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UFSL FSRV/0043-L/02Angebliche Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge einer Amthilfe durch Steuerfahndungsbeamte
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.04.2004

…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…

UFSL FSRV/0042-L/02Angebliche Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge einer Amthilfe durch Steuerfahndungsbeamte
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.04.2004

…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…

UFSL FSRV/0041-L/02Angebliche Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge einer Amthilfe durch Steuerfahndungsbeamte
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.04.2004

…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…

UFSL FSRV/0040-L/02Angebliche Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge einer Amtshilfe durch Steuerfahndungsbeamte
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.04.2004

…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…

UFSL FSRV/0039-L/02Angebliche Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge einer Amthilfe durch Steuerfahndungsbeamte
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.04.2004

…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…

UFSW FSRV/0074-W/07Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Polizei im Zuge einer Vorführung zum Strafantritt - Beginn der Beschwerdefrist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)05.07.2007

…Wien, Rotenturmstraße 29/9, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 11. Mai 2007 wegen rechtwidriger Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bei Durchführung der Vorführung zum Strafantritt am 3. April 2007 durch Organe der Polizei auf Anordnung des Finanzamtes T., SN, zu Recht erkannt: I…

UFSZ2L ZRV/0028-Z2L/05Unzuständigkeit bei Behauptung einer Rechtsverletzung durch Ausübung unmittelbarer Befehls- oder Zwangsgewalt durch Zollorgane
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.03.2005

…gesetzt worden ist. Die Beschwerde "wegen behaupteter Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien infolge einer am 16. April 2001 erfolgten Festnahme, Anhaltung und Röntgenuntersuchung sowie Zerschneidens von Gepäckstücken" wurde daraufhin als unzulässig zurückgewiesen. Begründend führte der Unabhängige Verwaltungssenat in seinem…

UFSZ3K ZRV/0260-Z3K/07Berufung wegen der Behauptung einer Rechtsverletzung durch Ausübung unmittelbarer Befehls- oder Zwangsgewalt durch ein Zollorgan; unzutreffende Bescheidbezeichnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)01.10.2007

…und 2 tätig werden - als Rechtsbehelf der ersten Stufe [Artikel 243 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, ZK] die Berufung zu. Die Berufung gegen Entscheidungen der Zollstellen sowie die Berufung gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt…

UFSL FSRV/0068-L/08Maßnahmenbeschwerde eines Beschuldigten gegen eine Befragung einer Bankangestellten und die Anforderung von Bankbelegen nach erfolgter Einleitung; Unterschied zwischen Einleitung und Einleitungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid04.02.2010

…November 2008 beim Unabhängigen Finanzsenat wieder zurückgezogen. Mit Eingabe vom 3. Oktober 2007 wurde überdies Beschwerde gegen eine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt im Zusammenhang mit der "widerrechtlichen" Einsichtnahme in Bankkontodaten des P am 4. September 2007 in der X-Bank (Filiale in A) durch…

UFSG FSRV/0009-G/05Zurückweisung einer falsch adressierten und dadurch verspäteten Maßnahmenbewerde in Zusammenhang mit einer Hausdurchsuchung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)02.05.2005

…wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegenüber der GW im Rahmen von Hausdurchsuchungen am 22. März 2005 vermutlich durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Dem mit…

UFSK FSRV/0020-K/08Zurückweisung einer verspäteten Maßnahmenbeschwerde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)06.10.2008

…vom 1. Oktober 2008, eingelangt beim Unabhängigen Finanzsenat am 6. Oktober 2008 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegenüber den Beschwerdeführer im Rahmen einer zollbehördlichen Kontrolle am Parkplatz beim Grenzübergang in X. am 18. August 2008 durch Beamte des Zollamtes Y. als Finanzstrafbehörde…

UFSG FSRV/0013-G/05Zurückweisung von Beschwerden gegen Hausdurchsuchungsbescheide infolge fehlender Aktivlegitimierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)18.05.2005

…152 Abs.1 FinStrG ist gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide (außer den Erkenntnissen, so also zB gegen den Bescheid des Spruchsenatsvorsitzenden über die Anordnung einer Hausdurchsuchung) sowie gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt ist…

