…der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…
…keine - auch nur vorübergehende - doppelte Haushaltsführung vorlag, sondern vielmehr von einer Wohnsitzverlegung bereits bei Aufnahme der Tätigkeit im Oktober 2007 auszugehen ist und die weitere Beibehaltung eines weiteren Wohnsitzes in Deutschland von Beginn an lediglich aufgrund privater Motivation erfolgte. Weiters konnte der Bw. nicht nachweisen…
…dass der dafür erforderliche Zeitaufwand nicht vorhersehbar sei und die damit verbundenen Aufwendungen selbst zu tragen seien, liege auch ein gewisses Unternehmerrisiko vor. Die Beurteilung des Erfolges der Tätigkeiten des Herrn B erfolge durch den Präsidenten, gemeinsam mit anderen Vorstandsmitgliedern. Zur Aufnahme der Niederschrift der…
…geschieden und hat ein Kind. Im Jahr 2009 und 2010 erzielte sie jeweils ca. € 20.000,-- Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Nach Ansicht der Strafsachenstelle erscheint es weiters unglaubwürdig, dass Herr B bereits den gesamten Darlehensbetrag zurückbezahlt bekommen haben soll (lt. Schuldschein € 25.000…
…sind beispielsweise dann angemessen, wenn für die Tätigkeit am Beschäftigungsort von vornherein eine zeitliche Begrenzung vorgesehen ist oder sich die Wohnungssuche besonders schwierig gestaltet. Für eine Übergangszeit von eineinhalb Jahren, gerechnet ab Beginn der Aufnahme der Facharztausbildung in Innsbruck, sind der Bw. durch das Finanzamt…
…ins Leere. Wenn die Bw. tatsächlich an der Person des Poolbetreibers Zweifel gehegt haben sollte, so wäre es an ihr gelegen gewesen gleich zu Beginn der Kontaktaufnahme mit der Gattin des Poolbetreibers und noch vor Aufnahme der streitgegenständlichen Tätigkeit für den Pool zu klären, wer…
…Rechtsprechung sind sich in der Ansicht einig, dass auch Ausgaben, die vor der Erzielung steuerlicher Einnahmen - also in der Vorbereitungsphase - geleistet werden, grundsätzlich Werbungskosten (sog. vorweggenommene Werbungskosten) sein können, sofern sie im Zeitpunkt der Verausgabung auf die Vorbereitung und Aufnahme der Tätigkeit gerichtet sind und…
…die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit gerichtet ist, also im Wesentlichen um die Abgrenzung zum außerbetrieblichen Bereich. (Vgl. VwGH vom 19.3.2008, 2007/15/0134). Wenn diese Entscheidung auch eine gewerbliche Betätigung betroffen hat, so erscheinen die Aussagen des Verwaltungsgerichtshofes auf den Bereich der Vermietungseinkünfte…
…der HTBLA in H, vorher war er zwei Jahre nur für 4 Wochenstunden beschäftigt. Die volle Lehrverpflichtung habe er angenommen, weil er in seiner freiberuflichen Tätigkeit als Designer und Architekt leider nicht so erfolgreich war, dass er ausschließlich davon seinen Lebensunterhalt bestreiten konnte. Vor Aufnahme…
…dass der Bw. seit Herbst 1999 als "halbbeschäftigter Vertragsassistent" in einem provisorischen Dienstverhältnis zur UNI-Salzburg tätig sei. Vom Bw. sind daher Unterlagen (Beweismittel) abzuverlangen, welche die behauptete Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus, also nach Aufnahme der Tätigkeit am Arbeitsort…
…als Pilot liefert. Die Tätigkeit eines Piloten, die wie im vorliegenden Fall in der Freizeit ausgeübt wird, stellt eine gehobene sportliche Freizeitbeschäftigung dar, die nur neben einem gesicherten Lebensunterhalt und ausreichenden Mitteln für diese Freizeitbetätigung möglich ist. Die Aufnahme einer derartigen Freizeitbeschäftigung ist üblicherweise durch…
…Tätigkeit der Bw. umschrieben und mitgeteilt wird, dass Herr Dr.V den C- Club als Subauftragnehmer für Programmierleistungen empfohlen habe. Die Leistungsübergabe sei monatlich oder nach Bedarf über Herrn Dr.V erfolgt. Die fertig programmierte CD im Quellcodeformat sei Herrn Dr.V übergeben worden, der…
…der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…
…weil es unwahrscheinlich war, dass der Berufungswerber im Jahr der Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit in Österreich, Liechtenstein und der Schweiz (davor war er in Südtirol tätig) bereits einen Gewinn in Höhe von 55.765 CHF erzielt haben soll, zumal er einen neuen Kundenstock aufbauen musste…
…Stellt sich bei einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 LVO (mit Ausnahme der Vermietung) objektiv erst nach mehreren Jahren heraus, dass sie niemals erfolgbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Tätigkeit dann nicht eingestellt wird…
…358/1997, in weiterer Folge "LVO" (mit Ausnahme der Vermietung) erst nach mehreren Jahren herausstelle, dass sie niemals Erfolg bringend sein könne, könne sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Tätigkeit dann nicht eingestellt werde, sei sie für den…
…einnahmenlose Betätigung (Tätigkeit) einer Einkunftsart des EStG entsprechen bzw. unternehmerisch im Sinne des UStG sein kann, wenn die Einnahmenlosigkeit bloß vorübergehend ist. Dies setzt aber voraus, dass - sich der innere Entschluss zur (Wieder-)Aufnahme der Betätigung (Tätigkeit) durch entsprechende Handlungen dokumentiert und der Steuerpflichtige zielstrebig…
…Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung im Zeitpunkt der Aufnahme der weit entfernten Tätigkeit die berufliche Veranlassung im Sinne der Rechtsprechung, d.h. die Unzumutbarkeit der Verlegung, zu prüfen ist. Liegt zu diesem Zeitpunkt keine Unzumutbarkeit vor, würden Aufwendungen zum damaligen Zeitpunkt solche der Lebensführung darstellen…
…der Aufnahme der Tätigkeit bis zu deren Einstellung diese nicht als Einkunftsquelle anerkannt werden könne. In der dagegen erhobenen Berufung vom 17.5.2006 wandte die steuerliche Vertreterin ein, dass der Berufungswerber ursprünglich die Absicht gehabt habe, die Vermietung auf Dauer zu betreiben. Aufgrund der…
…hat. Durch die Aufnahme einer weiteren beruflichen Tätigkeit mit Jänner 1989 in Saa (Parfümeriegeschäft) bis zum Juli 1991 sowie dem Kennen lernen seiner jetzigen Ehegattin Frau D-M im Jahre 1992, mit welcher mein Mandant, wie auch ausführlich in der Niederschrift zum Erörterungstermin vom 19…