…im Falle deren Uneinbringlichkeit gemäß § 20 FinStrG mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen bestraft. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit € 100,00 bestimmt. Begründend hat der Spruchsenat im Wesentlichen festgestellt, der Beschuldigte habe als Pächter das…
…obwohl dies mündlich verkündet und auch als Milderungsgrund berücksichtigt worden sei. Der Beschuldigte hat mit Eingabe 13. Jänner 2012 fristgerecht Berufung gegen das Erkenntnis des Spruchsenates zur GZ SpS III eingebracht. Weiters werde auch gleichzeitig gegen die obangeführten Sachbescheide, die jedoch weder der steuerpflichtigen Partei…
…verantworten gehabt hätte. Dieser Tatplan steht auch im Einklang mit der einschlägigen Verurteilung durch das Kreisgericht Budweis. Allerdings sind die zuletzt erwähnten Abgaben der Betriebsstätten der tschechischen Firmen in Österreich jedoch nicht Gegenstand des anhängigen Finanzstrafverfahrens. Da der Spruchsenat im angefochtenen Erkenntnis davon ausgegangen ist…
…großteils um selbst zu berechnende und abzuführende Abgaben (Lohnabgaben und Umsatzsteuer). Würden Selbstbemessungsabgaben zunächst aufgrund einer unrichtigen (oder generell nicht bekannt gegebenen) Erklärung zu gering festgesetzt, so beeinträchtige dies nicht die Verantwortung des Haftungspflichtigen, hinsichtlich seiner Aufgabe dafür zu sorgen, dass einerseits Abgabenerklärungen termingerecht eingereicht…
…Rechtsmittel der Berufung erhoben worden, welches mit Berufungsvorentscheidung vom 8. Jänner 2010 vollinhaltlich abgewiesen worden sei. Bei der Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages sei der faktische Sicherheitszuschlag außer Ansatz gelassen worden. Als im Firmenbuch eingetragener Geschäftsführer wäre es Aufgabe des Bw. gewesen, für ein korrektes Rechenwerk…
…Grad des Verschuldens und auf einen auf endgültige Abgabenvermeidung gerichteten Vorsatz schließen, hat doch der Bw. von ihm vereinnahmte Umsatzsteuerbeträge in Kenntnis der diesbezüglichen Verpflichtung nicht an die Abgabenbehörde abgeführt und durch Nichtführung von Aufzeichnungen abgabenrechtliche Verpflichtungen zu verschleiern versucht. Zu Recht hat der Spruchsenat…
…gewusst hätte. Er hätte die Niederschrift nicht unterschrieben. Wenn ich jetzt 600.000,00 S versteuern muss, mache ich mir schon Gedanken. Sachbearbeiter: Ja, das wäre halt Aufgabe des Steuerberaters gewesen, dass er sich jede Zahl ansieht. Der Bw. kann jedenfalls nicht leugnen, dass er…
…Demgemäß wäre es Aufgabe des Bw. gewesen, als Geschäftsführer ordnungsgemäß Vorsorge zu treffen, dass die Entrichtung rechtzeitig erfolge. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd das Tatsachengeständnis sowie die Schadensgutmachung, wogegen als erschwerend eine Vorstrafe angesehen wurde. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich…
…Februar 2011 aufgehoben. Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 26. November 2009 wurde der Bf. schuldig erkannt, vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen Verkürzungen von Umsatzsteuer für die Monate 06-12/2007 und 01-07/2008…
…anderen, den Gegenstand des erstinstanzlichen Haftungsbescheides bildenden Abgabenschuldigkeiten (Umsatzsteuer 2006, Lohnsteuer für die Zeiträume 2005, 2006 und 1-7/2007 sowie Dienstgeberbeiträge 2006 und 1-7/2007) haften nach wie vor unberichtigt am Abgabenkonto der Primärschuldnerin aus. Im Haftungsverfahren ist es Aufgabe des Geschäftsführers darzutun…
