…nur innerhalb) dieser Frist von einem Jahr den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens zu stellen. Daraus ergibt sich für die Grunderwerbsteuer, dass der begünstigte Steuersatz nach Ablauf eines Jahres ab Rechtskraft der Scheidung mangels Anspruch auf Aufteilung nicht mehr anwendbar ist. Hinzugefügt werden muss,…
…Gegenstand der Aufteilung des ehelichen Gebrauchtvermögens ist, zu leisten. Damit ist der Kausalzusammenhang zwischen Übernahme der Verbindlichkeiten und dem Grundstückserwerb hergestellt. Dafür, daß die Übernahme der Schuld für andere Leistungen erbracht würde, bietet der Vergleich nicht den geringsten Hinweis. Was die Miteinbeziehung des Nutzungsrechtes in…
…88/16/0107 gefolgt, in dem dieser die Ansicht vertrete, dass eine Vereinbarung über die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens weder ein Vergleich noch ein sonstiger gebührenrechtlicher Tatbestand nach GGG oder Gebührengesetz, sondern eine Vereinbarung sui generis sei. Die Grunderwerbsteuer sei daher…
…einzig und allein die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach erfolgter Scheidung regelt. Richtigerweise hätte das Finanzamt somit einen Steuersatz von 2% - wie dies bei Erwerb von Grundstücken durch einen Ehegatten von einem anderen Ehegatten bei einer derartigen Aufteilung anlässlich der Scheidung…
…19.3.1998, 95/15/0024; VwGH 26.9.2000, 99/13/0158). Die angefallenen Kosten für das Verfahren betreffend die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse sind eine unmittelbare Folge der mit Urteil vom 2. März 1993, 1 C abc, ausgesprochenen Ehescheidung…
…Z. 2 GrEStG mit € 15.453,15 (= 2 % der unveränderten Bemessungsgrundlage von € 772.657,56) festgesetzt. Entscheidungsgründe Im Rahmen eines vor dem Bezirksgericht F zur GZ xxCxx anhängigen Verfahrens über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchvermögens schlossen der nunmehrige Berufungswerber (kurz Bw.), Herr…
…Ehe des Bw. mit Gc im Jahre 2005 einvernehmlich geschieden wurde. In dem vor dem Bezirksgericht X abgeschlossenen Scheidungsvergleich vom 17. März 2005, Gz 123, wurde die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse vereinbart. Weiters wurden darin Regelungen in Bezug auf Unterhaltspflichten des…
…6. Gegenleistung" keine Angaben gemacht und unter Punkt "7. Antrag auf Grunderwerbsteuerbefreiung" eine Befreiung wegen "Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens" begehrt. Das Finanzamt sah in dem Ausgleichsbetrag die Gegenleistung für die Übertragung des Liegenschaftsanteiles und setzte gegenüber P.G. (= Bw) mit Bescheid vom 31. Oktober…
…Präambel heißt: "Insbesondere kann die den Gegenstand dieser Vereinbarung bildende Zuwendung keinesfalls als Schenkung angesehen werden" und "Die folgenden Bestimmungen stellen sich sonach ausschließlich als (weitere) "Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse" dar und gelten daher nur unter der Voraussetzung der rechtskräftigen Scheidung"…
…Bw. genannt, mit Herrn S wurde am 17. Oktober 2001 rechtskräftig geschieden. Anlässlich dieser Scheidung haben beide am gleichen Tag im Sinne des § 81 ff EheG einen Vergleich über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens geschlossen. Hauptsächlicher Gegenstand dieser Vereinbarung war die Ehewohnung, ein unter der…
…eines Antrages gemäß § 17 GrEStG entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit vor dem Bezirksgericht F. am 20. Dezember 1999 abgeschlossenen Vergleich über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens nach § 81 EheG wurde vereinbart, dass die Berufungswerberin (Bw.) die ihrem nunmehr geschiedenen Ehegatten, A…
…von der Abschlagszahlung in Höhe von € 1.249.972,00 mit der Begründung fest, dass eine abändernde Grundstücksübertragung vier Jahre nach dem gerichtlichen Scheidungsvergleich erfolgt sei und keine Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens vorliege. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendete der Bw. sinngemäß ein…
…zur Einverleibung des Eigentumsrechtes des Bw. auf dem ursprünglich ihr zustehenden Liegenschaftshälfteanteil. Der Bw. verpflichtete sich, die auf der Liegenschaft lastenden Verbindlichkeiten zu übernehmen und KM als Ausgleich für die ehelichen Ersparnisse und Schulden und alle Gegenstände des Hausrates und des ehelichen Gebrauchsvermögens einen Betrag…
…Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers 2 %, 2. durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anlässlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe 2 %, 3. durch andere Personen 3,5 %. …
…dass auf Grund des rechtswirksamen Scheidungsurteils, wonach das überwiegende Verschulden an der Scheidung bei O. gelegen sei, die Fragen der Unterhaltszahlungen an die Bw. und die Form der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sowie der ehelichen Ersparnisse abzuklären sei. Die Verkehrswerte der Liegenschaften teilte die Bw…
…Steuersatz gemäß § 7 Z 3 GrEStG 1987 (Erwerb von Grundstücken bei Aufteilung von ehelichen Gebrauchsvermögen) erfolgt, da beim ggst. Erwerb im Rahmen des Vergleiches eine Gegenleistung auf alle Fälle zu ermitteln sei (auch wenn keine Abfindungsleistung an den ausscheidenden Gesellschafter vorliege bzw. diese nicht konkret…
…die Ehegatten in einer Vereinbarung im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse anlässlich einer Ehescheidung eine Globalvereinbarung treffen und demzufolge eine bestimmte Gegenleistung für eine von dieser Vereinbarung mit umfasste grunderwerbsteuerpflichtige Übertragung nicht feststellbar ist, auch keine Gegenleistung im Sinne des …
…ehelichen Gebrauchsvermögens Bedacht zu nehmen. Als Beitrag sind auch die Leistung des Unterhalts, die Mitwirkung im Erwerb, soweit sie nicht anders abgegolten worden ist, die Führung des gemeinsamen Haushalts, die Pflege und Erziehung gemeinsamer Kinder und jeder sonstige eheliche Beistand zu werten. Soweit eine Aufteilung…
…Bf. aufgrund einer im Jänner 2009 durchgeführten Operation (siehe Aufenthaltsbestätigung des Krankenhauses) noch rekonvaleszent. Schließlich sei für 23. Februar 2009 eine (weitere) Gerichtsverhandlung in Sachen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens beim Bezirksgericht Waidhofen an der Thaya anberaumt (siehe Ladung) und drohe bei deren Versäumnis dem Bf…
…die vermögensmäßige Auseinandersetzung zu betrachten. Unter Bedachtnahme darauf, dass die Regelung über den Unterhalt unter Punkt 1. nicht zur "Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse" zählt, kommt der vermögensmäßigen Auseinandersetzung dann kein Globalcharakter zu, wenn sie - wie gegenständlich unter Punkt 2. - konkret nur…