…Die im Vorlageantrag zur Stützung des Standpunktes des Bw. herangezogenen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes sind für den vorliegenden Berufungsfall nicht einschlägig, weil diesen Fällen Sachverhalte zugrunde lagen, die mit dem hier zu beurteilenden nicht vergleichbar sind. Im Berufungsfall fand keine Aufrechnung gegen eine zur Konkursmasse…
…für eine Aufrechnung im Konkurs entscheidend, dass sich die Ansprüche bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufrechenbar gegenüber gestanden seien. Zu der dieser Abgabensache zu Grunde liegenden Frage, nämlich wie die Rückforderung von Umsatzsteuerbeträgen, die für Lieferungen aus der Zeit vor Konkurseröffnung geschuldet würden, konkursrechtlich einzustufen…
…von einer Aufrechnung im Sinne des § 215 BAO spreche, übersehe es zunächst diese Zäsur sowie weiters, dass eine Aufrechnung einer Abgabengutschrift nur mit einer fälligen Abgabenschuld erfolgen könne. Eine fällige Abgabenschuld existiere aber nicht, da die alte Verbindlichkeit an die Abgabenbehörde durch die Konkurseröffnung ja…
…streitverfangene Aufrechung aus Sicht des § 20 KO zulässig war, weil nur nach Konkurseröffnung entstehende Ansprüche (der Masse) gegen den Abgabengläubiger von der Kompensation mit dessen Abgabenforderungen gegen den Gemeinschuldner ausgeschlossen sind, der Anspruch des Abgabepflichtigen auf Gutschrift der Vorauszahlungen ein Gegenanspruch ist, der spiegelbildlich im…
…2 KO im Konkurs als fällig. Die das Schicksal vorliegender Berufung entscheidende Frage ist damit, wann der Anspruch des ehemaligen Gemeinschuldners für die anlässlich der Einkommensteuerveranlagung 2006 zu Tage gekommene, aus der Anrechnung der Einkommensteuervorauszahlungen dieses Jahres resultierende Steuergutschrift (1.881,84 €) entstanden ist…
…4. Auflage, Rz. 85). Dass die Aufrechnung der vom Finanzamt im Schuldenregulierungsverfahren der Bw. als Konkursforderung angemeldeten Haftungsschuld gegen die Gutschrift aus der Einkommensteuer 2004, welche nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (29.1.2004, Zl. 2000/15/0046) als "negativer Abgabenanspruch" mit Ablauf des Kalenderjahres…
…für eine Aufrechnung im Konkurs entscheidend, dass sich die Ansprüche bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufrechenbar gegenüber gestanden seien. Zu der dieser Abgabensache zu Grunde liegenden Frage, nämlich wie die Rückforderung von Umsatzsteuerbeträgen, die für Lieferungen aus der Zeit vor Konkurseröffnung geschuldet würden, konkursrechtlich einzustufen…
…die zur Zeit der Konkurseröffnung bereits aufrechenbar waren, im Konkurs nicht geltend gemacht werden. Gemäß § 20 Abs. 1 KO ist die Aufrechnung unzulässig ..., wenn die Forderung gegen den Gemeinschuldner erst nach der Konkurseröffnung erworben worden ist. Richtig ist, dass zum Zeitpunkt der Stellung des Rückzahlungsantrages…
…ist, das hinsichtlich der Aufrechnung von Forderungen und Gegenforderungen im Konkurs die Konkursordnung spezielle Regelungen enthält, welche nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes den allgemeinen abgabenrechtlichen Verrechnungsvorschriften der BAO vorgehen. Diese Vorschriften finden sich in den §§ 19 und 20 KO, die die Aufrechnung im Konkursverfahren regeln…
…Bw., dass eine Konkursforderung nicht mit einem Guthaben, welches nach Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens entstanden sei, verrechnet werden könne, übersieht aber, dass diese Einschränkung der Aufrechnung nur während der Dauer des Konkurs-, nicht jedoch des Abschöpfungsverfahrens, das im Übrigen im Zeitpunkt der Vornahme der Kompensation (24…
