…der BP angenommene Stifterstellung des Genannten substantiiert zu widerlegen, sondern zieht sich auf den Wortlaut der vorgelegten Statuten 2010, auf das (geschwärzte) Beistatut aus 2000 und auf die weiter oben erörterten Bestätigungen, Gutachten und Gerichtsurteile zurück. Darüber, wer denn sonst als wirtschaftlicher Stifter anzusehen sei…
…der wirtschaftliche Stifter und Begünstigte trotzdem Einfluss auf die Stiftung nehme (kontrollierte Stiftung): - Die Bw habe regelmäßig an den Sitzungen des Stiftungsrates teilgenommen. - Das Beistatut oder sämtliche Reglements könnten mit Zustimmung der Bw jederzeit ganz oder teilweise aufgehoben, abgeändert oder ergänzt werden. - Die Befugnisse des…
…der Eindruck tatsächlicher wirtschaftlicher Gegebenheiten erweckt werden, der zeitliche Ablauf der Ausschüttung an die HK PS, die praktisch gleichzeitig erst Gesellschafter geworden war, muss aber erst recht wieder den Eindruck der vorvereinbarten Vorgangsweise erwecken. Glaubwürdig ist das Vorbringen, dass die Veräußerung des restlichen 10% Anteils…
…auf den Stifter jedenfalls zu verneinen sein, wenn der Stifter keinen Einfluss auf die Stiftung genommen hat. Selbst wenn Einfluss genommen würde, hätte dies noch nicht notwendigerweise einen Durchgriff zur Folge, vielmehr kann eine Zurechnung des wirtschaftlieben Eigentums am Stiftungsvermögen bzw. der Stiftungseinkünfte an die…
…der Stiftung getragen sei, was sich daran zeige, dass der Umbau offensichtlich an den (höchst)persönlichen Bedürfnissen des Stifters und seiner Familie ausgerichtet und eine allgemeine Beteiligung am Markt von vornherein nicht beabsichtigt sei. Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des § 12 Abs. 1 Z 1…
…als wirtschaftliche Tätigkeit iSd Art. 4 Abs. 1 und 2 6. RL in Betracht. Die bloße Gebrauchsüberlassung einer Liegenschaft durch eine Privatstiftung an den Stifter oder an andere Begünstigte im Rahmen der Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke ist jedoch nicht als nachhaltige Tätigkeit einzustufen (Aigner/Tumpel…
…eine unternehmerische bzw. wirtschaftliche Tätigkeit darstellen. Allerdings ist die Vermietungstätigkeit von der bloßen Gebrauchsüberlassung, die keine Unternehmereigenschaft begründet, zu unterscheiden. Eine Überlassung einer Liegenschaft durch die Privatstiftung an den Stifter oder Begünstigte im Rahmen der satzungsmäßigen Zwecke ist nicht als nachhaltige Tätigkeit einzustufen. Steht bei…
…dass es für eine rechtliche Einstufung eines Wohngebäudes als außerbetriebliches Vermögen einer Begründung im Tatsachenbereich bedarf, die die konkreten Umstände des Einzelfalls würdigt. Im vorliegenden Fall wird ein Teil eines Gebäudes an den Fremdgeschäftsführer der GmbH vermietet und erfüllt folgende Voraussetzungen für die umsatzsteuerliche Anerkennung…
…an den Stifter darstelle bzw. ob damit eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr stattgefunden habe. Der steuerliche Vertreter verwies abschließend noch einmal darauf, dass sich das Finanzamt auch nach Einbringen der Berufungsschrift nicht mit der Angemessenheit des Mietzinses beschäftigt habe, dass der Verwaltungsgerichtshof mittlerweile die rechtliche…
…im Ermessen des Vorstandes, auch den Stifter selbst nach Beendigung seiner Funktion zu unterstützen." Da mit dieser Bestimmung die finanzielle Unterstützung von konkret bestimmten Personen und nicht eine Förderung der Allgemeinheit im Sinne des § 35 Abs. 2 BAO bezweckt wird, ermangelt es an der für…
