…sei. Da nicht dargelegt worden sei, in welchem Ausmaß die Abgabenschulden bei Einbehaltung des Gleichbehandlungsgebotes entrichtet worden wären, bestehe die Haftung zur Gänze. Gegen diesen Bescheid erhob der BW fristgerecht Berufung und führte dazu im Wesentlichen aus, er habe niemals vorsätzlich versucht Abgaben zu hinterziehen…
…Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Wurde eine Abgabenschuldigkeit durch die Verwendung von sonstigen Gutschriften (…
…16.428,28 nicht innerhalb der dafür zur Verfügung stehenden Fristen entrichtet wurden. In den dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufungen bekämpfte die Berufungswerberin (Bw) die Feststellungen des Außenprüfungsberichtes vom 7. Jänner 2011 und somit die Rechtmäßigkeit der den Anspruchszinsen und Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Abgabenschuldigkeiten. Es wird…
…Nachforderung unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß…
…BAO dar. Daher dürften auch jene Verbindlichkeiten, die zur Aufrechterhaltung des Produktions- und/oder Geschäftsbetriebes eines Unternehmens notwendig seien, nicht gänzlich, sondern nur im Ausmaß der Abgabenschuldigkeiten getilgt werden (z.B VwGH 27.4.2005, 2004/14/0030; VwGH 30.10.2001, 98/14/0142;…
…zur Haftung gemäß §§ 9 und 80 BAO für Abgabenschulden der KG im Gesamtbetrag von 246.801,94 € heran. Von diesem Betrag entfielen 29.078,27 € auf die Umsatzsteuer 4/2000, 154.929,25 € auf die Umsatzsteuer 5/2000 und 62.794,42…
…24.2.2010, 2005/13/0124). Weiters ist es nicht ausgeschlossen, im Wege einer Schätzung auf das Ausmaß der Ungleichbehandlung der Gläubiger zu schließen, wenn der Vertreter ein konkretes Vorbringen erstattet hat (vgl. VwGH 25.11.2009, 2008/15/0263). Wie bereits erwähnt, hat sich…
…89/15/0067). Auf Grund des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 BAO erfolgte somit die Inanspruchnahme des Bw. als Haftungspflichtiger für die Abgabenschuldigkeiten der D-GmbH im Ausmaß von € 11.800,00 zu Recht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Nach dem dritten Satz des § 212a Abs…
…Abgabenbehörde, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Abgabenvorschriften die Abgabenpflicht knüpfen, selbst bevor die Abgabenschuld dem Ausmaß nach feststeht, bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit an den Abgabepflichtigen einen Sicherstellungsauftrag erlassen, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgaben zu begegnen. Abs…
…teilweisen) Entfall der bekämpften Abgabenschuld gekommen ist, weil es diesfalls schon am tatbestandsmäßigen Erfordernis eines tatsächlich eingetretenen Abgabenzahlungsaufschubes fehlt. Von § 212a Abs. 9 lit. b BAO abgesehen besteht auf Grund Abs. 9 lit. a leg. cit. darüber hinaus Aussetzungszinsenpflicht im gesetzlichen Ausmaß für Abgabenschuldigkeiten auch…
…Nachforderung unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht oder auf einem Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß…
…unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht oder auf einem Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß ,wenn…
…Berechnung, die der Bw. mit der Berufung vom 14. Jänner 2002 übermittelt habe, bestätigt werde. Es könnten entsprechend § 212a Abs. 1 BAO Aussetzungszinsen....."höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld" ....festgesetzt werden. Berechnungen…
…Ist die haftungsgegenständliche Abgabe beim Haftungsschuldner uneinbringlich, so wird dies gegen die Erlassung eines gegen ihn gerichteten Haftungsbescheides sprechen." ......... "Die Ermessensentscheidung umfasst auch das Ausmaß der Heranziehung zur Haftung innerhalb des vom Gesetz vorgesehenen Rahmens, wie dies vom Verwaltungsgerichtshof in dessen Entscheidung vom 5.7…
…Berufungswerber (Bw.) als Haftungspflichtigen gemäß § 9 Abs. 1 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der D-GmbH im Ausmaß von € 1,033.800,00 in Anspruch. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Bw. im Wesentlichen aus, dass die Erlassung eines Haftungsbescheides erst dann in…
…Ausmaß der Heranziehung zur Haftung innerhalb des vom Gesetz vorgegebenen Rahmens. Der angefochtene Bescheid bzw. die Berufungsvorentscheidung enthalten zum Teil nur eine "standardisierte" Begründung für die Ermessensübung. Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folgt, dass die Geltendmachung der…
… 9 Tz 18 mit Judikaturnachweisen). Im Rahmen der Ermessensübung kann das Ausmaß des Verschuldens bei der Bestimmung des Haftungsumfanges jedoch Berücksichtigung finden. Es wäre sachlich nicht gerechtfertigt, eine vorsätzliche Nichtentrichtung von Abgabenschulden mit Fällen gleichzustellen, in denen dem Vertreter nur ein minderer Grad des Versehens…
…2006" datierten Bescheid, dessen Ausfertigungsdatum auf der im vorgelegten Einbringungsakt aufliegenden Durchschrift händisch auf "20.7.2006" korrigiert wurde, hat das Finanzamt die "mit Bescheid vom 01. Juni 2006" erfolgte Löschung von Abgabenschuldigkeiten in Höhe von 82.087,05 € teilweise, und zwar mit einem…
…unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zu Grunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß…