…in Folge: Bw.) wurde die Erklärung zur Durchführung der Veranlagung für das Kalenderjahr 2010 am 2. März 2011 beim Finanzamt eingereicht. Bei der Kennzahl 719 (Arbeitsmittel) ist der Betrag von € 550,00 für eine Brille eingetragen. Außerdem wurden vom Bw. Aufwendungen für Sonderausgaben beantragt…
…Bw. erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bei einem Handelsunternehmen und bei einem Unternehmen für Bewachungsdienst. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung machte er an Werbungskosten 183,95 € für eine Brille und 7.510,80 € für Begräbniskosten (Umwandlung in gruftartiges Grab 1.108,00 €, Grabstein…
…den vorgelegten Rechnungen lassen sich keine Schlüsse ziehen um Reisekosten und etwaige Verpflegungsmehraufwendungen gewähren zu können. Der Bekleidungsaufwand kann nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handelt. Dafür kommen beispielsweise Uniformen, Arbeitsmäntel, Schutzhelme, etc. in Betracht…
…Aus diesem Grund seien alle damit in Verbindung stehenden Aufwendungen, wie beispielsweise die Reparatur der Brille, nicht abzugsfähig. Optische Brillen ohne besondere Schutzfunktion würden zum normalen Lebensbedarf zählen und würden trotz beruflicher Verwendung keine Arbeitsmittel darstellen. Bei der "Werkstattbrille" vom 15.9.2015 werde auf…
…bedarf keiner weiteren Ausführungen. Die Rechnung beinhaltet nur die Artikelbezeichnung: Schuhe. Brille: Mit der Bezeichnung: Arbeitsmittel Arbeitsbrille machte die Bw. einen Betrag in Höhe von € 275,50 geltend (Beilage zur Einkommensteuererklärung 8/09). Aus den über Ersuchen vorgelegten Belegen/Rechnungen ergibt sich Folgendes: Rechnung…
…Abo 29,40 12. Katechetische Blätter Abo 12,- 13. Gehirn und Geist Abo 73,- 14. Regenbogen Abo 26,- 15. Prima Abo 10,- Gesamt 331,84 Arbeitsmittel: Toner sw, bunt 154,80 2. Kopien bunt 18,39 3. Kopien bunt 13,16 4. Fiete Anders 1 …
…Arbeitsplatz verwahrt werden. Auch wurden über ausdrückliches Befragen im Vorhalt vom 16. Juli 2003 keine Eigenschaften angeführt, die etwa eine besondere (Schutz)Funktion dieser Brillen offenbart hätten. Sie sind daher keine Arbeitsmittel sondern gehören zum normalen Lebensbedarf, weshalb ein Werbungskostenabzug nach § 20 Abs. 1 Z…
… Werbungskosten, sich zusammensetzend aus Pendlerpauschale iHv. EUR 1.476,-, Pendlereuro iHv. EUR 44,-, Gewerkschaftsbeiträge iHv. EUR 36,-, Arbeitsmittel iHv. EUR 166,89; Fachliteratur iHv. EUR 24,90, Reisekosten iHv. EUR 568,62 und Fortbildungskosten iHv. EUR 411,-; weiters beantragte die Beschwerdeführerin die Berücksichtigung und den…
…1999, 99/13/0202, betreffend Geografie- und Geschichtelehrerin). Musikinstrumente Rz 4737: Musikinstrumente sind grundsätzlich als Aufwendungen der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig, es sei denn sie stellen Arbeitsmittel dar. Aufwendungen eines Klavierlehrers für ein Klavier sind dann und insoweit abzugsfähig, als die Nutzung berufsbezogen ist (vgl…
…2010/15/0197, erfasse die besagte gesetzliche Regelung insbesondere die Ernährung, die bürgerliche Kleidung, die Wohnung und Gegenstände des höchstpersönlichen Bedarfes (Brille, Prothese, usw.). Solche Aufwendungen seien von vornherein nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Für die Wirtschaftsgüter des Haushaltes des Steuerpflichtigen gelte grundsätzlich ebenfalls das Abzugsverbot…
…im Zusammenhang mit der Anschaffung von Arbeitsmittel und Fachliteratur gem. § 20 EStG nicht berücksichtigt werden, da bei Besorgung von Kleinmaterialien, Büchern usw. bei denen Fahrtstrecke bzw.- kosten in keinem vernünftigen Verhältnis zum erworbenen Arbeitsmittel stehen, diese Fahrten als privatveranlasste Fahrten gelten. Die Ausgaben für Brillen…
…getätigten PC-Aufwendungen und bei Aufwendungen für eine Bildschirmbrille bzw. Bildschirm(Arbeitsplatz)brille jeweils ein Privatanteil in Höhe von 40% in Abzug zu bringen ist. 1.1 PC-Aufwendungen als Werbungskosten: Abzugsfähig sind Werbungskosten nur unter der Voraussetzung, dass sie beruflich veranlasst sind und gemäß …
…Ausgaben weder um solche für Arbeitsmittel gehandelt hat noch überhaupt ein unmittelbarer Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit vorlag, sondern es sich vielmehr um Krankheitskosten handelt, da die orthopädischen Einlagen der Korrektur bzw. Behandlung einer Fußfehlstellung dienten, ebenso wie die optischen Brillen in Zusammenhang mit einer…
…Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) beantragte in der elektronisch eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2021 neben Werbungskosten (Gewerkschaftsbeiträge von 327,84 € und digitale Arbeitsmittel von 196,56 €) auch Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen wegen ihrer Behinderung von 70% von 7.036,40 €…
…um eine spezielle Form der Gleitsichtbrille, die der Bf. so in Österreich nicht gefunden habe. Im Gegensatz zur normalen Gleitsichtbrille sei der Mittelpunkt der Brille für den Nahbereich und der Rand für den Fernbereich. Sie diene dazu, dass der Bf. im Office nach dem Bildschirm…
…00 auf Gläser entfallend) und 3. Vermerk des Bw. in seiner am 28. Oktober 2010 dem Finanzamt vorgelegten Aufstellung über einen Firmenzuschuss für diese Brille von € 225,00. Die Veranlagung des Bw. wurde mit Einkommensteuerbescheid vom 10. November 2010 vorgenommen; dabei wurden dem Bw…
…aus, dass hinsichtlich der auswärtigen Berufsausbildungen für beide Kinder jeweils ein Betrag in Höhe von € 1.320,00 anzusetzen sei. Die Betriebsratsumlage in Höhe von € 242,70 sei zusätzlich bei den sonstigen Werbungskosten anzuerkennen. Die Brille sei ausschließlich als Arbeitsmittel zu betrachten, da…
…14 Purkersdorf vom 16. Juni 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Pensionist und beantragte im Rahmen der Jahresveranlagung für das Jahr 2008 Werbungskosten betreffend Arbeitsmittel, Fachliteratur und Fortbildung in…
…Die Intensität der Bildschirmarbeit habe in den Zeiten des Home Schooling signifikant zugenommen. Form und Größe dieser Brille würde eindeutig für ein Arbeitsmittel sprechen und somit sei eine Ausnahme zu den Bestimmungen des § 20 EStG durchaus vertretbar. Mit Bericht vom 05.01.2023 legte das…
…im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2021 folgende Beträge einkünftemindernd geltend: | Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für Homeoffice | 733,98 € | Arbeitsmittel | 1.196,03 € | Beruflich veranlasste Reisekosten | 222,10 € | Sonstige Werbungskosten | 4.071,83 € |…