…Verkehrsunfall auch nicht Aufgabe des Sachverständigen sei, dem erkennenden Gericht darzulegen, warum die Länge einer Bremsspur von der Erdanziehungskraft abhänge. Mit dieser Ausführung bekenne sich der Spruchsenat zur Komplexität des EDV-Problems und gebe offensichtlich zum Ausdruck, dass er den Ausführungen des Zeugen nicht folgen…
…eine Geldstrafe in Höhe von € 7.000,-- und für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen verhängt wurde. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG mit € 363,-- festgesetzt. Der Spruchsenat ist bei seiner Entscheidung davon ausgegangen…
…entsprechend verbundener, besonnener und einsichtiger Mensch in der Lage des Täters aufgewendet habe, um die Gefahr einer Rechtsgutbeeinträchtigung hintanzuhalten, zumal er auf Grund umfangreicher Schulungen und aufgrund früherer positiver Erfahrungen darauf vertrauen habe können, dass A H die ihr übertragenen Aufgaben gewissenhaft erfüllt bzw. bei…
…zumal er ihnen in den Vorjahren - wenn auch nur teilweise - nachgekommen ist. Er hatte sich aber auch bereits vor der Finanzstrafbehörde wegen einschlägiger Verfehlungen zu verantworten und wurde mit Erkenntnissen des Spruchsenates beim Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 12. Dezember 2001 zu StrNr…
…Spruchsenat - für ihn angeblich nicht mehr zu bekommen gewesen, als er 1999 auf die Problematik wieder aufmerksam geworden sei, da zu diesem Zeitpunkt der Kundenstock der T GmbH bereits an einen Dritten verkauft wurde (Finanzstrafakt Bl. 51). Folgte man diesem Vorbringen, wäre das Verhalten des…
…weitere Strafverfügung aufgenommen. Dies ändere jedoch nichts daran, dass das Verfahren diesbezüglich rechtskräftig eingestellt sei. Aufgabe des Spruchsenats sei es daher nunmehr lediglich, für jene Teile des Finanzstrafverfahrens, die nicht wiederaufgenommen worden sind und hinsichtlich welcher Taten der Beschuldigte (weiterhin) rechtskräftig verurteilt ist, eine angemessene…
…Buchhaltung enthalten waren. Geltend gemachte Vorsteuern aus Rechnungen einer Subfirma waren nicht anzuerkennen, da ein Leistungsaustausch und eine Bezahlung des Rechnungsbetrages nicht festgestellt werden konnte. Beruhend auf den Ergebnissen einer Lohnsteuerprüfung ist der Spruchsenat davon ausgegangen, dass es sich bei den vom Bw. im Rahmen…
…jedoch nicht erfolgt war, habe er der Erwerberin die Umsatzsteuer - nachträglich - in Rechnung gestellt und Selbstanzeige erstattet. Gegen diese Entscheidung des Spruchsenates hat der Amtsbeauftragte innerhalb offener Frist Berufung erhoben und in seinem Schriftsatz ausgeführt wie folgt: Das Erkenntnis lasse außer Acht, dass der finanzstrafrechtlich…
…sich auch um die Einhaltung der damit einhergehenden steuerlichen Verpflichtungen zu kümmern und für eine ordnungsgemäße Erfassung der Belege und die Abfuhr der angefallenen Steuern oder für eine entsprechende Vertretung in der Wahrnehmung dieser Belange Sorge zu tragen. Es wäre daher die Aufgabe des Bw…
…im Gebiet der Gemeinschaft, nicht jedoch zum Binnentransport, also dem Warentransport zwischen Orten, die innerhalb der Gemeinschaft liegen. Mit Erkenntnis des Spruchsenat I vom 2. Juli 2010 wurde der Beschuldigte des Finanzvergehens der Verzollungsumgehung nach § 36 Abs. 1 FinStrG schuldig erkannt, weil er es als…