…Werbungskosten und begründete dies wie folgt: Aufwändungen oder Ausgaben, die sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung veranlasst sind, stellen grundsätzlich keine Werbungskosten dar (Aufteilungsverbot). Dies gilt insbesondere für Aufwändungen und Ausgaben im Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern, die typischerweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen…
…und begründete dies wie folgt: Aufwändungen oder Ausgaben, die sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung veranlasst sind, stellen grundsätzlich keine Werbungskosten dar (Aufteilungsverbot). Dies gilt insbesondere für Aufwändungen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Wirtschaftsgütern, die typischerweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch denSenatXY über die Berufungen des Bw., vertreten durch Stbr., vom 27. Februar 2004 und 10. August 2005 gegen die Bescheide des FAes, vom 26. Jänner 2004 betreffend Einkommensteuer 1998 und vom 7. Juli 2005 betreffend Einkommensteuer 1999 nach der…
…dient, kann eine private Mitveranlassung nicht ausgeschlossen werden. Es handelt sich hier um ein Wirtschaftsgut, das unter das Aufteilungsverbot gem. § 20 EStG fällt, da eine Aufteilung in private und berufliche Nutzung nicht möglich ist. Aufwendungen für die Liegenschaft in Klagenfurt: Das Finanzamt geht davon aus…
…2010/15/0197, seien zwar Wirtschaftsgüter des Haushaltes des Steuerpflichtigen grundsätzlich vom Abzugsverbot erfasst, jedoch gelte dieses Aufteilungsverbot nicht, wenn ausnahmsweise eine eindeutige, klar nachvollziehbare Trennung zwischen der privaten und der beruflich Veranlassung der Anschaffung gegeben und die berufliche Veranlassung nicht bloß völlig untergeordnet sei…
…Abs. 1 Z. 2 lit. a leg.cit zu qualifizieren sind, als auf sie das Aufteilungsverbot anzuwenden ist: Laut VwGH vom 05.04.2001, 98/15/0046 und 05.07.2004, 99/14/0064 sind gemischte Aufwendungen, also solche mit einer privaten und betrieblichen bzw…
…das überall verwendet werden kann. Man denke nur an Urlaubsreisen, Ausflüge, private Feiern, Filmen der Familie etc. Es handelt sich um ein typisches Haushaltsgerät, das dem Aufteilungsverbot unterliegt (s Quantschnigg/Schuch, Est-HB, § 16, Tz 68). Die allgemeine Lebenserfahrung spricht dafür, dass die Videokamera auch…
…14/0019; 3.5.1983, 82/14/0279; 19.9.1978, 2749/77; zum Aufteilungsverbot etwa: VwGH v. 17.2.1999,94/14/0012; 21.10.2003, 2001/0217). Wegen der aus dem kausalen Werbungskostenbegriff abgeleiteten Gleichbehandlung von Betriebsausgaben und beruflich bedingten Werbungskosten (vgl. Doralt…
…a EStG 1988 vergleichbaren Bestimmung des § 12 Nr. 1 Satz 2 des EStG daher auch die Bedeutung eines "Aufteilungsverbotes" bei. Im Interesse der Steuergerechtigkeit soll vermieden werden, dass ein Steuerpflichtiger auf Grund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und…
…Ausgaben für ein Snowboard in Höhe von ATS 3.000,00 Werbungskosten darstellen. Das Finanzamt gewährte die Werbungskosten nicht und begründete dies wie folgt: Nach Ansicht des Finanzamtes stellen Sportartikel bzw. Sportgeräte Wirtschaftsgüter dar, die vom Aufteilungsverbot i.S. des § 20 EStG 1988 umfasst sind…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr., vom 9. April 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 19. März 2003 betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
… 20 Abs 1 Z 2 lit. a EStG vergleichbaren Bestimmung des § 12 Nr 1 Satz 2 dEStG daher auch die Bedeutung eines "Aufteilungsverbotes" bei; im Interesse der Steuergerechtigkeit soll vermieden werden, dass ein Steuerpflichtiger auf Grund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und…
…Finanzamt bereits zutreffend ausgeführt hat, das sich aus § 20 EStG 1988 ableitende Abzugs- bzw. Aufteilungsverbot zu beachten. Soweit nämlich Aufwendungen für die Lebensführung mit der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, können sie als steuerliche Abzugspost nur Berücksichtigung finden, wenn sich der Teil…
…Aufteilung erfolgen, selbst wenn dies schwierig wäre und keine objektiven Gesichtspunkte für eine zutreffende Aufteilung gefunden werden können. Die wesentliche Bedeutung des § 20 Abs 1 Z 2 liegt somit in einem Aufteilungsverbot (Schimetschek in FJ 5/1977, 65ff; Margreiter in ÖStZ 1/1984, 1 ff…
…anwendbar ist deshalb im vorliegenden Fall auch jene Rechtsprechung, in Fällen, in denen eindeutig beruflich oder betrieblich veranlasste Aufwendungen auf Basis des Aufteilungsverbots vom Abzug abgeschossen werden; vor allem wenn eine Geschäftsreise mit einer Erholungsreise verbunden wird (zB durch "Voranstellen" oder "Anhängen" eines Urlaubs; vgl…
…Menge (ganz abgesehen von der Tatsache, dass es sich praktisch zur Gänze um Saxophonwerke handle) sicherlich eine irgendwie nennenswerte Privatnutzung durch den Bw ausschließe. Dies sei ausreichend, das Aufteilungsverbot unanwendbar zu machen (VwGH vom 27.11.1973, 232/73 sowie Quantschnigg-Schuch, § 20 Tz 11)…
…getätigten Aufwendungen die private Veranlassung nicht als dermaßen untergeordnet angesehen werden kann, dass die Maßnahmen (beinahe) ausschließlich als durch die Vermietung veranlasst angesehen werden können, ist somit aufgrund des Aufteilungsverbotes gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 und 2 lit a EStG 1988 ein Abzug nicht…
…objektiv feststehe. Seien aber Aufwendungen sowohl beruflich als auch privat veranlasst, und sei eine Trennung zwischen beiden Bereichen nicht einwandfrei möglich, sei auf Grund des Aufteilungsverbotes des § 20 EStG der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Eine steuerliche Berücksichtigung der Reisekosten als Werbungskosten im Sinne des § 16…
…ausgeschieden worden. Fachliteratur: Wegen des in § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 enthaltenen Abzugs- und Aufteilungsverbotes von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung dienen, könne unter dem Begriff "Fachliteratur" nicht Literatur verstanden werden, die auch bei nicht in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen…
…zweiter Instanz ein, und trat darin den Feststellungen in der Berufungsvorentscheidung nicht entgegen. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Berufungsverfahren, ob die von der Bw. beantragten Aufwendungen für eine Indienreise Werbungskosten darstellen (Ansicht der Bw.) oder aufgrund des Aufteilungsverbotes gem. § 20 Abs…