…Nichteinhaltung eines in der Bewilligung von Zahlungserleichterungen vorgesehenen Zahlungstermins zurückzuführen, so darf ein Rückstandsausweis frühestens zwei Wochen nach Verständigung des Abgabepflichtigen vom Eintritt des Terminverlustes ausgestellt werden. Abs.6 Wurde ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt, so dürfen Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der davon nach Maßgabe…
…nach § 217 Abs. 8 BAO auf Anpassung des Säumniszuschlages offen. Am 2. Mai 2006 wurde ein Vorlageantrag eingebracht und ausgeführt, dass innerhalb der gesetzlichen Frist gegen die Abgabenbescheide berufen worden und die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212 a BAO mit Bescheid vom 6. April 2006…
…auf die Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtete Verhalten nach wie vor vorgelegen wäre und sich auch auf die von der bewilligten Aussetzung umfassten Abgaben bezogen hätte. Da sich somit weder die tatsächlichen, der Behörde im Zeitpunkt der Bewilligung der Aussetzung der Einhebung offenliegenden Verhältnisse geändert haben…
…eine geänderte Interpretation der in Betracht kommenden Vorschriften kann zu einem Widerruf eines Begünstigungsbescheides ebenso wenig Anlass geben wie eine nachträglich andere tatsächliche oder rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes, wenn dieser offen zu Tage gelegen ist. Im gegenständlichen Fall wurde die Aussetzung der Einhebung mit Bescheiden…
…eine geänderte Interpretation der in Betracht kommenden Vorschriften kann zu einem Widerruf eines Begünstigungsbescheides ebenso wenig Anlass geben wie eine nachträglich andere tatsächliche oder rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes, wenn dieser offen zu Tage gelegen ist. Im gegenständlichen Fall wurde die Aussetzung der Einhebung mit Bescheiden…
…hinzuweisen, dass der Bw - entgegen den Ausführungen im Abweisungsbescheid vom 26. Jänner 2009 ("Berufungsvorentscheidung"), wonach "keine Anträge auf Aussetzung der Einhebung offen" seien - im Antragsschreiben vom 23. Oktober 2008 ("Berufung") den Antrag auf Aussetzung der Einhebung der erwähnten Einkommensteuerzahllasten gestellt hat (Seite 1 letzter Absatz)…
…Antrag auf Aussetzung der Einhebung als Berufung und erließ am 2. Februar 1999 eine abweisende Berufungsentscheidung. Gleichzeitig wurden für den Zeitraum vom 21. Jänner 1999 bis 2. Februar 1999 Aussetzungszinsen iHv. 675,00 S vorge-schrieben. Mit Schriftsatz vom 23. Februar 1999 beantragte der Bw…
…Entscheidung über den nach § 212a BAO gestellten Antrag auf Aussetzung der Einhebung im offenen Berufungsverfahren darstellen. Nachdem wohl unbestritten ist, dass sich das Berufungsverfahren im gegenständlichen Fall noch im ordentlichen Rechtsmittelverfahren befindet ist eine Aussetzung der Einhebung nicht von vorneherein auszuschließen. Es ist vielmehr zu…
…der Frist hatte. Bis dahin bleibt aber die Rechtswirkung eines im Hinblick auf die Fristversäumung ergangenen Zurückweisungsbescheides, mit welchem die Berufung jedenfalls erledigt wurde, bestehen. Damit ist aber dem Finanzamt zuzustimmen, daß der gegenständliche Antrag auf Aussetzung der Einhebung mangels offener Berufung nicht die Einhebung…
…Berufungsverfahren hinsichtlich der dem Aussetzungsantrag zu Grunde liegenden Abgabe mehr offen, weswegen die gegenständliche Berufung abzuweisen war (siehe VwGH 3.10.1996, 96/16/0200, 4.12.2003, 2003/16/0496)." Damit ist über den gegenständlichen Antrag auf Aussetzung der Einhebung mangels offener Berufung ebenfalls…
