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UFSW RV/0092-W/11Schulgeld nur in Ausnahmefällen außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2011

…erwachsen die damit verbundenen Kosten nicht zwangsläufig (vgl. VwGH 20.12.1994, 94/14/0087). Da im vorliegenden Fall ein den oben angeführten Ausnahmefällen entsprechender Sachverhalt nicht vorliegt, sind die Schulgeldzahlungen nicht als (weitere) außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Das in der Berufung eingewendete Infoblatt "Finanzielle Hilfe…

UFSW RV/2136-W/06Schulgeld nur in Ausnahmefällen außergewöhnliche Belastung, Unfallkosten als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der N., vom 15. November 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 6. Oktober 2005 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 2003 bis 2004 entschieden: Die Berufung wird…

UFSW RV/3651-W/02Schulgeld nur in Ausnahmefällen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2004

…VwGH 20.12.1994, 94/14/0087). Da im vorliegenden Fall ein den oben angeführten Ausnahmefällen entsprechender Sachverhalt nicht vorliegt, sind die Schulgeldzahlungen nicht als (weitere) außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Das in den Steuererklärungsbeilagen und in den Berufungen angeführte Erkenntnis eines verstärkten Senates des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH…

UFSS RV/0615-S/02Schulgeld nur in Ausnahmefällen außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003

…94/14/0087; 18.02.1999, 9715/0047; 23.11.2000, 95/15/0203). Ein diesen Ausnahmefällen entsprechender Sachverhalt liegt aber im gegenständlichen Fall nicht vor. Der Umstand, dass die Kinder eine Schule mit einem einzigartigen Ausbildungsziel besuchen, kann daran nichts ändern, dass die Kosten…

UFSW RV/1334-W/10Nach der Rechtsprechung sind Rechtsunkenntnis oder Rechtsirrtum grundsätzlich keine Wiedereinsetzungsgründe. Sie können jedoch in Ausnahmefällen Wiedereinsetzungsgründe darstellen, etwa wenn der Irrtum von der Behörde veranlasst wurde (VwGH 20.6.1986, 84/17/0136).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2010

…zur Last zu legen ist. Das Verschulden des Vertreters ist dem Verschulden des Vertretenen gleichzusetzen. Nach der Rechtsprechung sind Rechtsunkenntnis oder Rechtsirrtum grundsätzlich keine Wiedereinsetzungsgründe. Sie können jedoch in Ausnahmefällen Wiedereinsetzungsgründe darstellen, etwa wenn der Irrtum von der Behörde veranlasst wurde (VwGH 20.6.1986…

UFSZ2L ZRV/0042-Z2L/09Verlängerung der Antragsfrist für Erstattungs- bzw. Erlassanträge gem. Art. 239 Abs. 2 Zollkodex in begründeten Ausnahmefällen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.05.2010Teil 1/2

…die Erledigung der Beschwerde gegen den Eingangsabgabenbescheid der Unabhängige Finanzsenat zuständig gewesen und könne demnach der Zeitpunkt der Entscheidung hierüber nicht dem Zollamt Linz Wels (als Abgabenbehörde erster Instanz) zugerechnet werden. Es liege sohin kein begründeter Ausnahmefall vor, der eine Verlängerung der Antragsfrist rechtfertigen würde…

UFSZ2L ZRV/0042-Z2L/09Verlängerung der Antragsfrist für Erstattungs- bzw. Erlassanträge gem. Art. 239 Abs. 2 Zollkodex in begründeten Ausnahmefällen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.05.2010Teil 2/2

…kein überzeugendes, für ihr Begehren sprechendes Argument zu liefern, zumal Kostenersparnisgründe wohl kaum als tauglicher "Hinderungsgrund" (im Sinne eines "begründeten Ausnahmefall" als Folge eines unvorhersehbaren Ereignisses) für das (rechtzeitige) Stellen eines Erstattungsantrages angesehen werden können. Überdies wäre - in Anbetracht der (diesbezüglich anwendbaren) Rechtslage des § 83…

UFSZ3K ZRV/0058-Z3K/06Antrag auf Erlass oder Erstattung von Abgaben nach Art. 239 ZK; Verlängerung der Frist zur Antragstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.03.2006