…an denen die Stiftung oder der Stifter selbst - also der Bw. - beteiligt seien, durch Finanzierung und Beibringung von Sicherheiten zu stärken bzw. - aus den Erträgen des Stiftungsvermögens die Stifter selbst sowie nahe stehende Personen und die Wissenschaft und Forschung zu stärken. Dies zeige das wirtschaftliche…
…von Zuwendungen sind an das Kuratorium der Stiftung zu richten. Dieses hat die Ansuchen mit den entsprechenden Vorschlägen zwecks Entscheidung dem jeweiligen Nachkommen des Stifters (Ziffer III) zu übermitteln und zugleich die für die Gewährung von Zuwendungen zur Verfügung stehenden Mittel im Sinne des Abs…
…27.12.2006 Gegenstand des Rechtsgeschäftes ausdrücklich nur das mit dem Superädifikat belastete Grundstück war, ist für die Abgabenbehörde somit zu beurteilen, wie viel ein fremder Dritter an Stelle der Fa............ GmbH (die Bw) (somit in der rechtlichen Position als Eigentümer des Superädifikates) für den…
…der den entsprechenden Buchungen zu Grunde liegenden, im Jahr 2004 abgeschlossenen Gewinnscheinvereinbarung als missbräuchliche Gestaltung, sowie die Wertung dieser Geldflüsse als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) an I- als Begünstigten der Privatstiftung Wien (qua Durchschüttung der vGA an ihren wirtschaftlichen Mit- Stifter und Begünstigten im Wege des…
…der in den Abgabenerklärungen enthaltenen Daten durchzuführen. Die Betriebsprüfungsberichte ergänzend hat der Betriebsprüfer zur Berufung wie folgt Stellung genommen: Dr.NS soll eine Gesellschaft namens "I" und andere Gesellschaften im Auftrag des Bw. halten. Beweismittel sind die per 20. Dezember 1989 abgerechneten "Einschüsse an I…
…vermietet eine Immobilie an den Stifter ihrer Gesellschafterin. Die Unternehmereigenschaft ist unstrittig gegeben. Das FA geht uE auch zurecht davon aus, dass die vorliegende Tätigkeit, also die Vermietung als solche, eine unternehmerische Tätigkeit ist. Unter Anwendung der "Enkler-Kriterien" und Berücksichtigung der Rsp des EuGH …
…an den Stifter und als Begünstigten eingesetzten und gesellschafterähnlich gestellten Ing. A.B. führt bei diesen zur Steuerpflicht gemäß § 27 Abs. 1 Z 7 EStG. Die Vorschreibung der Kapitalertragsteuer hat auf Ebene der Stiftung zu erfolgen. Die Weitergabe des Vorteils durch Ing. A.B. an…
…ist, schloss sich das Finanzamt der von der BP vorgenommenen rechtlichen Würdigung des Sachverhaltes vollinhaltlich an. Im Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 18. Juni 2001 brachte die Bw. betreffend den Zuflusszeitpunkt der Zinsen aus Inhaberschuldverschreibungen (Tz. 18…
…Einzelsteuervorschriften nicht wirtschaftlich an, sondern werden Rechtsfolgen mit Erwerbsvorgängen, Rechtsverkehrsakten und Rechtsstellungen verbunden, die erkennbar bloß formal-rechtlich erfüllt sein müssen, um den entsprechenden Steuertatbeständen zu entsprechen, dann genügt die Treuhandstellung, der Treuhanderwerb und der vom Treuhänder bewirkte Verkehrsvorgang, um in der Sphäre des Treuhänders…
…Einzelsteuervorschriften nicht wirtschaftlich an, sondern werden Rechtsfolgen mit Erwerbsvorgängen, Rechtsverkehrsakten und Rechtsstellungen verbunden, die erkennbar bloß formal-rechtlich erfüllt sein müssen, um den entsprechenden Steuertatbeständen zu entsprechen, dann genügt die Treuhandstellung, der Treuhanderwerb und der vom Treuhänder bewirkte Verkehrsvorgang, um in der Sphäre des Treuhänders…