…gehören zu den Einkünften auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit (z.B. Verluste aus dem Ausfall von Forderungen). Die einschlägigen Abgabenvorschriften sehen sohin für Veräußerungs- und Aufgabegewinne eine stichtagsbezogene Ermittlung vor. Eine sich allenfalls später herausstellende Uneinbringlichkeit des Veräußerungserlöses lässt diese stichtagsbezogene Veräußerungsgewinnermittlung unberührt…
…die gesonderte Feststellung von Einkünften erliegen, die im angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2001 noch nicht berücksichtigt sind. Es sind dies Mitteilungen des Finanzamtes Salzburg-Stadt, wonach von den von der JK-KEG im Jahr 2001 erzielten Einkünften aus Gewerbebetrieb auf den Bw ein Anteil von -178.050…
…3 Z 1 bis Z 3 leg. cit. (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen). Im Hinblick auf die Frage, ob es sich bei der infolge Liebhaberei unterstellten Beendigung der betrieblichen Tätigkeit um eine Betriebsaufgabe im Sinne des…
…Abs 1 Z 2 EStG 1988 idgF gehören Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit (z.B. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit oder einem früheren Rechtsverhältnis auch zu den steuerpflichtigen Einkünften im Sinne des…
…im Sinne der Rechtsprechung klar, dass sowohl nachträgliche Einnahmen (wie etwa der Eingang einer abgeschriebenen Forderung oder der Wegfall einer Verbindlichkeit) als auch Vermögensverluste (z.B. Verluste aus dem Ausfall von Forderungen) aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit steuerlich zu berücksichtigen sind. Da dieser Verlust auch…
…Tätigkeit iSd § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (z.B. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen) - einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 4 oder - einem früheren Rechtsverhältnis im Sinne des § 2 Abs…
…einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (z.B. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), und zwar auch beim Rechtsnachfolger. Da Aufwendungen und Ausgaben, soweit sie mit Kapitalerträgen im Sinne des…
…iSd § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen)". § 32 Z 2 EStG 1988 hat die Funktion, die Steuerwirksamkeit von Ereignissen, die in einem engen Zusammenhang mit einer seinerzeitigen Betriebsführung stehen, aber…
…aus - einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (z.B. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), - einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 4 ... Nach § 37 Abs…
…dass der Forderungsverkäufer (Anschlusskunde) von der Einziehung der Forderung und dem Risiko ihrer Nichterfüllung entlastet wird (vgl. Rzn. 49 und 52 des EuGH-Urteils). Im Fall des unechten Factoring (der Anschlusskunde wird aufgrund eines dem Factor zustehenden Rückgriffsrechts bei Ausfall der Forderung nicht vom Ausfallrisiko…
…| einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), | - | einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 4 oder | -…
…aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen). Diese Bestimmung erfasst Vorgänge, die nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit stattfinden bzw. (positive und negative) Einkünfte…
… 2 Abs. 3 Z 1 bis 3, zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen. Mit der Frage, in welchem Ausmaß Schuldzinsen nach Beendigung eines Betriebs zu nachträglichen Betriebsausgaben führen, hat sich der VwGH mehrfach befasst. Der Gerichtshof ist…
…2 Abs. 3 auch: - Einkünfte aus - einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), - einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z…
…bis 3 (z.B. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen). Darunter fallen u.a. auch Folgeprovisionen, die ein Versicherungsmakler nach Aufgabe der betrieblichen Tätigkeit aufgrund von Prämienzahlungen der von ihm ehemals vermittelten Versicherungskunden erhält. Diese Folgeprovisionen stehen unter…
…gehören würden: - Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit iSd. § 2 Abs.3 Z.1 bis 3 EStG (z.B. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen); - Einkünfte aus einer ehemaligen nichtselbstständigen Tätigkeit iSd. § 2 Abs.3 Z.4 EStG…
… 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen). Nach Lehre und Rechtsprechung liegen nachträgliche Betriebsausgaben nur insoweit vor, als die Aufwendungen mit der ehemaligen Tätigkeit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Dies ist ua…
…Einführung des Klammerausdruckes stelle im Sinne der Rechtsprechung klar, dass sowohl nachträgliche Einnahmen (wie etwa der Eingang einer abgeschriebenen Forderung oder der Wegfall einer Verbindlichkeit) als auch Vermögensverluste (z.B. Verluste aus dem Ausfall von Forderungen) aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit steuerlich zu berücksichtigen seien…
…Einkommensteuer-Handbuch § 32 Tz 11.5 eindeutig (z.B. "Verluste aus dem Ausfall ehemaliger betrieblich begründeter Forderungen, ... Zahlungen von Zinsen sowie Wertsicherungsbeträgen zu seinerzeit betrieblich begründeten Verbindlichkeiten ..." ) als auch Doralt § 32 Tz 74 (z.B. "Nach der Betriebsveräußerung bzw Betriebsaufgabe anfallende Schuldzinsen für betrieblich begründete…
…3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen). Nach § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Die betriebliche Veranlassung von Einnahmen und Ausgaben endet nicht mit der Beendigung…