…Aufwendungen für einen Kurs für Kunst- und Gestaltungstherapie bei einer Volksschullehrerin sind keine Werbungskosten, weil es sich bei dieser Bildungsmaßnahme um ein pädagogisches Konzept handelt. das sich stark auf die Persönlichkeitsentwicklung des Pädagogen selbst konzentriert und keine spezifisch auf die Bedürfnisse eines Lehrers abstellende Fortbildung…
…oder der Persönlichkeitsentwicklung dienen, dürfe die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung nur dann angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit ist in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung. Für die berufliche Notwendigkeit…
…2 EStG 1988). Doch abgesehen davon wird bemerkt, dass auch bei einer Bezahlung bereits im Jahr 2006 den Aufwendungen kein Werbungskostencharakter zukäme: Der Vortrag "Die Wunde des Ungeliebtseins" wird vom Veranstalter, der Gesellschaft für Psychoenergetik, wie folgt beschrieben: "In einer Zeit wachsender Isolierung fühlt sich…
…an jeden richten (Teilnehmerkreis: Offen für alle), spricht gegen das Vorliegen einer berufsspezifischen Fortbildung. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates gehören daher die Aufwendungen für die besuchten Seminare zu den Kosten der Lebensführung. Selbst wenn man annimmt, dass jede Persönlichkeitsentwicklung und psychologische Fortbildung letztlich auch der…
…9.2005, 2003/14/0090) jedenfalls vor, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage sollen u.a. Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung vom Abzug ausgeschlossen sein, was nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes aber dann nicht zutrifft, wenn…
…z.B. Persönlichkeitsentwicklung ohne konkreten beruflichen Bezug), sind die dafür getätigten Aufwendungen nicht abzugsfähig, und zwar auch dann nicht, wenn derartige Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden können. Bei Bildungsmaßnahmen, die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen, ist…
…waren daher als Werbungskosten anzuerkennen und dem Berufungsbegehren hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 2006 stattzugeben. Die Werbungskosten laut Berufungsentscheidung für das Jahr 2006 wurden demnach folgendermaßen berechnet: | Werbungskosten laut angefochtenem Bescheid | 1.757,97 € | + Aufwendungen/Coachingausbildung | 2.406,10 € …
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 sind aber jedenfalls Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung vom Abzug ausgeschlossen (so auch in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage). Fortbildung liegt dann vor, wenn der Steuerpflichtige "seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um im bereits ausgeübten Beruf…
…vor, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können (vgl. UFSW, GZ RV/1784-W05 vom 14.12.2006). In der genannten Berufungsentscheidung würde ausgeführt: "Nach der Erläuterung der Regierungsvorlage sollen u.a. Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung vom Abzug ausgeschlossen sein, was…
…sie fallen unter die vom Gesetz angesprochenen, im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehenden Bildungsmaßnahmen. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage sollen u.a. Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung vom Abzug ausgeschlossen sein (VwGH 22.9.2005, 2003/14/0090). Im vorliegenden Fall haben die Ermittlungen durch…
…war. Rechtliche Würdigung Werbungskostenbegriff allgemein Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen (§ 16 Abs. 1 erster Satz EStG 1988). "Werbungskosten sind auch" (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988): "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom…
…u.a. Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung vom Abzug ausgeschlossen sein, was aber dann nicht zutrifft, wenn im Rahmen der ausgeübten Einkunftsquelle eine entsprechende psychologische Schulung erforderlich ist (vgl. VwGH vom 22. September 2005, 2003/14/0090). So hat der Verwaltungsgerichtshof auch die Aufwendungen eines Lehrers…
…im Einkommensteuerbescheid 2005 die Aufwendungen nicht zum Werbungskostenabzug zu. Es handle sich um Ausbildungskosten und keine berufsspezifischen Fortbildungskosten. In der gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 eingebrachten Berufung führte die Bw. aus, dass sie als Personalentwicklerin unter anderem für die Gesundheit und die Persönlichkeitsentwicklung der Mitarbeiter verantwortlich…
…Sie die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 vom 19. Mai 2006 noch aufrecht erhalten. II. Andernfalls werden Sie zur Ergänzung des Sachverhalts um Beantwortung folgender Fragen ersucht: 1. a) Dem Steuerakt des FA ist zu entnehmen, dass Sie bereits im Jahr 2004 Aufwendungen für ein…
…würden also nach der vorstehenden VwGH-Rspr vorliegen, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden. Nach den dort auszugsweise wiedergegebenen Entscheidungsgründen sollen nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung vom Abzug ausgeschlossen sein. Dies treffe aber nach der Rspr des…
…Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung vom Abzug ausgeschlossen sein, was nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes aber dann nicht zutrifft, wenn im Rahmen der ausgeübten Einkunftsquelle eine entsprechende psychologische Schulung erforderlich ist (VwGH 22.9.2005, 2003/14/0090). Im vorliegenden Fall ist strittig, ob die von…
…fallen unter die vom Gesetz angesprochenen, im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehenden Bildungsmaßnahmen. Eine begünstigte Bildungsmaßnahme liegt jedenfalls vor, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage sollten u.a. Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung vom Abzug…
…die konkrete Tätigkeit des Steuerpflichtigen und nicht ein abstraktes Berufsbild. Nach wie vor nichtabzugsfähig seien dagegen Bildungsmaßnahmen, die allgemeinen Charakter haben, sowie Aufwendungen für Ausbildungen, die der privaten Lebensführung dienen (z.B. Persönlichkeitsentwicklung, Sport, Esoterik,...) (Doralt, Kommentar zum EStG, § 16, Tz 203/2-5). Die…
…S 341 ff, Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, § 16 Abs 1 Z 10 Tz 2 sowie VwGH vom 22.11.2006/2004/15/0143). Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage sollen ua Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung vom Abzug ausgeschlossen sein, was nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes aber…
…Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, § 16 Abs. 1 Z 10 Tz 2 sowie VwGH vom 22.11.2006, 2004/15/0143). Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage sollen u.a. Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung vom Abzug ausgeschlossen sein, was nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes aber dann nicht…