…offener Frist Berufung erhoben und gemäß § 212a Abs. 2 BAO die Aussetzung der geforderten Rückstände in Höhe von insgesamt € 14.771,08 bis zur Entscheidung über die Hauptberufung beantragt worden sei. Ergänzend sei am 19. Jänner 2009 ein weiterer Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…der Frist hatte. Bis dahin bleibt aber die Rechtswirkung eines im Hinblick auf die Fristversäumung ergangenen Zurückweisungsbescheides, mit welchem die Berufung jedenfalls erledigt wurde, bestehen. Damit ist aber dem Finanzamt zuzustimmen, dass der gegenständliche Antrag auf Aussetzung der Einhebung mangels offener Berufung nicht die Einhebung…
…so muss man nach ho. Ansicht zu dem Ergebnis kommen, dass der Bw mit diesem Antrag nur abermals seinen noch unerledigten Berufungsantrag, der auf Aussetzung der Einhebung der offenen Einkommensteuer- und Anspruchszinsennachforderung 2002 gerichtet war, bekräftigen wollte. Nicht ohne Grund bezog er sich darin auf…
…war. Unbestritten beantragte der Bw. mit Eingabe vom 6. November 2007 die Aussetzung der Einhebung der offenen, berufungsgegenständlichen Einkommensteuernachforderungen. Unbestritten wurde mit Bescheid vom 21. November 2007 die Aussetzung der Einhebung der Einkommensteuer 2004 in Höhe von 1.021,93 Euro und der Einkommensteuer 2005…
…der nicht die geforderte Darstellung des für eine Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages enthält, ist nach § 212a Abs. 3 BAO zurückzuweisen. Die Bf ist diesem Gebot jedoch nachgekommen, weil sie mit Antrag vom 26. August 2008 die Aussetzung der Einhebung der offenen Abgabenschuldigkeiten im Gesamtbetrage…
…Beschwerde in der Sache der Aussetzung der Einhebung kein offenes Rechtsbehelfsverfahren in der Abgabensache mehr, da über diese Bescheide mit ho. Berufungsentscheidung vom 4. November 2008 GZ. ZRV/0198-Z1W/07 abgesprochen wurde. Auch deshalb liegen die Voraussetzungen für die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung…
…für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages nachgekommen, als sie gleichzeitig mit dem in der Berufung in der Hauptsache gestellten Antrag vom 1. Februar 2008 die Aussetzung der Einhebung der offenen Abgabenschuldigkeiten im Gesamtbetrage von € 73.532,16, namentlich von Altlastenbeiträgen in der Höhe…
…geeignet, die Aussetzung der Einhebung - hinsichtlich offenkundiger Erfolgsaussichten - zu widerrufen. Dies vor allem deshalb nicht, weil diese Verböserung den Umsatzsteuerbescheid 2002 betreffe und dort auch im Aufhebungsbescheid gemäß § 299 BAO ihren Niederschlag gefunden habe. Die Verböserung habe damit nichts mit der Aussetzung der Einhebung gemäß …
…dem Berufungsbegehren entsprochen worden sei. Es hat daher die Berufung vom 25. Juni 2009 als gegenstandslos erklärt. Der Bw. begehrt in seiner Berufung die Rückbuchung bzw. Fortsetzung der Aussetzung der Einhebung der offenen Anspruchszinsen 2003 und 2004, da er beabsichtige, gegen die Berufungsentscheidung vom 5…
…auf Aussetzung der Einhebung "aller offenen Abgaben und Steuern" eine ziffernmäßige Aufstellung über die auszusetzenden Beträge fehlte, wurde ihr Begehren gem. § 212a Abs.3 BAO zu Recht zurückgewiesen. Auch ihrer Berufung vom 3.12.2010 war eine solche Darstellung zur Ermittlung des für die Aussetzung…