…gehören zu den Einkünften auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit (z.B. Verluste aus dem Ausfall von Forderungen). Die einschlägigen Abgabenvorschriften sehen sohin für Veräußerungs- und Aufgabegewinne eine stichtagsbezogene Ermittlung vor. Eine sich allenfalls später herausstellende Uneinbringlichkeit des Veräußerungserlöses lässt diese stichtagsbezogene Veräußerungsgewinnermittlung unberührt…
…die gesonderte Feststellung von Einkünften erliegen, die im angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2001 noch nicht berücksichtigt sind. Es sind dies Mitteilungen des Finanzamtes Salzburg-Stadt, wonach von den von der JK-KEG im Jahr 2001 erzielten Einkünften aus Gewerbebetrieb auf den Bw ein Anteil von -178.050…
…3 Z 1 bis Z 3 leg. cit. (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen). Im Hinblick auf die Frage, ob es sich bei der infolge Liebhaberei unterstellten Beendigung der betrieblichen Tätigkeit um eine Betriebsaufgabe im Sinne des…
…abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen). Die Ausgaben des Bf zur Einbringung der Forderungen des ehemaligen Gewerbebetriebes und iZm dem für diesen aufgenommenen Fremdwährungskredit (CHF) können deshalb im oben festgestellten Umfang als Einkünfte aus Gewerbebetrieb berücksichtigt werden. Zur Frage des Vorliegens von…
…Abs 1 Z 2 EStG 1988 idgF gehören Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit (z.B. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit oder einem früheren Rechtsverhältnis auch zu den steuerpflichtigen Einkünften im Sinne des…
…- Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), - …. und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger. …" § 34 EStG 1988 lautet: (1) Bei der…
…aus - einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), - einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 4 oder - einem früheren Rechtsverhältnis…
…dass sowohl nachträgliche Einnahmen (wie etwa der Eingang einer abgeschriebenen Forderung oder der Wegfall einer Verbindlichkeit) als auch Vermögensverluste (z.B. Verluste aus dem Ausfall von Forderungen) aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit steuerlich zu berücksichtigen sind. Bei Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebes ist somit auf…
…aus - einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), - einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 4 oder - einem früheren Rechtsverhältnis…
…im Sinne der Rechtsprechung klar, dass sowohl nachträgliche Einnahmen (wie etwa der Eingang einer abgeschriebenen Forderung oder der Wegfall einer Verbindlichkeit) als auch Vermögensverluste (z.B. Verluste aus dem Ausfall von Forderungen) aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit steuerlich zu berücksichtigen sind. Da dieser Verlust auch…
…Tätigkeit iSd § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (z.B. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen) - einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 4 oder - einem früheren Rechtsverhältnis im Sinne des § 2 Abs…
…einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (z.B. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), und zwar auch beim Rechtsnachfolger. Da Aufwendungen und Ausgaben, soweit sie mit Kapitalerträgen im Sinne des…
…iSd § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen)". § 32 Z 2 EStG 1988 hat die Funktion, die Steuerwirksamkeit von Ereignissen, die in einem engen Zusammenhang mit einer seinerzeitigen Betriebsführung stehen, aber…
…bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), …" Da es sich bei den selbständigen Einkünften nach § 22 EStG 1988 um solche nach § 2 Abs. 3 Z 3 EStG 1988 handelt, sind daher in der Zusammenschau von …
…zB Ausfall von Forderungen) glaubhaft gemacht werden. Eine derartige Glaubhaftmachung (abweichender Zufluss oder Ausfall der letzten Ratenzahlung) ist dem Bf im Streitfall nicht gelungen. Das Schreiben vom 31.1.2015 stellt lediglich ein Ersuchen um eine „eventuelle“ Prolongation eines Zahlungstermins dar. Derartige Ersuchen wurden von…
…aus - einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (z.B. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), - einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 4 ... Nach § 37 Abs…
…bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), - …" 3.2. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) In der gegenständlichen Beschwerdesache ist strittig, ob die im Oktober 2018 von der bP aufgrund des OLG-Urteils vom 4.3.2016…
…dass der Forderungsverkäufer (Anschlusskunde) von der Einziehung der Forderung und dem Risiko ihrer Nichterfüllung entlastet wird (vgl. Rzn. 49 und 52 des EuGH-Urteils). Im Fall des unechten Factoring (der Anschlusskunde wird aufgrund eines dem Factor zustehenden Rückgriffsrechts bei Ausfall der Forderung nicht vom Ausfallrisiko…
…zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen). Fest steht im gegenständlichen Fall, dass der Bf. in den Einkommensteuererklärungen für 2016, 2017 und 2018 (letzteres Jahr ist nicht streitgegenständlich) negative Einkünfte aus selbständiger Arbeit von -157.199,28 €…
…des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen) und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger. Zu den Einkünften aus einer ehemaligen Tätigkeit zählen nicht nur nachträgliche Einnahmen, sondern auch nachträgliche Ausgaben (vgl…