…für seine berufliche Tätigkeit ca. 20 km von seinem Wohnort entfernt, wo er mit seiner Gattin in einem Einfamilienhaus mit Garten lebt. Im Erdgeschoß des neu errichteten Gebäudes befinden sich Arztpraxis im Ausmaß von 161,66 m 2 (Ordination I und II, Therapie, Labor/Büro…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Wolfgang Nemec über die Beschwerden vom 4. Februar 2013 und 17. Oktober 2014 des BF., vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 16. August 2012 und 1. August 2014 betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Herrn Erwin Huber, Steuerberater in 5280 Braunau am Inn, Stadtplatz 56, vom 16. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 17. August 2010 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen 2007 entschieden…
…Weiters erzielte er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie seit 1996 aus seiner privaten Arztpraxis Einkünfte aus selbständiger Arbeit in folgender Höhe: | in € | Einkünfte aus selbständiger Arbeit | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | 2002 | - 10…
…Juli 1998 enthält u.a. folgende Bestimmungen: Der Bw. verkauft eine Liegenschaft mit einem Einfamilienhaus, in welchem eine Arztpraxis betrieben wird, samt Ordinationseinrichtung und dem Patientenkreis (Kartei). Der Kaufpreis beträgt S 600.000,--, wobei vereinbarungsgemäß ein Betrag von S 180.000,-- auf Grund und Boden…
…zwischen den einzelnen Betrieben im Einzelfall zu beurteilen ist (VwGH 25.02.2004, 2000/13/0092). Ein Zusammenhang beim Betrieb einer Arztpraxis und einer Tätigkeit für den Ärztefunkdienst ist nicht zu erkennen, da beiden Bereichen andere Strukturen zugrunde liegen und es anderer organisatorischer Maßnahmen bedarf…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Attesta WTH+STBGesmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 8., 16 und 17 Bezirk betreffend Einkommensteuer 1991 bis 1998 vom 4. Oktober und 14. Oktober 1999, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…dass für die Ordination eine gute Erreichbarkeit für die Patienten gegeben ist. 3. ,Renovierter Zustand': Hinsichtlich des renovierten Zustandes ist festzuhalten, dass die Arztpraxis ein renoviertes Bestandsobjekt übernommen hat. Zu den durchgeführten Renovierungsarbeiten zählen einerseits die Adaptierung der Fenster und andererseits private Adaptierungsarbeiten wie Bodenverlegung…
…Grundstück, welches der Sohn A von der Gemeinde B käuflich erworben hat, ein Wohnhaus sowie eine Arztpraxis als Superädifikat errichten, welches nach Fertigstellung mit zwei gesonderten Mietverträgen an den Sohn A vermietet wurde. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung durch das Finanzamt wurde die Feststellung getroffen, dass…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Gerd Eder, Steuerberater, 1010 Wien, Franz Josefs Kai 27/7, vom 29. Juli 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf vom 3. Juli 2002 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1998 bis 2000…
…behindertengerechten WC umfasst. Vorher seien nur große leere Räume im Rohzustand vorhanden gewesen (Aktenvermerk des Betriebsprüfers vom 10.11.2009). Es handelt sich um den (Erst-) Ausbau der Arztpraxis im neu errichteten A_Center. Die Kosten beliefen sich auf 62.889,32 €, wobei die…
…sei der an Frau A. ausbezahlte Arbeitslohn aber nicht entsprechend vermindert worden. Seit Ende 2003 sei Frau A. auch wieder als Lehrerin in D. tätig (Halbtagsverpflichtung). Ihre Tätigkeit in der Arztpraxis habe Frau A. wie folgt beschrieben: Büroarbeiten, Telefondienste, Personalbetreuung, Erledigungen, Assistenzdienste fallweise bei Notfällen…
…bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da im Streitfall ausschließlich zu beurteilen war, ob die verfahrensgegenständlichen Mietverhältnisse betreffend die Arztpraxis und das Wohnhaus sachverhaltsbezogen als fremdüblich zu beurteilen sind, lag dem Erkenntnis keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zugrunde. Dass für die Beurteilung der…
…somit gefolgt. Die diesbezüglichen Auswirkungen der Prüfung werden daher - mit folgenden zwei Ausnahmen - storniert: Die Kürzung des Investitionsfreibetrages für 1997 für die Adaptierung der Arztpraxis laut Tz 29 im BP-Bericht ist auch bei der Belassung der Top 2 im Betriebsvermögen zu bestätigen, weil es…
Da somit keine Einstufung unter § 1 Abs 2 LiebhVO erfolgt, schließt § 6 LiebhVO die umsatzsteuerliche Liebhaberei für den ggstdl Fall aus. Damit tritt auch ein allfälliger Widerspruch zum europäischen Gemeinschaftsrecht, wie er von Ruppe, UStG3, § 2 Tz 12 zur umsatzsteuerlichen Liebhaberei bei einer "kleinen" Vermietung…
Wird von einem in Österreich wohnhaften Tierarzt und Hufschmied behauptet, dass er seine Tätigkeit von einer liechtensteinischen Tierarztpraxis aus betreibt, dann ändert dies zunächst nichts daran, dass das grundsätzliche Besteuerungsrecht an den Einkünften dem Ansässigkeitsstaat (Österreich) zugesprochen wird (Art. 14 bzw. 7 der DBA mit…
…einer möglichen Gefahr des "In-Kontakt-Kommens" reiche schon aus, die Steuerfreiheit der Zulage zu rechtfertigen. Das BFG gehe in seiner Entscheidung davon aus, dass insbesondere in kleinen Arztpraxen, in welchen eine strikte Aufteilung der Aufgaben nicht möglich sei, Ordinationshilfen, die in ständigem Patientenkontakt stehen…
…dass es sich hierbei nicht um "Wohnraum" handelt, ist eine Differenzierung rein nach äußeren Merkmalen bspw bei einer in einer Altbauwohnung gelegenen Arztpraxis oder Rechtsanwaltskanzlei nicht mehr ohne weiteres möglich. In diesen Fällen kommt somit der vertraglichen Gestaltung des Mietvertrages auch für die gebührenrechtliche Beurteilung…
…13.526,30, davon EUR 14.526,30 aus ihrer selbstständigen Tätigkeit für die Organisation der Arztpraxis ihres Ehegatten und EUR -1.000,00 aus ihrer selbstständigen Tätigkeit als Geralogin sowie negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung iHv EUR 523,58. Am 15. Dezember 2010…
Anlaufverluste, die ein an einem inländischen Landeskrankenhaus als Grenzgänger tätiger Arztes vor Aufnahme seiner Inlandstätigkeit in einer deutschen Arztpraxis erlitten hat, können in Österreich nicht im Wege des Verlustvortrages berücksichtigt werden. Rechtsgrund für die Nichtvortragsfähigkeit ist nicht § 102 Abs. 2 Z 2 EStG, sondern…