…Mai 2006 auf Aussetzung der Aussetzungszinsen betreffend Umsatzsteuer 1997 in der Höhe von € 10.114,87 zurückgewiesen und dazu ausgeführt, dass nach § 212 a BAO eine Aussetzung der Einhebung im Zusammenhang mit Berufungen im Einhebungsverfahren nicht in Betracht komme. Dagegen richtet sich die Berufung…
…des Verwaltungsgerichtshofes besteht keine gesetzliche Grundlage die Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden wegen einer bei Höchstgerichten anhängigen Beschwerde über den Zeitpunkt der abschließenden Berufungserledigung hinaus auszudehnen.(vgl. Ritz Bundesabgabenordnung,Kommentar,3.überarbeitete Auflage, Rz 28 zu § 212a) Aussetzungszinsen stellen ein Äquivalent für den tatsächlich in…
…Bescheides gehemmt, noch die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe aufgehalten. Somit kann auch die Einbringung eines Rechtsmittels gegen den Bescheid über den Ablauf einer Aussetzung der Einhebung die Festsetzung von Aussetzungszinsen nicht verhindern (im Fall einer positiven Rechtsmittelerledigung wäre nach den Bestimmungen des § 295…
…19 Klosterneuburg vom 14. Mai 2003 betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a Abs. 5 BAO, | V. | vom 27. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 20. Juli 2004 betreffend Festsetzung von Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw. vom 27. Juni 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 24. Mai 2007 betreffend einerseits den Ablauf der Aussetzung der Einhebung und andererseits die Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet…
…Vorschreibung von Aussetzungszinsen durch den angefochtenen Aussetzungszinsenbescheid keine Rechtswidrigkeit erblickt werden. Auch die Vorschreibung für den Zeitraum ab 8. Juli 2004 (= Tag nach der Einbringung der Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid mit Darstellung des Betrages) bis 7. Februar 2006 (= Ablauf der Aussetzung der Einhebung…
…des gesamten von der Einhebung ausgesetzten und damit vom Zahlungsaufschub umfasst gewesenen Einkommensteuerbetrages vorgeschrieben wurden (VwGH 18.12.1997, 97/15/0179). Aus § 212a Abs. 1 iVm. § 212a Abs. 9 BAO ist nämlich unmissverständlich abzuleiten, dass Bemessungsgrundlage für die Aussetzungszinsen der für die Aussetzung in…
…durch seinen Antrag auf Aussetzung der Einhebung ausgelöst worden ist. Zudem war es durchaus in seiner Ingerenz gelegen, das Entstehen von Aussetzungszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, und stehen diesen Aussetzungszinsen infolge wesentlich späteren Entrichtung der ausgesetzten Abgaben auch Zinserträge…
…des Ablaufes und keiner Vorschreibung von Aussetzungszinsen bedürfe, bleibt es verwehrt, eine Rechtswidrigkeit der angefochtenen Bescheide erfolgreich aufzuzeigen, weil es nicht darauf ankommt, ob ein Grundlagenbescheid wirksam ergangen ist, sondern allein darauf, dass eine Berufung und ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung von davon (mittelbar)…
…Festsetzung von Aussetzungszinsen in Höhe von 131,65 €. In den gegenständlichen Berufungen vom 21. April 2006 beantragte die Berufungswerberin, dem Antrag auf Aussetzung der Einhebung der gegenständlichen Einkommensteuerschuld vom 10. Jänner 2005 stattzugeben und den Bescheid über die Festsetzung der Aussetzungszinsen in Höhe von…
…und Festsetzung von Aussetzungszinsen (§ 212a Abs.9 BAO)wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Buchungsdatum 8.Oktober 2001 verfügte das Finanzamt Salzburg-Stadt den Ablauf der Aussetzung der Einhebung hinsichtlich eines Abgabenbetrages von ATS 20…
…Einhebung von Abgabenschuldigkeiten in einem Zahlungsaufschub bestehe. Mit Bescheiden vom 16. Jänner 2007 und 14. Mai 2008 seien Zahlungsaufschübe gewährt worden, die am 17. Jänner 2012 und 16. Jänner 2012 beendet worden seien. Als zwingende gesetzliche Folge der Verfügung des Ablaufes der Aussetzung seien Aussetzungszinsen…
…6) oder soweit infolge einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von einem Prozent bzw. zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Sollten jedoch Abgabenschuldigkeiten nachträglich herabgesetzt werden, so hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des…
…hat über die Berufung der Firma D-GmbH, vertreten durch Herrn D.W., vom 1. August 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 7. Juli 2005 über den Ablauf der Aussetzung der Einhebung sowie über die Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden: Die…
…sich der, mit der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 30 Abs.2 VwGG verbundene, Nichtanfall von Aussetzungszinsen nicht auf eine Stattgabe eines Antrages gemäß § 212a Abs.1 BAO sondern alleine auf § 30 Abs.3 VwGG. Die Abweisung des verfahrensgegenständlichen Antrages auf Aussetzung der Einhebung gemäß…
…VwGG verbundene, Nichtanfall von Aussetzungszinsen nicht auf eine Stattgabe eines Antrages gemäß § 212a Abs. 1 BAO sondern alleine auf § 30 Abs. 3 VwGG. Die Abweisung des verfahrensgegenständlichen Antrages auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a Abs. 1 BAO erfolgte daher- unbeschadet dessen dass der Bw. eine…
…276 BAO gegebenenfalls zwei Verfahren der Aussetzung der Einhebung und damit auch der Vorschreibung von Aussetzungszinsen vorgesehen hat. Wie sich aus § 212a Abs. 5 BAO ergibt, ist für den Fall einer Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung bzw. des Antrages auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde…
…durch seinen Antrag auf Aussetzung der Einhebung ausgelöst worden ist. Zudem war es durchaus in seiner Ingerenz gelegen, das Entstehen von Aussetzungszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, und stehen diesen Aussetzungszinsen infolge wesentlich späteren Entrichtung der ausgesetzten Abgaben auch Zinserträge…
…in Frage stellen, wenn sie eine in die Verfassungssphäre reichende Unsachlichkeit der gefundenen Lösung besorgen ließen, was hier zu verneinen ist, weil der eine Aussetzung der Einhebung bescheidmäßig vorgeschriebener Abgaben beantragende Abgabenpflichtige die aus seiner Antragstellung resultierenden Konsequenzen des Anfallens von Aussetzungszinsen nach § 212a Abs…
…dass einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben wurde, Aussetzungszinsen vor Erlassung des diesen Antrag erledigenden Bescheides nicht festzusetzen. Als "erledigt" im Sinne des § 212a Abs. 9 BAO sei ein Bescheid dann zu betrachten, wenn er in Rechtskraft erwachsen sei. Von einer Erledigung könne…