…Beschwerdelegitimation zurückzuweisen. Weiters wird gemäß der Verordnung des Bundeskanzlers über die Pauschalierung der Aufwandersätze im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten über Beschwerden wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt und Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einer Behörde in Vollziehung der Gesetze (VwG-Aufwandersatzverordnung – VwG-AufwErsV)…
…C und Mag. D im Beisein der Schriftführerin E in der Rechtssache Maßnahmenbeschwerde des FF, Anschrift, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, SteuerberatungsgesellschaftmbH, Bicheln 1, 5732 Mühlbach, vom 27. Dezember 2013 wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch das Zollamt X nach der am 2…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…Adr.Bf., über die Maßnahmenbeschwerde gemäß § 283 Bundesabgabenordnung (BAO) vom 25. Jänner 2022 wegen behaupteter Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt des Finanzamtes Österreich durch eine Textstelle der Mitteilung über den Bezug von Familienbeihilfe 03.2020-12.2021 vom 29. November 2021, Steuernummer xxx, beschlossen:…
…vertreten durch den Gesellschafter-Geschäftsführer Ges-Gf. 5020 Salzburg, wegen behaupteter Verletzung in Rechten durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (AuvBZ) durch Organe der Finanzpolizei FPT für das FA Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf am 6. November 2018 im Lokal Adresse,…
…Wien, Rotenturmstraße 29/9, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 11. Mai 2007 wegen rechtwidriger Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bei Durchführung der Vorführung zum Strafantritt am 3. April 2007 durch Organe der Polizei auf Anordnung des Finanzamtes T., SN, zu Recht erkannt: I…
…Beschluss des Bundesfinanzgerichtes vom 20. März 2018, RM/7100006/2018, wurde die hier verfahrensgegenständliche Maßnahmenbeschwerde der B-GmbH, soweit sie sich auf eine behauptete Ausübung unmittelbarer abgabenbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt des Finanzamtes Wien-1 bezogen hat, gemäß § 283 Abs. 4 lit. a BAO als unzulässig…
…der Eindruck entstehen musste, dass bei Nichtbefolgung der behördlichen Anordnung mit ihrer unmittelbaren zwangsweisen Durchsetzung zu rechnen ist (vgl VwGH 29. 9. 2009, 2008/18/0687). Die Zusendung von als "Bescheid" bezeichneten Schriftstücken stellt keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt dar, sodass sich die Beschwerde…
…idF BGBl. I Nr. 102/2014 lautet: „Die Verwaltungsgerichte erkennen über Beschwerden 1. gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit; 2. gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit; 3. wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Verwaltungsbehörde; 4. gegen Weisungen gemäß Art. 81a…
…administrativen Instanzenzuges, sofern ein solcher in Betracht kam, über die Beschwerden von Personen, die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt zu sein, ausgenommen in Finanzstrafsachen des Bundes, zu erkennen. Diese Zuständigkeit der UVS hat bis zum 31. Dezember…
…häufig sogar die Dokumentation verfahrensrelevanter komplexer Lebenssachverhalte ohne Verwendung von fotografischen Ausnahmen gar nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist ein derartiges „schlichtes“ Fotografieren im Zuge einer Amtshandlung nicht als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu beurteilen (vgl…
…vertreten durch den Verein "Y", dieser vertreten durch Z, zzzz, wegen behaupteter rechtswidriger Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt in Form einer vorläufigen Beschlagnahme von fünf Glückspielgeräten am 12. März 2012 im Lokal "BBBB", bbbb, durch Organe der Finanzamtes Wien 4/5/10 (Finanzpolizei Team 01…
…gesetzt worden ist. Die Beschwerde "wegen behaupteter Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien infolge einer am 16. April 2001 erfolgten Festnahme, Anhaltung und Röntgenuntersuchung sowie Zerschneidens von Gepäckstücken" wurde daraufhin als unzulässig zurückgewiesen. Begründend führte der Unabhängige Verwaltungssenat in seinem…
…und 2 tätig werden - als Rechtsbehelf der ersten Stufe [Artikel 243 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, ZK] die Berufung zu. Die Berufung gegen Entscheidungen der Zollstellen sowie die Berufung gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt…
…November 2008 beim Unabhängigen Finanzsenat wieder zurückgezogen. Mit Eingabe vom 3. Oktober 2007 wurde überdies Beschwerde gegen eine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt im Zusammenhang mit der "widerrechtlichen" Einsichtnahme in Bankkontodaten des P am 4. September 2007 in der X-Bank (Filiale in A) durch…
…Rechten verletzt zu sein behauptet." Ein Akt der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt liegt dann vor, wenn ein Verwaltungsorgan im Rahmen der Hoheitsverwaltung einseitig gegen einen individuell bestimmten Adressaten einen Befehl erteilt oder Zwang ausübt und damit unmittelbar - das heißt ohne vorangegangenen Bescheid - in…