…mit "Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen" überzeugt nicht. Unter solchen Personen sind nach dem Dafürhalten des unabhängigen Finanzsenates Akrobaten, Tänzer, Clowns, dh Artisten im weiteren Sinn, zu verstehen, die besondere Kunststücke oder Tanzeinlagen zur Unterhaltung darbieten, wobei nicht das Aussehen, sondern die spezielle Geschicklichkeit oder Begabung im…
…Künstler, Architekt, Sportler oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen." Im konkreten Fall könnte überhaupt nur die Mitwirkung an Unterhaltungsdarbietungen in Frage kommen. Dazu gehören jedoch Künstler, gewerblich tätige Musiker, Artisten, Regisseure, Sportler, Showproduzenten und Konzertagenturgesellschaften. Das Auflegen von Schallplatten oder CD-Tonträger sowie der Einsatz von PC…
…Uniformen, Arbeitsmäntel, weißen Mantel und Leinenhose eines Arztes, Schürze und Mütze eines Kochs, Kostüme von Schauspielern, Monteuranzüge, Artistengarderobe, Talar eines Geistlichen, - also Kleidung, die sich nicht für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung eignet. Dies gilt naturgemäß auch für die Arbeitsschutzkleidung, die etwa Schutzhelme…
…berufsmäßige Künstler, wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- oder Fernsehkünstler und Musiker sowie Sportler und Artisten für ihre in dieser Eigenschaft persönlich ausgeübte Tätigkeit beziehen, in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sie diese Tätigkeit beziehen. Einkünfte berufsmäßiger Künstler werden also grundsätzlich in dem Staat besteuert, in…
…Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. 2. Bei Gewinnanteilen von Gesellschaftern (Mitunternehmern) einer ausländischen Gesellschaft, die an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt ist. Ein Steuerabzug unterbleibt…
…der Abschluss der Personenversicherung im betrieblichen Interesse erfolgt und dass die Verfolgung privater Zwecke ausgeschlossen oder unbedeutend ist. Als Beispiel für ein bestehendes betriebliches Interesse werden Artisten oder Sportler angeführt, die einer berufstypischen Verletzungsgefahr ausgesetzt sind und deshalb ohne Abschluss einer (freiwilligen) Kranken- oder Unfallversicherung…
…berufsmäßige Künstler, wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- oder Fernsehkünstler und Musiker sowie Sportler und Artisten für ihre in dieser Eigenschaft persönlich ausgeübte Tätigkeit beziehen, in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sie diese Tätigkeit beziehen. Einkünfte berufsmäßiger Künstler werden also grundsätzlich in dem Staat besteuert, in…
…BGBl. Nr. 400/1988, wird verordnet: § 1. Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 folgende Werbungskosten auf die Dauer des aufrechten Dienstverhältnisses festgelegt: 1: Artisten,... 2. Bühnenangehörige, ... 3. Fernsehschaffende,... 4…
…Bewegungsablauf, Geschicklichkeit etc.) erforderlich macht (zB bei Leistungssportlern, Mitwirkenden bei Unterhaltungsdarbietungen, wie zB Akrobaten, Tänzer oder Artisten). Dies auch deswegen, weil solchen Berufsgruppen durch das erforderliche Training (regelmäßig auch durch Beiziehen eines Trainers) ein finanzieller Aufwand erwächst, der deutlich über jenem liegt, der für die…
…Vermittlungsgebühr und Fahrtkosten) sowie andererseits um Reisekosten (Kilometergeld und Diäten) für die Anreise zu Proben und Auftritten in Österreich und um Provisionen an Artists Management Vienna im Gesamtbetrag von € 13.384,54. Über die Berufung wurde erwogen: Der Unabhängige Finanzsenat geht von folgendem Sachverhalt…
…Erkenntnis vom 7.4.1970, 1566/89 hingewiesen, worin die Auffassung vertreten werde, dass bei Künstlern und Artisten, die vormittags Probe und abends Auftritt hätten, zusätzlich Werbungskosten für die dazwischenliegenden Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte und retour geltend gemacht werden könnten. Falls jedoch das Werbungskostenpauschale…
…sowie Sportler und Artisten für ihre in dieser Eigenschaft persönlich ausgeübte Tätigkeit beziehen, in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem sie diese Tätigkeit ausüben. Das gilt auch für die Einkünfte, die einer anderen Person für die Tätigkeit oder Überlassung des Künstlers, Sportlers oder Artisten zufließen.…
…ausgeübter oder verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. Nach dem zweiten Absatz dieses Paragraphen iVm § 100 Abs. 1 EStG 1988 beträgt der Steuerabzug…
…weil erfahrungsgemäß am Ende größer Zuschauermengen zu erzielen seien. Es seien tatsächlich Aufführungen bis Juni 1995 durchgeführt und auch laufend Akontierungen der Gagen an die Künstler und Artisten vorgenommen worden. Die Auslastung der Produktion und somit der wirtschaftliche Erfolg sei jedoch wegen der mangelnden Massentauglichkeit…
…Veranstaltungen und Bällen, über die teilweise nur Eigenbelege vorgelegt wurden) ist eine berufliche Veranlassung nicht nachgewiesen worden. Friseurkosten: Die Friseurkosten für die Ehegattin sind nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung. Die Anerkennung von erhöhtem Friseuraufwand, der für bestimmte Berufsgruppen - wie Artisten, Bühnenangehörige, Filmschaffende, Fernsehschaffende, Journalisten und Musiker…
…2760/80, 21.12.1989, 89/14/0103). Als Beispiel für eine solche beruflich bedingte Beitragsleistung wird vom Verwaltungsgerichtshof der Fall eines Artisten oder Sportlers genannt, der ein Auslandsengagement nur erhält, wenn er eine (private) Unfallversicherung abschließt (vgl. Verwaltungsgerichtshof 28.11.1978, 1951/76). Eine…
…Promotion nachholt, nachdem er ins Berufsleben getreten ist. Das gilt auch, wenn der Doktortitel Voraussetzung für die Übernahme einer Stelle ist, zB als wissenschaftlicher Assistent oder Hochschullehrer (vgl. Harz - Meeßen - Wolf, ABC Führer Lohnsteuer, Seite 382/2 und die dort umfangreich angeführte Judikatur). Aufwändungen aus…