…brauchen Forderungen, die zur Zeit der Konkurseröffnung bereits aufrechenbar waren, im Konkurs nicht geltend gemacht zu werden. Eine Aufrechnung im Sinne des § 19 Abs. 2 KO wird dadurch nicht ausgeschlossen, dass die Forderung des Gläubigers zur Zeit der Konkurseröffnung noch bedingt oder betagt war. Gemäß §…
…veranlagten Einkommensteuergutschrift durch den Masseverwalter. In diesem Insolvenzfall gelangten die angeführten insolvenzrechtlichen Bestimmungen über die Aufrechnung im Konkursfall zur Anwendung. Die damaligen Entscheidungsgründe können jedoch auf die gegenständliche Aufrechnung außerhalb eines Insolvenzverfahrens nicht übertragen werden. In der Berufung wurde ferner ausgeführt, dass die Verzögerung der…
…Guthaben mit bloß quotenmäßig befriedigten Abgabenmasseforderungen verrechnet worden sei. In der dagegen erhobenen Berufung vom 20.12.2006 wurde eingewendet, dass die Aufrechnung im Hinblick auf die am 13.12.2005 öffentlich bekannt gemachte und bis zur Beendigung des Konkursverfahrens gegeben gewesene Masseunzulänglichkeit (§ 124a KO…
…angemeldet. Dieser Betrag stamme von der Vorsteuerberichtigung im Konkursverfahren. Aus dem Gesetzeswortlaut der Insolvenzordnung gehe eindeutig hervor, dass diese Beträge Masseforderungen wären und daher für diese Forderungen ein Aufrechnungsverbot bestünde. Eine nachträgliche Aufrechnung dieser Beträge durch das Finanzamt wäre daher eine gesetzlich nicht gedeckte Vorgangsweise…
…des Zwangsausgleiches insoweit auf die im Konkursverfahren angemeldeten Abgabenschuldigkeiten anzuwenden, als keine Restschuldbefreiung (§ 156 Abs. 1 KO) eingetreten sei. Ein Zahlungsaufschub bzw. eine Exekutionssperre bewirke noch kein Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot, sodass die nach Bestätigung des Zwangsausgleiches bzw. nach Aufhebung des Konkursverfahrens entstandenen sonstigen Gutschriften mit…
…zu einer OGH Entscheidung betreffend Finanzordnungswidrigkeit gem. § 51 FinStrG gehen ebenso in Leere, da diese Verfahren bzw. Steuern und Straftatbestände dem gegenständlichen Verfahren nicht zugrunde liegen. Gleiches gilt für die allgemeinen Ausführungen betreffend Vorschriften über die Aufrechnung im Konkurs gem. den §§ 19 u. 20 KO…
…0103). Im Berufungsfall besteht somit Streit darüber, ob die Verrechnung des aus den Einkommensteuerveranlagungen für die Jahre 2000 bis 2002 einschließlich der Festsetzung von Anspruchszinsen für 2001 resultierenden Abgabenguthabens mit der als Konkursforderung angemeldeten Umsatzsteuer für 1999 der Rechtslage entspricht. Die Bw. hält die Aufrechnung…
…Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des MV, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Firma BW GmbH, vom 8. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 28. Oktober 2010 betreffend Rückzahlung (§ 239 BAO) und Abrechnung (§216 BAO) entschieden: Der…
…Der Bw. meint, die Aufrechnung der während des Abschöpfungsverfahrens entstandenen sonstigen Gutschriften an Einkommensteuer und Anspruchszinsen 2000 mit den Haftungsschulden widerspreche dem insolvenzrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung der Konkursgläubiger. Da im Schuldenregulierungsverfahren keine Abgabenforderungen als Konkursforderungen angemeldet worden seien, habe der Abgabengläubiger allenfalls Anspruch auf eine…
…mit Beschluss vom 10. Mai 2005 noch die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens am 19. April 2005 der Aufrechnung entgegen standen. Wenngleich der Bw diesen Ausführungen zu Recht nicht entgegen trat, ist dennoch ergänzend auszuführen, dass im Zuge eines Konkursverfahrens den Aufrechnungsvorschriften der Konkursordnung (insbesondere §§ 19 und…