristgerecht eingereicht worden. Es könne ihn maximal ein Auswahlverschulden treffen, dies bedeute jedoch nur leichte Fahrlässigkeit und nicht Vorsatz. Bei Abgabe des Schuldanerkenntnisses sei dem Bw. nicht bewusst geworden, dass es sich…
…seiner abgabenrechtlichen Verpflichtungen eines Erfüllungsgehilfen, dann könne ihm allenfalls ein Auswahlverschulden (culpa in eligendo) oder das Verschulden der mangelnden Aufsicht (culpa in custodiendo) vorgeworfen werden. Durch die Auswahl eines berufsmäßigen Parteienvertreters, somit eines Fachmannes könne der Bw. kein Auswahlverschulden zugerechnet werden. Auch aus dem Umstand…
…10 Jahren im Unternehmen (der steuerlichen Vertreter) beschäftigt sei. Aufgrund ihrer Ausbildung verfüge die Mitarbeiterin über die notwendige Qualifikation. Es liege daher (seitens der steuerlichen Vertreter) kein Auswahlverschulden vor. Zur Frage des Kontrollverschuldens wurde ausgeführt, dass die vermeintliche Übermittlung der UVA per FinanzOnline von der…
…sie im Vertrauen auf die Auskunft des Finanzamtes vorgegangen sei. Damit stelle sich die Frage nach einem allfälligen Kontroll- bzw. Auswahlverschulden des Parteienvertreters erst gar nicht. Das Finanzamt wies diesen Antrag mit Bescheid vom 12. Mai 2010 ab und hielt unter Hinweis auf § 211 Abs…
…und Gebührenentrichtung eines berufsmäßig befugten gewerblichen Immobilienverwalters (I.GmbH) bedient habe und diesen Gehilfen sorgfältig ausgesucht habe, treffe die Bw. auch kein Auswahlverschulden. Ursächlich für die nicht ordnungsgemäße Gebührenentrichtung sei eine Büroübersiedlung des beauftragten Immobilienverwalters gewesen. Durch den Umzug sei die Angelegenheit bedauerlicherweise unbearbeitet geblieben…
…und Gebührenentrichtung eines berufsmäßig befugten gewerblichen Immobilienverwalters (I.GmbH) bedient habe und diesen Gehilfen sorgfältig ausgesucht habe, treffe die Bw. auch kein Auswahlverschulden. Ursächlich für die nicht ordnungsgemäße Gebührenentrichtung sei eine Büroübersiedlung des beauftragten Immobilienverwalters gewesen. Durch den Umzug sei die Angelegenheit bedauerlicherweise unbearbeitet geblieben…
…und Gebührenentrichtung eines berufsmäßig befugten gewerblichen Immobilienverwalters (I.GmbH) bedient habe und diesen Gehilfen sorgfältig ausgesucht habe, treffe die Bw. auch kein Auswahlverschulden. Ursächlich für die nicht ordnungsgemäße Gebührenentrichtung sei eine Büroübersiedlung des beauftragten Immobilienverwalters gewesen. Durch den Umzug sei die Angelegenheit bedauerlicherweise unbearbeitet geblieben…
…und Gebührenentrichtung eines berufsmäßig befugten gewerblichen Immobilienverwalters (I.GmbH) bedient habe und diesen Gehilfen sorgfältig ausgesucht habe, treffe die Bw. auch kein Auswahlverschulden. Ursächlich für die nicht ordnungsgemäße Gebührenentrichtung sei eine Büroübersiedlung des beauftragten Immobilienverwalters gewesen. Durch den Umzug sei die Angelegenheit bedauerlicherweise unbearbeitet geblieben…
…und Gebührenentrichtung eines berufsmäßig befugten gewerblichen Immobilienverwalters (I.GmbH) bedient habe und diesen Gehilfen sorgfältig ausgesucht habe, treffe die Bw. auch kein Auswahlverschulden. Ursächlich für die nicht ordnungsgemäße Gebührenentrichtung sei eine Büroübersiedlung des beauftragten Immobilienverwalters gewesen. Durch den Umzug sei die Angelegenheit bedauerlicherweise unbearbeitet geblieben…