…werden können und somit eine Ausnahme vom gewöhnlichen Einfuhr- und Ausfuhrsystem darstellten. Es sei daher nach Ansicht der Berufungsbehörde auch bei der Auslegung des Begriffes "begründeter Ausnahmefall" im Sinne des Artikels 239 Abs. 2 ZK und bei der Beurteilung der diesbezüglich vorgebrachten Sachverhalte ein strenger…

UFSZ3K ZRV/0298-Z3K/07Zurückweisung eines Erlassantrages wegen verspäteter Antragstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.11.2007

…dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können - in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern, - in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Wie bereits im Zurückweisungsbescheid festgehalten wurde…

UFSZ3K ZRV/0172-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

… dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können - in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern, - in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Artikel 899 ZK-DVO: (1) Stellt…

UFSZ3K ZRV/0172-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 2/2

Zum Einwand, Artikels 886 ZK-DVO sei bei der Entscheidung unberücksichtigt geblieben, ist zu bemerken, dass dessen Inhalt nur bei stattgebenden Entscheidungen, um eine Schlussbehandlung zu ermöglichen, zu beachten ist. Zum Vorbringen, die Behörde habe kein Beweisverfahren durchgeführt, obwohl sie verhalten gewesen wäre, zur Ausgestaltung…

UFSZ3K ZRV/0171-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

… dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können - in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern, - in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Artikel 899 ZK-DVO: (1) Stellt…

UFSZ3K ZRV/0171-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 2/2

Zum Vorbringen, die Behörde habe kein Beweisverfahren durchgeführt, obwohl sie verhalten gewesen wäre, zur Ausgestaltung des Einzelfalles ein umfassendes Beweisverfahren durchzuführen, ist zu bemerken, dass die Berufungsbehörde der ersten Stufe ein Beweisverfahren sehr wohl durchgeführt, nur keine neuen Beweise aufgenommen, dies aber begründet hat. Judikatur…

UFSZ3K ZRV/0170-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

… dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können - in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern, - in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Artikel 899 ZK-DVO: (1) Stellt…

UFSZ3K ZRV/0170-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 2/2

Zum Einwand, Artikels 886 ZK-DVO sei bei der Entscheidung unberücksichtigt geblieben, ist zu bemerken, dass dessen Inhalt nur bei stattgebenden Entscheidungen, um eine Schlussbehandlung zu ermöglichen, zu beachten ist. Zum Vorbringen, die Behörde habe kein Beweisverfahren durchgeführt, obwohl sie verhalten gewesen wäre, zur Ausgestaltung…

UFSZ3K ZRV/0169-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

… dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können - in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern, - in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Artikel 899 ZK-DVO: (1) Stellt…

UFSZ3K ZRV/0169-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 2/2

Zum Einwand, Artikels 886 ZK-DVO sei bei der Entscheidung unberücksichtigt geblieben, ist zu bemerken, dass dessen Inhalt nur bei stattgebenden Entscheidungen, um eine Schlussbehandlung zu ermöglichen, zu beachten ist. Zum Vorbringen, die Behörde habe kein Beweisverfahren durchgeführt, obwohl sie verhalten gewesen wäre, zur Ausgestaltung…

UFSZ3K ZRV/0197-Z3K/06Versäumung der Frist für den Antrag auf Erstattung von Einfuhrabgaben nach Rücksendung von schadhaften Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.08.2006

…aus den genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von 12 Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. In begründeten Ausnahmefällen können die Zollbehörden diese Frist jedoch verlängern. Gemäß § 2 Abs. 3 ZollR-DG ist auf Fristen…

UFSZ1W ZRV/0170-Z1W/02Versäumung der Frist für den Antrag auf Erstattung von Einfuhrabgaben nach Retoursendung von unbrauchbaren Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.09.2003

…Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von 12 Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. In begründeten Ausnahmefällen können die Zollbehörden diese Frist jedoch verlängern. Gemäß § 2 Abs. 3 ZollR-DG ist auf Fristen, die im Zollrecht…

UFSZ3K ZRV/0317-Z3K/07Erlass von Eingangsabgaben - Verlängerung der Antragsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.03.2011

…Mai 2007 beantragte der Bf. den Erlass dieser Abgabenschuld gemäß Art. 239 Abs. 1 zweiter Anstrich ZK und führte zur bereits verstrichenen Antragsfrist aus, dass ein begründeter Ausnahmefall für eine Fristverlängerung gemäß Art. 239 Abs. 2 ZK vorliege. Der Bf. habe in den Jahren 2003…