Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Herrn Erwin Huber, Steuerberater in 5280 Braunau am Inn, Stadtplatz 56, vom 16. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 17. August 2010 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen 2007 entschieden…
…Weiters erzielte er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie seit 1996 aus seiner privaten Arztpraxis Einkünfte aus selbständiger Arbeit in folgender Höhe: | in € | Einkünfte aus selbständiger Arbeit | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | 2002 | - 10…
…Juli 1998 enthält u.a. folgende Bestimmungen: Der Bw. verkauft eine Liegenschaft mit einem Einfamilienhaus, in welchem eine Arztpraxis betrieben wird, samt Ordinationseinrichtung und dem Patientenkreis (Kartei). Der Kaufpreis beträgt S 600.000,--, wobei vereinbarungsgemäß ein Betrag von S 180.000,-- auf Grund und Boden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Attesta WTH+STBGesmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 8., 16 und 17 Bezirk betreffend Einkommensteuer 1991 bis 1998 vom 4. Oktober und 14. Oktober 1999, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…dass für die Ordination eine gute Erreichbarkeit für die Patienten gegeben ist. 3. ,Renovierter Zustand': Hinsichtlich des renovierten Zustandes ist festzuhalten, dass die Arztpraxis ein renoviertes Bestandsobjekt übernommen hat. Zu den durchgeführten Renovierungsarbeiten zählen einerseits die Adaptierung der Fenster und andererseits private Adaptierungsarbeiten wie Bodenverlegung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Gerd Eder, Steuerberater, 1010 Wien, Franz Josefs Kai 27/7, vom 29. Juli 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf vom 3. Juli 2002 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1998 bis 2000…
…behindertengerechten WC umfasst. Vorher seien nur große leere Räume im Rohzustand vorhanden gewesen (Aktenvermerk des Betriebsprüfers vom 10.11.2009). Es handelt sich um den (Erst-) Ausbau der Arztpraxis im neu errichteten A_Center. Die Kosten beliefen sich auf 62.889,32 €, wobei die…
…somit gefolgt. Die diesbezüglichen Auswirkungen der Prüfung werden daher - mit folgenden zwei Ausnahmen - storniert: Die Kürzung des Investitionsfreibetrages für 1997 für die Adaptierung der Arztpraxis laut Tz 29 im BP-Bericht ist auch bei der Belassung der Top 2 im Betriebsvermögen zu bestätigen, weil es…
Da somit keine Einstufung unter § 1 Abs 2 LiebhVO erfolgt, schließt § 6 LiebhVO die umsatzsteuerliche Liebhaberei für den ggstdl Fall aus. Damit tritt auch ein allfälliger Widerspruch zum europäischen Gemeinschaftsrecht, wie er von Ruppe, UStG3, § 2 Tz 12 zur umsatzsteuerlichen Liebhaberei bei einer "kleinen" Vermietung…
…an seine Tochter verkauft. Das Gebäude in der Y-Straße diene Wohnzwecken des Bw und seiner Frau bzw. im Obergeschoss dem Ehegatten der Tochter als Arztpraxis. Die hinsichtlich des Gebäudes in der X-Straße bestehenden Mietverhältnisse habe die Tochter beim Kauf übernommen. Ab dem Jahr…
…in der Folge Bw. genannt) erzielt als Facharzt für Chirurgie ebenso wie seine Ehefrau als praktische Ärztin Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Im Jahr 1991 erwarben sie gemeinsam und gleichteilig eine komplette Arztpraxis einschließlich einer dazugehörigen Eigentumswohnung in der B-Str. 10 (A.). In den Folgejahren…
…ein Facharzt für Chirurgie, Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Im Jahr 1991 erwarben sie gemeinsam und gleichteilig eine komplette Arztpraxis einschließlich einer dazugehörigen Eigentumswohnung in der B-Str. (A..). In den Folgejahren wurden vom Ärzteehepaar diese Ordinationsräume für ihre betrieblichen Erfordernisse umgebaut und als Gemeinschaftspraxis genutzt…
…Lebensgefährte sind je zur Hälfte Eigentümer des berufungsgegenständlichen Grundstückes. II. Auf dem berufungsgegenständlichen Grundstück wurde ein Bauwerk gemäß § 435 ABGB errichtet. Es handelt sich um eine Arztpraxis. Eigentümer dieses Gebäudes ist der Vater der Bw. III. Die Bw., ihr Lebensgefährte und der Vater der Bw…
…Bw) ist praktischer Arzt. Bis zum 30. April 2003 führte er seine Arztpraxis in seinem sowohl Wohn- als auch beruflichen Zwecken dienenden Haus in X,BStr. Danach verlegte er die Ordination an den Standort X,MStr. Die Entnahme des per 30. April 2003 mit 110…
…Jahren 1999 und 2000 ein Gebäude, das nach seinen Angaben zu 66,16% für private Wohnzwecke, zu 24,44% als Arztpraxis und zu 9,40% als Kontaktlinseninstitut verwendet wird. Die im Zusammenhang mit der Gebäudeerrichtung angefallene Umsatzsteuer machte er, soweit sie auf das Kontaktlinseninstitut entfiel…
…in Höhe von € 42.886,42, weil die Einhebung der Abgaben für sie unbillig sei (Existenzgefährdung und drohende Vermögensverschleuderung). Die rückstandsgegenständlichen Abgaben resultieren aus der Witwenfortführung und Betriebsveräußerung der Arztpraxis ihres unerwartet verstorbenen Mannes, welche erforderlich war, um die hohen hinterlassenen betrieblichen und privaten…
…zum jetzigen Zeitpunkt nicht zumutbar wäre und über den beantragten Stundungszeitraum der zu entrichtende Betrag von der Bw. aus den Gewinnen der Arztpraxis laufend angespart werde. Abschließend beantragte die Bw. die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Entscheidung durch den Berufungssenat. Über die Berufung wurde erwogen…
…1 FinStrG begangen, gemäß § 136 FinStrG eingestellt. Als Begründung wurde ausgeführt, dass der Beschuldigte Allgemeinmediziner und finanzstrafbehördlich unbescholten sei. Der Beschuldigte habe gearbeitet und arbeite in seiner Arztpraxis, aus der er ein selbständiges Einkommen erziele. Bis zum 31. Dezember 2000 sei er auch Gemeindearzt gewesen…
…2009/13/0032 (im Folgenden kurz: Vorerkenntnis). Der Berufungswerber (Bw) ist praktischer Arzt. Bis zum 30. April 2003 führte er seine Arztpraxis in seinem sowohl Wohn- als auch beruflichen Zwecken dienenden Haus in X, A-Str. Danach verlegte er die Ordination an den Standort X…
…aber eine Wahlarzttätigkeitsbefugnis vorliege. Ebenso wenig sei das Gebäude als Arztpraxis oder ähnliches (weder äußerlich noch in einem Ärzte- oder sonstigem öffentlichen Telefon- oder anderweitigem Verzeichnis) gekennzeichnet. ad 1) Errichtung und Nutzung vor dem 1.1.2004: In dem vom Bw. für den privat genutzten…