…R in der Beschwerdesache RW, Adr1, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der GS, Adr2, über die Beschwerde vom 25.05.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 1/23 vom 27.04.2016, betreffend Abrechnung und Rückzahlung gemäß §§ 216 und 239…
…Die im Vorlageantrag zur Stützung des Standpunktes des Bw. herangezogenen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes sind für den vorliegenden Berufungsfall nicht einschlägig, weil diesen Fällen Sachverhalte zugrunde lagen, die mit dem hier zu beurteilenden nicht vergleichbar sind. Im Berufungsfall fand keine Aufrechnung gegen eine zur Konkursmasse…
…für eine Aufrechnung im Konkurs entscheidend, dass sich die Ansprüche bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufrechenbar gegenüber gestanden seien. Zu der dieser Abgabensache zu Grunde liegenden Frage, nämlich wie die Rückforderung von Umsatzsteuerbeträgen, die für Lieferungen aus der Zeit vor Konkurseröffnung geschuldet würden, konkursrechtlich einzustufen…
…von einer Aufrechnung im Sinne des § 215 BAO spreche, übersehe es zunächst diese Zäsur sowie weiters, dass eine Aufrechnung einer Abgabengutschrift nur mit einer fälligen Abgabenschuld erfolgen könne. Eine fällige Abgabenschuld existiere aber nicht, da die alte Verbindlichkeit an die Abgabenbehörde durch die Konkurseröffnung ja…
…streitverfangene Aufrechung aus Sicht des § 20 KO zulässig war, weil nur nach Konkurseröffnung entstehende Ansprüche (der Masse) gegen den Abgabengläubiger von der Kompensation mit dessen Abgabenforderungen gegen den Gemeinschuldner ausgeschlossen sind, der Anspruch des Abgabepflichtigen auf Gutschrift der Vorauszahlungen ein Gegenanspruch ist, der spiegelbildlich im…
…2 KO im Konkurs als fällig. Die das Schicksal vorliegender Berufung entscheidende Frage ist damit, wann der Anspruch des ehemaligen Gemeinschuldners für die anlässlich der Einkommensteuerveranlagung 2006 zu Tage gekommene, aus der Anrechnung der Einkommensteuervorauszahlungen dieses Jahres resultierende Steuergutschrift (1.881,84 €) entstanden ist…
…erfolgter Aufrechnung mit der Umsatzsteuer für 10/2017 kein rückzahlbares Guthaben mehr zur Verfügung stand. Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 14.12.2020 stellte das Finanzamt fest, dass die Gutschrift aus der Zuerkennung der Forschungsprämie 2018 in Höhe von EUR 134.373,14 im Konkursverfahren s2…
…4. Auflage, Rz. 85). Dass die Aufrechnung der vom Finanzamt im Schuldenregulierungsverfahren der Bw. als Konkursforderung angemeldeten Haftungsschuld gegen die Gutschrift aus der Einkommensteuer 2004, welche nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (29.1.2004, Zl. 2000/15/0046) als "negativer Abgabenanspruch" mit Ablauf des Kalenderjahres…
…für eine Aufrechnung im Konkurs entscheidend, dass sich die Ansprüche bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufrechenbar gegenüber gestanden seien. Zu der dieser Abgabensache zu Grunde liegenden Frage, nämlich wie die Rückforderung von Umsatzsteuerbeträgen, die für Lieferungen aus der Zeit vor Konkurseröffnung geschuldet würden, konkursrechtlich einzustufen…
…die zur Zeit der Konkurseröffnung bereits aufrechenbar waren, im Konkurs nicht geltend gemacht werden. Gemäß § 20 Abs. 1 KO ist die Aufrechnung unzulässig ..., wenn die Forderung gegen den Gemeinschuldner erst nach der Konkurseröffnung erworben worden ist. Richtig ist, dass zum Zeitpunkt der Stellung des Rückzahlungsantrages…
…ist, das hinsichtlich der Aufrechnung von Forderungen und Gegenforderungen im Konkurs die Konkursordnung spezielle Regelungen enthält, welche nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes den allgemeinen abgabenrechtlichen Verrechnungsvorschriften der BAO vorgehen. Diese Vorschriften finden sich in den §§ 19 und 20 KO, die die Aufrechnung im Konkursverfahren regeln…
…Bw., dass eine Konkursforderung nicht mit einem Guthaben, welches nach Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens entstanden sei, verrechnet werden könne, übersieht aber, dass diese Einschränkung der Aufrechnung nur während der Dauer des Konkurs-, nicht jedoch des Abschöpfungsverfahrens, das im Übrigen im Zeitpunkt der Vornahme der Kompensation (24…
…brauchen Forderungen, die zur Zeit der Konkurseröffnung bereits aufrechenbar waren, im Konkurs nicht geltend gemacht zu werden. Eine Aufrechnung im Sinne des § 19 Abs. 2 KO wird dadurch nicht ausgeschlossen, dass die Forderung des Gläubigers zur Zeit der Konkurseröffnung noch bedingt oder betagt war. Gemäß §…
…Finanzamtes Salzburg-Stadt, ist unrichtig und findet also in den Bestimmungen der Insolvenzordnung und auch in den Bestimmungen der BAO keine Deckung. In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass die Vorschriften des Konkursrechts (hier des Insolvenzrechtes) über die Aufrechnung im Konkurs (§§ 19, 20) den…
…die insolvenzrechtlichen Vorschriften über die Aufrechnung im Konkurs den Vorschriften des Abgabenrechts über die Verrechnung von Guthaben und Steuerschuldigkeiten vorgehen würden. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: II. Sachverhalt: Mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 12. März 2012 wurde über das Vermögen des Beschwerdeführers der Konkurs eröffnet…
…veranlagten Einkommensteuergutschrift durch den Masseverwalter. In diesem Insolvenzfall gelangten die angeführten insolvenzrechtlichen Bestimmungen über die Aufrechnung im Konkursfall zur Anwendung. Die damaligen Entscheidungsgründe können jedoch auf die gegenständliche Aufrechnung außerhalb eines Insolvenzverfahrens nicht übertragen werden. In der Berufung wurde ferner ausgeführt, dass die Verzögerung der…
…einer Aufrechnung bzw. Verrechnung nicht entgegen, insbesondere, weil die Aufrechnungsbeschränkung nach § 20 Abs. 1 IO mit Konkursaufhebung nicht mehr besteht und auch kein allgemeines Aufrechnungsverbot während des Abschöpfungsverfahrens vorliegt. Die Verrechnung der Gutschriften aus der Arbeitnehmerveranlagung mit bestehenden Abgabenverbindlichkeiten sowie die Abweisung des Rückzahlungsantrages im…
…Guthaben mit bloß quotenmäßig befriedigten Abgabenmasseforderungen verrechnet worden sei. In der dagegen erhobenen Berufung vom 20.12.2006 wurde eingewendet, dass die Aufrechnung im Hinblick auf die am 13.12.2005 öffentlich bekannt gemachte und bis zur Beendigung des Konkursverfahrens gegeben gewesene Masseunzulänglichkeit (§ 124a KO…
…angemeldet. Dieser Betrag stamme von der Vorsteuerberichtigung im Konkursverfahren. Aus dem Gesetzeswortlaut der Insolvenzordnung gehe eindeutig hervor, dass diese Beträge Masseforderungen wären und daher für diese Forderungen ein Aufrechnungsverbot bestünde. Eine nachträgliche Aufrechnung dieser Beträge durch das Finanzamt wäre daher eine gesetzlich nicht gedeckte Vorgangsweise…
…des Zwangsausgleiches insoweit auf die im Konkursverfahren angemeldeten Abgabenschuldigkeiten anzuwenden, als keine Restschuldbefreiung (§ 156 Abs. 1 KO) eingetreten sei. Ein Zahlungsaufschub bzw. eine Exekutionssperre bewirke noch kein Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot, sodass die nach Bestätigung des Zwangsausgleiches bzw. nach Aufhebung des Konkursverfahrens entstandenen sonstigen Gutschriften mit…