…atypische Aufwendungen, somit um eine atypische, außerhalb der normalen Lebensführung gelegene Belastung. Zum Argument des Finanzamtes, dass bei minderjährigen Kindern und generell hinsichtlich der Betreuungsbedürftigkeit das Element der Außergewöhnlichkeit fehlen würde, da alle Kinder dieses Alters ausnahmslos betreuungsbedürftig seien, sei anzumerken, dass es sich bei…
…außergewöhnliche Belastung zu hinterfragen war, ob sich diese außergewöhnlich sowie zwangsläufig ergeben hatten. Das Finanzamt verwies in seiner Bescheidbegründung darauf, dass bei minderjährigen Kindern hinsichtlich der Betreuungsbedürftigkeit generell das Element der Außergewöhnlichkeit fehle, da alle Kinder dieses Alters ausnahmslos betreuungsbedürftig seien. Wenn die Bw dem…
…von € 479,50 vom errechneten Einkommen in Abzug gebracht. Strittig sind demnach nur mehr die Aufwendungen für die Terrassenarbeiten. Hiezu wird ausgeführt: Wie bereits oben dargelegt, müssen die grundlegenden Voraussetzungen für die Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung - Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit, wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - kumulativ,…
…zu lassen. Die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung wurde unter anderem mit dem Argument beantragt, dass beide Ehepartner zum Unterhalt der Familie aus begründeten Umständen beitragen müssten. Nach Abweisung der Berufung mittels Berufungsvorentscheidung mangels Außergewöhnlichkeit beantragte die BW die Vorlage an die Abgabenbehörde 2. Instanz. Darin…
…Gesundheitsbewusstsein - Stichwort "Wellness" - könne es daher bei verschiedenen Kosten, selbst wenn sie in einem hinreichenden Zusammenhang mit einer Krankenbehandlung stünden, dennoch am Merkmal der Außergewöhnlichkeit fehlen. Der Besuch eines Thermalbades, ohne sich dort unter Aufsicht oder Anleitung eines Arztes oder einer geeigneten Person einer Behandlung…
…2 EStG 1988). Dem rein subjektiven Empfinden des Abgabepflichtigen kommt in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu. Das Merkmal der Außergewöhnlichkeit von Kinderbetreuungskosten ist ganz allgemein schon deshalb nicht gegeben, da die im Gesetz ganz allgemein verankerte Verpflichtung der Eltern zur Beaufsichtigung ihres Kleinkindes für dieselben…
… Zl. 85/13/0091 die Rechtsauffassung zum Ausdruck kommt, dass bei einem Aufenthalt in einem Alters- und Pflegeheim übliche Betreuungskosten wie Fahrtkosten, anlässlich von Besuchen, Telefonkosten, Besorgungen u.ä. mangels Außergewöhnlichkeit nicht absetzbar sind (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer- Handbuch, EStG 1988, § 34 Tz. 38) 2…
…Liegt daher beispielsweise das Merkmal der Zwangsläufigkeit nicht vor, so erübrigt sich eine Prüfung der Außergewöhnlichkeit. Im gegenständlichen Fall fehlt es aufgrund der oben angeführten Punkte (zumindest) am Merkmal der ZWANGSLÄUFIGKEIT. Die Kosten für die Kinderbetreuung stellen daher keinesfalls eine "außergewöhnliche Belastung" im Sinne es…
…einer der im § 34 Abs 1 leg cit genannten Voraussetzungen schließt den Anspruch auf die Steuerermäßigung bereits aus. Liegt zB das Merkmal der Außergewöhnlichkeit nicht vor, erübrigt sich eine Prüfung der Zwangsläufigkeit. Gemäß Abs 2 leg cit ist die Belastung außergewöhnlich, soweit sie höher ist…
…einer der im § 34 Abs 1 leg cit genannten Voraussetzungen schließt den Anspruch auf die Steuerermäßigung bereits aus. Liegt zB das Merkmal der Außergewöhnlichkeit nicht vor, erübrigt sich eine Prüfung der Zwangsläufigkeit. Gemäß Abs 2 leg cit ist die Belastung außergewöhnlich, soweit sie höher ist…
…weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. Alle Voraussetzungen müssen zugleich gegeben sein. Liegt daher beispielsweise das Merkmal der Zwangsläufigkeit nicht vor, so erübrigt sich eine Prüfung der Außergewöhnlichkeit. Im gegenständlichen Fall ist unbestritten, dass der Sohn des Bw…
…Trainingsüberlegungen, Vorbeugung gegen oder Bekämpfung von Übergewicht usw.). Da somit im gegenständlichen Fall dem Grunde nach keine "Belastung" des Einkommens im Sinne des § 34 EStG 1988 vorliegt und auch das Merkmal der Außergewöhnlichkeit fehlt (wie oben bereits angeführt müssen alle Voraussetzungen des § 34 Abs. 1…
…14/0078). Da aber der Sohn einen eigenen Haushalt führt (eigene Mietwohnung), konnten unter diesem Titel schon rein begrifflich keine Mehraufwendungen anfallen (keine auswärtige Ausbildung aus der Sicht der Berufungswerberin). Der laufende Unterhalt stellt keine Außergewöhnlichkeit dar (vgl. VwGH 15.4.1997, 95/14/0147…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder ADir. Karl Krall, Dr. Otto Sommerauer und Dr. Walter Zisler im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch über die Berufungen des Bw., Adr.1., vertreten durch die UNICONSULT Wirtschaftstreuhand…
…sittlichen Gründen nicht der Aufgabe habe entziehen können, seine pflegebedürftige Mutter anlässlich von Wochenendbesuchen zu betreuen. Vom Amtsvertreter wurde der Antrag gestellt, dass Eventualbegehren auf Zuerkennung einer außergewöhnlichen Belastung mangels "Außergewöhnlichkeit" zur Gänze abzuweisen. Nach § 34 Abs. 1 EStG 1988 in der für das Streitjahr…
…einer der im § 34 Abs 1 leg cit genannten Voraussetzungen schließt den Anspruch auf die Steuerermäßigung bereits aus. Liegt zB das Merkmal der Außergewöhnlichkeit nicht vor, erübrigt sich eine Prüfung der Zwangsläufigkeit. Gemäß Abs 2 leg cit ist die Belastung außergewöhnlich, soweit sie höher ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als…
…den Schritt zur Erwerbstätigkeit, um eine Existenzgefährdung hintanzuhalten. In der Berufungsvorentscheidung vom 12. Oktober 2004 verwehrte das Finanzamt sowohl die Anerkennung des Sonderausgabenerhöhungsbetrages für Kinder als auch die Kinderbetreuungskosten mangels Außergewöhnlichkeit dieser Belastungen. Im Vorlageantrag an die Abgabenbehörde II. Instanz vom 18. November 2004 wendete…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
…Trainingsüberlegungen, Vorbeugung gegen oder Bekämpfung von Übergewicht usw.). Da somit im gegenständlichen Fall dem Grunde nach keine "Belastung" des Einkommens im Sinne des § 34 EStG 1988 vorliegt und auch das Merkmal der Außergewöhnlichkeit fehlt (wie oben bereits angeführt müssen alle Voraussetzungen des § 34 Abs. 1…