…in Folge: Bw.) wurde die Erklärung zur Durchführung der Veranlagung für das Kalenderjahr 2010 am 2. März 2011 beim Finanzamt eingereicht. Bei der Kennzahl 719 (Arbeitsmittel) ist der Betrag von € 550,00 für eine Brille eingetragen. Außerdem wurden vom Bw. Aufwendungen für Sonderausgaben beantragt…
…Bw. erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bei einem Handelsunternehmen und bei einem Unternehmen für Bewachungsdienst. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung machte er an Werbungskosten 183,95 € für eine Brille und 7.510,80 € für Begräbniskosten (Umwandlung in gruftartiges Grab 1.108,00 €, Grabstein…
…bedarf keiner weiteren Ausführungen. Die Rechnung beinhaltet nur die Artikelbezeichnung: Schuhe. Brille: Mit der Bezeichnung: Arbeitsmittel Arbeitsbrille machte die Bw. einen Betrag in Höhe von € 275,50 geltend (Beilage zur Einkommensteuererklärung 8/09). Aus den über Ersuchen vorgelegten Belegen/Rechnungen ergibt sich Folgendes: Rechnung…
…Arbeitsplatz verwahrt werden. Auch wurden über ausdrückliches Befragen im Vorhalt vom 16. Juli 2003 keine Eigenschaften angeführt, die etwa eine besondere (Schutz)Funktion dieser Brillen offenbart hätten. Sie sind daher keine Arbeitsmittel sondern gehören zum normalen Lebensbedarf, weshalb ein Werbungskostenabzug nach § 20 Abs. 1 Z…
…2010/15/0197, erfasse die besagte gesetzliche Regelung insbesondere die Ernährung, die bürgerliche Kleidung, die Wohnung und Gegenstände des höchstpersönlichen Bedarfes (Brille, Prothese, usw.). Solche Aufwendungen seien von vornherein nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Für die Wirtschaftsgüter des Haushaltes des Steuerpflichtigen gelte grundsätzlich ebenfalls das Abzugsverbot…
…im Zusammenhang mit der Anschaffung von Arbeitsmittel und Fachliteratur gem. § 20 EStG nicht berücksichtigt werden, da bei Besorgung von Kleinmaterialien, Büchern usw. bei denen Fahrtstrecke bzw.- kosten in keinem vernünftigen Verhältnis zum erworbenen Arbeitsmittel stehen, diese Fahrten als privatveranlasste Fahrten gelten. Die Ausgaben für Brillen…
…00 auf Gläser entfallend) und 3. Vermerk des Bw. in seiner am 28. Oktober 2010 dem Finanzamt vorgelegten Aufstellung über einen Firmenzuschuss für diese Brille von € 225,00. Die Veranlagung des Bw. wurde mit Einkommensteuerbescheid vom 10. November 2010 vorgenommen; dabei wurden dem Bw…
…aus, dass hinsichtlich der auswärtigen Berufsausbildungen für beide Kinder jeweils ein Betrag in Höhe von € 1.320,00 anzusetzen sei. Die Betriebsratsumlage in Höhe von € 242,70 sei zusätzlich bei den sonstigen Werbungskosten anzuerkennen. Die Brille sei ausschließlich als Arbeitsmittel zu betrachten, da…
…14 Purkersdorf vom 16. Juni 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Pensionist und beantragte im Rahmen der Jahresveranlagung für das Jahr 2008 Werbungskosten betreffend Arbeitsmittel, Fachliteratur und Fortbildung in…
…(Kosten für die Anschaffung einer (Arbeits-)Brille (nach Abzug eines Ersatzes) sowie pauschale Aufwendungen iHv Euro 300,-- für Arbeitsmittel) aus. Zusätzlich begehrte er die Berücksichtigung von als "glaubhaft gemacht anzusehenden" Pauschalkosten für Diätnahrung nunmehr in Höhe von € 600,00 und von Aufwendungen für eine…
…Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (kurz: Bw.) machte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2007 eine Rückzahlungsrate "Pilotenausbildungsdarlehen" von 5.000 € sowie Arbeitsmittel von 205 € für eine optische Zweitbrille als Werbungskosten geltend. Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 (mit Ausfertigungsdatum 2.4.2008) wurden die geltend…
…67 anerkannt. Die geltend gemachten Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen betreffend Kinderbetreuung iHv. € 732,45 sowie Brille iHv. € 551,49 sind absetzbar, nicht jedoch die Aufwendungen für einen Skikurs iHv. € 200,-. Dazu ist begründend festzustellen: Die Aufwendungen für Schulgeld, Gewand, Arbeitsmittel, Elternverein, Lehrmittel…
…ein medizinisches Hilfsmittel. Diese Funktion verliert eine derartige Brille auch dadurch nicht, dass sie ausschließlich bei der Berufstätigkeit verwendet und am Arbeitsplatz aufbewahrt wird oder für die Arbeit unentbehrlich ist oder sogar während der Arbeitsverrichtung beschädigt wird. Sie wird dadurch nicht zum Arbeitsmittel gemäß § 16…
…aus. Zu den Telefonkosten: Schreiben vom 14.12.2009: Mit meinem Dienstvertrag 2008 ab April 2008 war alles abgegolten, Büromaterial, Weiterbildung, alle sonstigen Aufwendungen. Ergänzungspunkte: - Arbeitsmittel: 482,77, Büromaterial 416,27, Wr. Zeitung und Presse (für Sachwalterarbeit und mein Fachgebiet) - ... Sonstige Werbungskosten: 46,60 Postgebühren…
…Belege vorgelegt worden seien, sei der Aufwand nicht anzuerkennen. zu 2) Hinsichtlich der Anerkennung des Aufwandes für die Anschaffung einer Brille im Jahr 2004 werde auf die Judikatur des VwGH verwiesen, wonach Brillen keine Arbeitsmittel, sondern Kosten des normalen Lebensbedarfes darstellen, auch wenn sie nur…
…die Nahbrille sind kein Arbeitsmittel, und zwar auch dann nicht, wenn die Brille ausschließlich am Arbeitsplatz verwendet wird, für die Arbeit unentbehrlich ist oder während der Arbeitsverrichtung beschädigt wird (VwGH 15.2.1983, 82/14/0135; 3.5.1983, 82/14/0297). Arbeitsmittel wären hingegen …
…im Regelfall als unstrittig nicht eingegangen. 3.1) Betriebsausgaben (im steuerrechtlichen Sinne; nicht mit der gleich benannten Ausgabenkategorie zu verwechseln) betr selbständige Arbeit: 3.1.1) Ausgabenkategorie "Arbeitsmittel" (vgl auch Vorhalt Punkt I.A/1, Punkt II./II.): | Jahr / Datum | | | Begründung…
…die auf Desinfektionstücher entfallen, und das Wort "Büro" hinzugesetzt. Unter dem Punkt Bildschirmbrille/Material habe sie den gesamten Kaufpreis der Brille sowie von zwei Regalen um € 39,98 angeführt (Beilagen ./G (=Brille, s.o.) und ./H (2 Regale auf Kaufvertrag). Zur Spruchpraxis des VwGH…
…begründet. Dies ergibt sich aus dem allgemeinen Werbungskostenbegriff gem. § 16 EStG 1988 idgF. Das Abzugsverbot besteht auch, wenn die Aufwendungen beruflich mit veranlasst sind (Aufteilungsverbot; z.B. Brille). Dem liegt auch der Gedanke der Steuergerechtigkeit insoweit zu Grunde, als vermieden werden soll, dass ein Stpfl…
…derartige Brille habe somit die Aufgabe, eine altersbedingte Sehschwäche nach Möglichkeit auszugleichen; "sie ist also ein medizinische Hilfsmittel". Diese Funktion verliere eine derartige Brille auch dann nicht, wenn sie ausschließlich bei der Berufstätigkeit verwendet und am Arbeitsplatz aufbewahrt werde. Sie werde damit nicht zum Arbeitsmittel…