…1 BAO unmittelbar von der Erledigung dieser Bescheidbeschwerde abhängt. Bei einer dem Begehren des Beschwerdeführers Rechnung tragenden Beschwerdeerledigung (Bescheidaufhebung) ergibt sich - unbesehen eines "Vorsoll" aufgrund schon entrichteter Kapitalertragsteuer - höchstens in diesem Ausmaß eine Herabsetzung der Abgabenschuld. Die Bescheidbeschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Gegen ein…
…Es liegt in der Natur einer solchen Maßnahme, dass sie nicht erst nach Erhebung sämtlicher Beweise, sohin nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens, gesetzt werden kann, sondern es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung…
…sei. Da nicht dargelegt worden sei, in welchem Ausmaß die Abgabenschulden bei Einbehaltung des Gleichbehandlungsgebotes entrichtet worden wären, bestehe die Haftung zur Gänze. Gegen diesen Bescheid erhob der BW fristgerecht Berufung und führte dazu im Wesentlichen aus, er habe niemals vorsätzlich versucht Abgaben zu hinterziehen…
…Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Wurde eine Abgabenschuldigkeit durch die Verwendung von sonstigen Gutschriften (…
…Oktober 2013 machte das Finanzamt die Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin gegenüber dem Beschwerdeführer im Ausmaß von 55.245,04 € gelten: | Abgabenart | Zeitraum | Höhe in Euro | Lohnsteuer (80 %) | 2012 | 38.217,22 | Dienstgeberbeitrag (80 %) | 2012…
…Nachforderung unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Beschwerdeerledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß…
…der von einem Anbringen abweicht oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zu Grunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Beschwerdeerledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Eine allenfalls durch Analogie zu schließende Gesetzeslücke liegt vor…
…2021 zog das Finanzamt Österreich den Bf. gemäß § 9 BAO zur Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der X.GmbH im Ausmaß von 10.067,51 € heran (Lohnsteuer 2005 1.987,17 €, Dienstgeberbeitrag 2005 1.045,75 €, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2005 97,59 €…
…16.428,28 nicht innerhalb der dafür zur Verfügung stehenden Fristen entrichtet wurden. In den dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufungen bekämpfte die Berufungswerberin (Bw) die Feststellungen des Außenprüfungsberichtes vom 7. Jänner 2011 und somit die Rechtmäßigkeit der den Anspruchszinsen und Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Abgabenschuldigkeiten. Es wird…
…Nachforderung unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß…
…BAO dar. Daher dürften auch jene Verbindlichkeiten, die zur Aufrechterhaltung des Produktions- und/oder Geschäftsbetriebes eines Unternehmens notwendig seien, nicht gänzlich, sondern nur im Ausmaß der Abgabenschuldigkeiten getilgt werden (z.B VwGH 27.4.2005, 2004/14/0030; VwGH 30.10.2001, 98/14/0142;…
…warum Abzugsteuerpflicht bei der GmbH nicht vorgelegen habe und eine Haftungsinanspruchnahme des Bf. zu Unrecht erfolgt sei. Mit Bescheid vom 21. Februar 2018 zog das Finanzamt den Bf. gemäß §§ 9 iVm 80 BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Abgabepflichtigen ***GmbH A*** im Ausmaß von €…
…Nachforderung unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Beschwerdeerledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß…
…Nachforderung unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Beschwerdeerledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß…
…zur Haftung gemäß §§ 9 und 80 BAO für Abgabenschulden der KG im Gesamtbetrag von 246.801,94 € heran. Von diesem Betrag entfielen 29.078,27 € auf die Umsatzsteuer 4/2000, 154.929,25 € auf die Umsatzsteuer 5/2000 und 62.794,42…
…24.2.2010, 2005/13/0124). Weiters ist es nicht ausgeschlossen, im Wege einer Schätzung auf das Ausmaß der Ungleichbehandlung der Gläubiger zu schließen, wenn der Vertreter ein konkretes Vorbringen erstattet hat (vgl. VwGH 25.11.2009, 2008/15/0263). Wie bereits erwähnt, hat sich…
…89/15/0067). Auf Grund des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 BAO erfolgte somit die Inanspruchnahme des Bw. als Haftungspflichtiger für die Abgabenschuldigkeiten der D-GmbH im Ausmaß von € 11.800,00 zu Recht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Nach dem dritten Satz des § 212a Abs…
…die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin in Höhe von 142.246,73 € geltend gemacht. Die diesbezüglichen Abgabenforderungen haften am Abgabenkonto der Primärschuldnerin zur Gänze unberichtigt aus. Im Beschwerdeverfahren wurde nicht nachgewiesen, dass das Gleichbehandlungsgebot eingehalten wurde, das heißt, dass sämtliche Gläubiger im gleichen Ausmaß befriedigt…
…Nachforderung unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Beschwerdeerledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß…