…4 EStG 1988 verwendet wird, sind Maßnahmen angesprochen, die wesentliche Gebäudeteile betreffen und nur deshalb keinen Herstellungsaufwand darstellen, weil beim Austausch von unselbständigen Bestandteilen infolge fehlender Änderung der Wesensart des Gebäudes keine Aktivierung vorzunehmen ist (Lenneis in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, EStG § 28 [Anm…
…sich auf den Vermögensgegenstand als Ganzes; partielle Verbesserungen am Gebäude begründeten daher keinen Herstellungsaufwand. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ist der steuerliche Herstellungsbegriff anzuwenden und wurde durch den Austausch von Gas-Ofenheizungen gegen Gasetagen-Zentralheizungen eine Erweiterung des Gebäudes, die einer Änderung der Wesensart des…
…2 EStG 1988 liegt nur bei einer wesentlichen Erhöhung des Nutzungswertes vor. Eine wesentliche Erhöhung ist dann zu unterstellen, wenn unselbständige Gebäudeteile (Austausch von Fenstern und Türen, Austausch von Dach oder Dachstuhl, umfangreiche Erneuerung des Außenverputzes,...) zur Gänze oder zu mehr als 25% ausgetauscht werden…
…Gebäudeteile ganz oder zu mehr als 25 % ausgetauscht würden. Instandsetzung und sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand sei ua. Austausch von Fenster und Türen, auch bei Verbesserung des Wärme- oder Lärmschutzes, Austausch von Dach und Dachstuhl, Austausch der Eingangstür, auch bei Verbesserung des Wärme- oder Einbruchschutzes, Austausch von…
…Durchführung des Austausches von der Einsturzgefahr Kenntnis hatte oder nicht, kann eine entscheidungswesentliche Bedeutung nicht beigemessen werden: Gemäß den obigen rechtlichen Ausführungen ist die Qualifizierung als Instandsetzungsaufwand oder Instandhaltungsaufwand nicht nach subjektiven Kriterien des Gebäudeeigentümers / Vermieters und damit auch nicht nach dessen Kenntnissen des Gebäudezustandes…
…nicht bei. Der in den Akten abgebildete Sachverhalt erlaubt einem außen stehenden Dritten und damit auch der Abgabenbehörde - trotz gebotener Gelegenheit diesen umfassend zu untermauern - nur eine sehr vage Einschätzung der Situation. Die gegenseitige Nutzung von Gebäudeteilen, die jeweils im Eigentum des anderen Partners standen…
…Austausch von Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen und Austausch von Sanitärinstallationen (auch mit Erneuerung der Bodenbeläge und Fliesen). Als Herstellungsaufwand sei jedenfalls die Zusammenlegung von Wohnungen (und daher auch die nachträgliche Trennung in zwei Wohnungen), Versetzen von Zwischenwänden und der Einbau von Gebäudeteilen an anderer Stelle…
…deshalb kein Herstellungsaufwand zu unterstellen ist, weil bei Austausch von unselbständigen Bestandteilen infolge fehlender Änderung des Wesensart des Gebäudes keine Aktivierung vorzunehmen ist. Der Nutzungswert des Gebäudes wird dann erhöht, wenn das Gebäude auf Grund der durchgeführten Investitionen z.B. durch Erzielung höherer Einnahmen besser…
…des Nutzungswertes vor. Eine wesentliche Erhöhung ist dann zu unterstellen, wenn eine der in Rz 6469f angehörten Kategorien von unselbständigen Gebäudeteilen (d.s. z.B. Austausch von Fenster, Austausch Türen, Austausch Elektroinstallationen, umfangreiche Erneuerung des Außenverputzes mit Erneuerung der Wärmedämmung) zur Gänze bzw. zu mehr…
…Ausmalen und Tapezieren von Räumen - Erneuerung des Parkettbodens ohne Erneuerung des Unterbodens - Austausch beschädigter Fensterscheiben - Austausch von nicht wesentlichen Gebäudeteilen, wenn damit keine Verbesserung des Nutzungswertes gegeben ist (z.B. Austausch einzelner Fensterflügel ohne Verbesserung der Wärmedämmung oder des Schallschutzes, Austausch von Türschnallen oder Türschlössern…
…Instandhaltungsaufwendungen wie z.B. laufende Wartungsarbeiten, Reparaturen, Ausmalen und Tapezieren von Räumen, Erneuern des Parkettbodens ohne Erneuerung des Unterbodens, Austausch beschädigter Fensterscheiben, Austausch von nicht wesentlichen Gebäudeteilen, wenn damit keine Verbesserung des Nutzungswertes gegeben ist und Ausbessern des wärmedämmenden Außenverputzes (vgl. zu diesen allgemeinen Ausführungen…
…im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen: Laufenden Wartungsarbeiten, Reparaturen, auch wenn diese nicht jährlich anfallen, Ausmalen des Stiegenhauses und der Räume, Anfärbeln der Fassade ohne Erneuerung des Außenputzes, Ausbessern des Verputzes, Austausch von nicht wesentlichen Gebäudeteilen, keine wesentliche Erhöhung des Nutzwertes oder der Nutzungsdauer Instandsetzungsaufwand ist…
…Gebäudeteile ausgetauscht werden, bzw. wenn es zu keiner wesentlichen Erhöhung des Nutzungswertes oder der Nutzungsdauer kommt." Zum Instandhaltungsaufwand gehören Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen: Laufenden Wartungsarbeiten, Reparaturen, auch wenn diese nicht jährlich anfallen, Ausmalen des Stiegenhauses und der Räume, Austausch von nicht wesentlichen Gebäudeteilen…
…dh von einem Betrieb zum anderen Betrieb desselben Unternehmers, sind begrifflich nicht möglich, da Leistender und Leistungsempfänger hier dieselbe natürliche Person sind, wenn auch in der Lehre derartige innerbetriebliche Vorgänge als Innenumsätze bezeichnet werden, handelt es sich dennoch nur um einen innerbetrieblichen Austausch von Waren…
…wesentlich verlängern. Herstellungsaufwand verlangt die Setzung von Maßnahmen, die in der neuen Form nicht bloß gesetzt wurden, weil ein Verbesserungsbedarf besteht. Nicht unter die Sonderausgaben fallen bloße Instandhaltungsaufwendungen, wie laufende Wartungsarbeiten, Reparaturen, auch wenn diese nicht jährlich anfallen, Austausch von nicht wesentlichen Gebäudeteilen, wenn damit…
…anfallen - Ausmalen und Tapezieren von Räumen - Erneuerung des Parkettbodens ohne Erneuerung des Unterbodens - Austausch beschädigter Fensterscheiben - Austausch von nicht wesentlichen Gebäudeteilen, wenn damit keine Verbesserung des Nutzungswertes gegeben ist (z.B. Austausch einzelner Fensterflügel ohne Verbesserung der Wärmedämmung oder des Schallschutzes, Austausch von Türschnallen oder …
…sei nicht Vertragsgegenstand gewesen. Der Wert des entsprechenden Gebäudeteiles könne daher auch nicht die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sein. Die gegenteilige Auffassung des Finanzamtes, welche allein auf dem rechtlichen Charakter von Wohnungseigentum als mit einem entsprechenden Miteigentumsanteil untrennbar verbundenen Recht aufbaue, lasse die Miteigentumsbeschränkung durch…
…sanieren (Austausch der vermorschten Konstruktionselemente gegen neu angefertigte Teile, wobei altes Holz, zB aus anderwertigen Abbruchvorhaben erhalten, zu verwenden sei; neu angefertigte Konstruktionselemente und Verbindungen seien getreu dem Bestand herzustellen, dh es seien nach Möglichkeit auch die alten Holzverbindungen zu erstellen; die Verwendung von Stahlteilen…
…der Fotoausdrucke kann festgestellt werden, dass ua auch Bilder (1, 2) von Nebengebäuden (Doppelgarage), die nicht Bestandteil des Pachtvertrages sind, bzw Fotoausdrucke, die einem Gebäudeteil nicht zugeordnet (Foto von Dächern können auch von Gebäudeteilen stammen, die nicht zum Pachtvertrag gehören zB Feldstadel, Doppelgarage) werden können…
…dem Zusammenlegen von Wohnungen, dem erstmaligen Einbau von Zentralheizungen, Aufzugsanlagen etc, dem Versetzen von Zwischenwänden, dem Einbau von Badezimmern und WC (Kategorieanhebung) oder dem Einbau von Gebäudeteilen an anderen Stellen (zB. Versetzen von Türen und Fenstern) der Fall ist (Lenneis in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner…