…2004 bis 2006, abgewiesen. Mit Schriftsatz vom 22. Jänner 2009 begehrte der Berufungswerber (unter anderem) die Aufhebung dieses Bescheides gemäß § 299 BAO. In diesem Schriftsatz wurde auszugsweise ausgeführt: "Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden die verrechneten Leistungen von Herrn ... nicht als Vorliegen eines Werkvertrags, sondern …
…verfügenden Bescheides gilt. Die Prüfung der Zulässigkeit der Aufhebung durch den UFS beschränkt sich somit auch für Aufhebungsbescheide darauf, ob die Abgabenbehörde erster Instanz den Bescheid aus den von ihr angeführten Gründen gem. § 299 BAO hätte aufheben dürfen. Da der berufungsgegenständliche Aufhebungsbescheid in der Begründung…
…Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 299 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Nach den…
…sei verjährt, ist daher nicht begründet. Aufhebungen gemäß § 299 BAO liegen im Ermessen der Abgabenbehörde. Ermessensentscheidungen sind gemäß § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Dabei ist dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung von "Angemessenheit" in Bezug auf…
…1 BAO erforderliche Voraussetzung, dass ein Feststellungsbescheid nachträglich, d.h. konkret nach Erlassung des Einkommensteuerbescheides vom 1. Feber 2005, abgeändert, aufgehoben oder erstmalig erlassen wurde, war daher bei Erlassung des Einkommensteuerbescheides vom 25. Jänner 2007 nicht gegeben. Aufhebungen gemäß § 299 BAO liegen im Ermessen der…
…habe die Bw. dem Finanzamt versucht zu erläutern. Die Bw. beantrage somit die Aufhebung der bekämpften Bescheide und die Feststellung, dass eine Nachzahlungspflicht nicht bestehe. Mit Bescheid vom 14. Februar 2008 wurde gem. § 299 BAO die zweite Berufungsvorentscheidung vom 12. September 2007 aufgehoben, da der…
…2007 betreffend die Bescheide vom 10. April 2007 und 6. Juli 2007 über die Aufhebung gemäß § 299 BAO der Berufungsvorentscheidung betreffend die Einkommensteuer für das Jahr 2004 vom 12. April 2006 und des Bescheides betreffend die Einkommensteuer 2005 vom 10. August 2006 wird Folge gegeben…
…Juli 2008 betreffend Aufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 2005 und 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezog in den berufungsgegenständlichen Jahren 2005 und 2006 Bezüge aus privaten Rentenversicherungen in Höhe von…
…c BAO, wie die Bw meint. Eine Auseinandersetzung damit erübrigt sich, weil im gegenständlichen Fall der Amtspartei als Abgabenbehörde I. Instanz wegen der vom unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde II. Instanz ergangenen Berufungsentscheidung RV/1240-W/03 eine Aufhebung nach § 299 BAO in jedem Fall verwehrt…
…muss. Zusätzlich würde eine solche Vorgehensweise dem Grundsatz der Neutralität in der Umsatzsteuer im Unternehmensbereich widersprechen. Außerdem sei es weder gesetzlich noch EU-rechtlich gedeckt, eine Aufhebung gem. § 299 BAO davon abhängig zu machen, ob ein Anschaffungsvorgang im jeweiligen Jahr stattgefunden hat. Im Steuerakt, Jahr…
…VwGH vom 25.11.1999, 98/07/0181, UFS vom 29.9.2010, RV/3944-W/09, UFS vom 2.3.2005, RV/0281-S/04). Da der Antrag auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2006 gemäß § 299 BAO, eingebracht am GHI , welcher Grundlage für den Bescheid…
…und Verpachtung vorliegen und er ersuche das Finanzamt, diese Angelegenheit in Ordnung zu bringen. Das Finanzamt wertete das nach Ablauf der Berufungsfrist eingebrachte Schreiben als Antrag auf Aufhebung gemäß § 299 BAO und wies diesen Antrag mit Bescheid vom 23. November 2006 ab (Bl. 34/2005…
…2008 zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 299 Abs. 1 BAO idgF kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist…
…Vorsatz die Verjährungsfrist nur fünf Jahre betrage, erweise sich der Spruch des Wiederaufnahmebescheides als inhaltlich rechtswidrig, weshalb die Aufhebung gem. § 299 Abs. 1 BAO beantragt werde. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 13. Jänner 2010 den Antrag vom 19. Februar 2009 ab und begründete dies…
…Behörde angenommenen Tätigkeiten der "geschäftlichen Leitung" konkret bezeichnet und eine Feststellung über ihren Umfang trifft." Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 299 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben…
…Aufhebung des angefochtenen Erstbescheides und der BerufungsVORentscheidung begehrt, jedoch nicht der Berufungsentscheidung des UFS 07.04.2006, RV/0613-W/06. Mit an die Dw adressierter Berufungsentscheidung UFS 21.04.2006, RV/0611-W/06, wurde entschieden, dass eine Berufungsentscheidung einer Aufhebung gemäß § 299 BAO…
…Behörde bei Wahrnehmung einer nicht bloß geringfügigen Rechtswidrigkeit mit Aufhebung des bereits rechtskräftigen Bescheides vorgeht, gleichgültig ob zum Vorteil oder zum Nachteil des Abgabenpflichtigen. Eine bloß geringfügige Rechtswidrigkeit liegt vor, wenn der gem. § 299 Abs. 2 BAO mit dem Aufhebungsbescheid zu verbindende Abgabenbescheid im Spruch…
…2002 keinerlei Mittel vorhanden waren. Dieser Antrag gem. § 299 BAO auf Aufhebung des Haftungsbescheides vom 5. April 2007 gerichtete Antrag wurde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 4. April 2008 als unbegründet abgewiesen. Darin wurde ausgeführt, dass eine Aufhebung gem. § 299 BAO dann erfolgen könne…
…Bestimmungen des § 299 BAO sowie, nach Darlegung der maßgeblichen Daten, dass der Antrag fristgerecht gewesen sei. Die Bw. hielt weiters fest, dass, wie in der Richtlinie des BMF ausgeführt, die Aufhebung gem. § 299 im Ermessen der Abgabenbehörde liege und dies unabhängig davon gelte, ob ein…
…den Antrag gem. § 299 Abs. 1 BAO auf Aufhebung der Umsatzsteuerbescheide der Jahre 1998 bis 2002 sowie in der Folge die zusätzliche Berücksichtigung der angeführten Vorsteuerbeträge aus der Bewirtung von Geschäftsfreunden: für 1998 - € 4.444,94 für 1999 - € 7.367,84 für 2000…