UFSG FSRV/0012-G/05Beschwerde einer Abgabenhinterziehungen verdächtigen Geschäftsführerin gegen einen Hausdurchsuchungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)23.05.2005

…Gesetzeswortlaut an den Betroffenen, in dessen Hausrecht eingegriffen wird. Wurde bescheidlos eine Hausdurchsuchung vorgenommen, liegt eine Ausübung einer unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt vor. Gemäß diesem § 152 Abs.1 FinStrG ist gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide (außer den Erkenntnissen, so also zB wie…

UFSG FSRV/0011-G/05Beschwerde einer Abgabenhinterziehungen verdächtigen Geschäftsführerin gegen Hausdurchsuchungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)23.05.2005

…VwGH 20.3.1997, 94/15/0046 - ÖStZB 1997, 707). Wurde bescheidlos eine Hausdurchsuchung vorgenommen, liegt eine Ausübung einer unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt vor. Gemäß diesem § 152 Abs.1 FinStrG ist gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide (außer den Erkenntnissen, so also zB…

UFSG FSRV/0023-G/04Unmittelbare finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt aufgrund eines mündlichen Hausdurchsuchungsbefehles
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)09.05.2005

…nämlich K, auch beigezogen wurde, wobei mit der weiteren Amtshandlung bis zu dessen Eintreffen auch zugewartet wurde. Die im gegenständlichen Fall erfolgte Ausübung einer unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt in der Form, dass Steuerfahndungsbeamte aufgrund eines mündlichen Hausdurchsuchungsbefehles des Spruchsenatsvorsitzenden gegenüber M am 18. Dezember…

UFSG RV/0552-G/07Gefahrenzulage für überwiegend im Innendienst verwendete Exekutivbeamte; steuerfrei behandelte Reinigungspauschalien und Telefondienstzulage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2008

…Sicherheitsdienstes (§ 5 SPG) und der daraus resultierenden Verpflichtung des Exekutivbeamten, sein Verhalten, selbst wenn er nicht im Außendienst sei, darauf auszurichten, durch seine bloße Anwesenheit Präventivwirkung zu entfalten und zur Gefahrenabwehr und zum Schutz von Rechtsgütern vorbeugend oder durch Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt einzuschreiten…

UFSW FSRV/0074-W/06Bescheidadressat der Beschlagnahmeanordnung bei Beschlagnahme von Unterlagen, die sich bei Gericht oder bei einer anderen Verwaltungsbehörde befinden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)10.07.2006

…aus den angeführten Gründen an Bescheidqualität fehlte. Die durch Organe der Prüfungsabteilung Strafsachen Y. beim Landesgericht X. erfolgte Beschlagnahme von Unterlagen der Bf. ist daher als rechtswidrige Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anzusehen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 10. Juli 2006

UFSW FSRV/0073-W/06Bescheidadressat der Beschlagnahmeanordnung bei Beschlagnahme von Unterlagen, die sich bei Gericht oder bei einer anderen Behörde befinden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)10.07.2006

…aus den angeführten Gründen an Bescheidqualität fehlte. Die durch Organe der Prüfungsabteilung Strafsachen Y. beim Landesgericht X. erfolgte Beschlagnahme von Unterlagen der Bf. ist daher als rechtswidrige Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anzusehen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 10. Juli 2006

UFSW FSRV/0072-W/06Bescheidadressat der Beschlagnahmeanordnung bei Beschlagnahme von Unterlagen, die sich bei Gericht oder bei einer anderen Behörde befinden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)10.07.2006

…aus den angeführten Gründen an Bescheidqualität fehlte. Die durch Organe der Prüfungsabteilung Strafsachen Y. beim Landesgericht X. erfolgte Beschlagnahme von Unterlagen der Bf. ist daher als rechtswidrige Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anzusehen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 10. Juli 2006

UFSW FSRV/0070-W/06Bescheidadressat der Beschlagnahmeanordnung bei Beschlagnahme von Unterlagen, die sich bei Gericht oder bei einer anderen Behörde befinden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)10.07.2006

…aus den angeführten Gründen an Bescheidqualität fehlte. Die durch Organe der Prüfungsabteilung Strafsachen Y. beim Landesgericht X. erfolgte Beschlagnahme von Unterlagen des Bf. ist daher als rechtswidrige Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anzusehen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 10. Juli 2006