…erwachsen die damit verbundenen Kosten nicht zwangsläufig (vgl. VwGH 20.12.1994, 94/14/0087). Da im vorliegenden Fall ein den oben angeführten Ausnahmefällen entsprechender Sachverhalt nicht vorliegt, sind die Schulgeldzahlungen nicht als (weitere) außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Das in der Berufung eingewendete Infoblatt "Finanzielle Hilfe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der N., vom 15. November 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 6. Oktober 2005 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 2003 bis 2004 entschieden: Die Berufung wird…
…VwGH 20.12.1994, 94/14/0087). Da im vorliegenden Fall ein den oben angeführten Ausnahmefällen entsprechender Sachverhalt nicht vorliegt, sind die Schulgeldzahlungen nicht als (weitere) außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Das in den Steuererklärungsbeilagen und in den Berufungen angeführte Erkenntnis eines verstärkten Senates des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH…
…94/14/0087; 18.02.1999, 9715/0047; 23.11.2000, 95/15/0203). Ein diesen Ausnahmefällen entsprechender Sachverhalt liegt aber im gegenständlichen Fall nicht vor. Der Umstand, dass die Kinder eine Schule mit einem einzigartigen Ausbildungsziel besuchen, kann daran nichts ändern, dass die Kosten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. XX in der Beschwerdesache VN-Bf. NN-Bf., Straßenbez, 1120 Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 23.06.2014, betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung der Ausgleichszahlung für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ri in der Beschwerdesache NAME, Adresse, 1050 Wien, über die Beschwerde vom 13.11.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 02.11.2017 betreffend Abweisung des Antrages…
…zur Last zu legen ist. Das Verschulden des Vertreters ist dem Verschulden des Vertretenen gleichzusetzen. Nach der Rechtsprechung sind Rechtsunkenntnis oder Rechtsirrtum grundsätzlich keine Wiedereinsetzungsgründe. Sie können jedoch in Ausnahmefällen Wiedereinsetzungsgründe darstellen, etwa wenn der Irrtum von der Behörde veranlasst wurde (VwGH 20.6.1986…
…die Erledigung der Beschwerde gegen den Eingangsabgabenbescheid der Unabhängige Finanzsenat zuständig gewesen und könne demnach der Zeitpunkt der Entscheidung hierüber nicht dem Zollamt Linz Wels (als Abgabenbehörde erster Instanz) zugerechnet werden. Es liege sohin kein begründeter Ausnahmefall vor, der eine Verlängerung der Antragsfrist rechtfertigen würde…
…kein überzeugendes, für ihr Begehren sprechendes Argument zu liefern, zumal Kostenersparnisgründe wohl kaum als tauglicher "Hinderungsgrund" (im Sinne eines "begründeten Ausnahmefall" als Folge eines unvorhersehbaren Ereignisses) für das (rechtzeitige) Stellen eines Erstattungsantrages angesehen werden können. Überdies wäre - in Anbetracht der (diesbezüglich anwendbaren) Rechtslage des § 83…
…werden können und somit eine Ausnahme vom gewöhnlichen Einfuhr- und Ausfuhrsystem darstellten. Es sei daher nach Ansicht der Berufungsbehörde auch bei der Auslegung des Begriffes "begründeter Ausnahmefall" im Sinne des Artikels 239 Abs. 2 ZK und bei der Beurteilung der diesbezüglich vorgebrachten Sachverhalte ein strenger…
…zu steuerlich relevanten Zwecken verwendet werden, strengeren, umfassenderen Bestimmungen als Mineralöle, die nur im Ausnahmefall zu solchen Zwecken dienen (zB ist es wenig wahrscheinlich, dass technisch hochwertige, teure Schmiermittel verheizt werden). Dass auch der Gesetzgeber eine derartige Unterscheidung trifft, erkennt man insbesondere an der Gliederung…
…dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können - in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern, - in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Wie bereits im Zurückweisungsbescheid festgehalten wurde…
… dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können - in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern, - in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Artikel 899 ZK-DVO: (1) Stellt…
Zum Einwand, Artikels 886 ZK-DVO sei bei der Entscheidung unberücksichtigt geblieben, ist zu bemerken, dass dessen Inhalt nur bei stattgebenden Entscheidungen, um eine Schlussbehandlung zu ermöglichen, zu beachten ist. Zum Vorbringen, die Behörde habe kein Beweisverfahren durchgeführt, obwohl sie verhalten gewesen wäre, zur Ausgestaltung…
… dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können - in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern, - in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Artikel 899 ZK-DVO: (1) Stellt…
Zum Vorbringen, die Behörde habe kein Beweisverfahren durchgeführt, obwohl sie verhalten gewesen wäre, zur Ausgestaltung des Einzelfalles ein umfassendes Beweisverfahren durchzuführen, ist zu bemerken, dass die Berufungsbehörde der ersten Stufe ein Beweisverfahren sehr wohl durchgeführt, nur keine neuen Beweise aufgenommen, dies aber begründet hat. Judikatur…
… dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können - in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern, - in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Artikel 899 ZK-DVO: (1) Stellt…
Zum Einwand, Artikels 886 ZK-DVO sei bei der Entscheidung unberücksichtigt geblieben, ist zu bemerken, dass dessen Inhalt nur bei stattgebenden Entscheidungen, um eine Schlussbehandlung zu ermöglichen, zu beachten ist. Zum Vorbringen, die Behörde habe kein Beweisverfahren durchgeführt, obwohl sie verhalten gewesen wäre, zur Ausgestaltung…
… dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können - in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern, - in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Artikel 899 ZK-DVO: (1) Stellt…
Zum Einwand, Artikels 886 ZK-DVO sei bei der Entscheidung unberücksichtigt geblieben, ist zu bemerken, dass dessen Inhalt nur bei stattgebenden Entscheidungen, um eine Schlussbehandlung zu ermöglichen, zu beachten ist. Zum Vorbringen, die Behörde habe kein Beweisverfahren durchgeführt, obwohl sie verhalten gewesen wäre, zur Ausgestaltung…