Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HB, FG, vom 31. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 11. März 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe ab Dezember 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
…wurde der Bw. gemäß § 26 Abs. 1 Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) die Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Schulung und Ausbildung von Arbeitkräften übertragen. Aus dem Vertrag geht hervor, dass die Bw. in U eine Schulungseinrichtung, deren laufende Kosten die Republik Österreich zur Gänze durch Zuschüsse im Rahmen…
…75.322,00 | 301.881,00 | 231.073,00 Der im Jahr 1994 zwischen der Bw. und der Republik Österreich abgeschlossene Vertrag war im Streitzeitraum 1997 bis 2002 gültig. Dieser Vertrag bezieht sich auf die Regelung des § 47a Arbeitsmarktförderungsgesetzes 1968, BGBl. 31/1969…
…herangezogenen Erkenntnis vom 30.6.1987, 87/14/0041, hatte der VwGH zu beurteilen, ob eine (steuerfreie) Beihilfe für die Einstellung eines behinderten Arbeitnehmers aufgrund des Arbeitsmarktförderungsgesetzes die Lohnaufwendungen infolge des Vorliegens eines unmittelbaren Zusammenhanges gemäß § 20 Abs. 2 EStG (1972) kürze. Das Höchstgericht erkannte -…
…keinen Einschränkungen führen. Über die Berufung wurde erwogen: (5) Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 (idF. vor dem BudBG 2007 BGBl. I Nr. 24/2007) waren Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl. Nr. 31/1969 sowie Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. Nr…
…keinen Einschränkungen führen. Über die Berufung wurde erwogen: (5) Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 (idF. vor dem BudBG 2007 BGBl. I Nr. 24/2007) waren Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl. Nr. 31/1969 sowie Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. Nr…
…Letzterem geht hervor, dass V. im Rahmen einer Individualförderung nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz die Schulungsmaßnahme "Übungsfirma PMC² in der Zeit von 29.05.2007 bis 27.08.2007, Montag bis Freitag 08:00 bis 16:30 besucht." Laut einem Aktenvermerk des FA W. handelt es sich…
…enthalten, eine grundsätzliche Ausbildungsdauer von zwei Jahren umfassen, berufsbegleitenden Unterricht vermitteln und eine Verpflichtung zur Ablegung einer Abschlussprüfung beinhalten. Beihilfen nach dem Studienförderungsgesetz 1992, das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe, Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz sowie solche nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, etc. (vgl. Langheinrich/Ryda, "Kinder im Steuerrecht", FJ…
…öffentlichen Mitteln bezahlt. Auch gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit d EStG seien Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz und nach dem Arbeitsmarktservicegesetz steuerfrei. Das Altersteilzeitgeld sei im Arbeitslosenversicherungsgesetz eindeutig als Leistung aus der Arbeitslosenversicherung angeführt. Beigelegt wurde vom Bw. eine Ablichtung seines Buchhaltungskontos, auf welchem…
…die Bw. in den Jahren 2002 bis 2004 AMS-Zuschüsse für Arbeitnehmer, welche das Altersteilzeitmodell in Anspruch nehmen, erhalten habe. Die in § 27 Arbeitsmarktförderungsgesetz vorgesehenen Förderungen seien gemäß § 3 Abs. 1 Z. 5 EStG steuerfrei und stehen mit Lohnaufwendungen in direktem wirtschaftlichem Zusammenhang. Aufwendungen, die…
…gegeben sei. Über die Berufung wurde erwogen: Nach der für das Antragsjahr 2003, als auch für das Berufungsjahr 2005 geltenden Fassung des § 3 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 waren Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl. Nr. 31/1969, und Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz…
…an dessen Stelle tretende Ersatzleistungen und die Karenzurlaubshilfe auf Grund der besonderen gesetzlichen Regelungen, weiters das Kinderbetreuungsgeld. c) die Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete nach den besonderen gesetzlichen Regelungen sowie gleichartige Bezüge, die auf Grund besonderer landesgesetzlicher Regelungen gewährt werden d) Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl. Nr…
…Unterbrechung auf Grund der Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit Notstandshilfe und Krankengeld an die Berufungswerberin ausbezahlt. Im Jahr [JJ+28] erhielt die Berufungswerberin auch eine Beihilfe nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz (Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme). Im Jahr [JJ+29] bestanden anfangs geringfügige Dienstverhältnisse und wurde sodann ein bis…
…sodann im März, Mai, Juni und September bis Mitte Oktober als Arbeit suchend vorgemerkt und wurden an das Kind von Ende März bis Anfang Mai auch (geringfügige) Mittel nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz ausbezahlt. Im November bestand die Möglichkeit bei einem Rechtsanwalt eine Lehrausbildung zu beginnen; noch…
…die Bw. Ab 01. Dezember 2011 bezog die Tochter der Bw Leistungen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz. Mit Bescheid vom 08. März 2012 wurde der Antrag der Bw auf erhöhte Familienbeihilfe für ihre Tochter JV mit dem Hinweis auf die im Auftrag des Finanzamtes erstellte, angeschlossene Bescheinigung…
…zwei Monate als Arbeiter beschäftigt und nahm, ebenfalls für etwas mehr als einen Monat, an einer Maßnahme nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz teil. Im Jahr [JJ+20] begann der Berufungswerber ein Dienstverhältnis (bei seinem Vater) welches nach 14 Monaten wieder beendet wurde. Ab dem Jahr [JJ+19…
…Auch der Hinweis auf den Erwerb eines Pensionsanspruches ist zutreffend, hat doch der Berufungswerber bis zu seiner Pensionierung mit 1. November 2001 Förderung nach dem damaligen Arbeitsmarktförderungsgesetz erfahren und hat Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bezogen, stand dem Arbeitsmarkt folglich (wenn auch unbestritten eingeschränkt) zur Verfügung. In…
… 3 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG normiert eine Steuerbefreiung insb. für Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz und nach dem Arbeitsmarktservicegesetz. Insbesondere wird dabei auf § 34 Abs. 2 Z 3 AMSG verwiesen, wonach die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern ist. Die "Startjob"-Förderung des…
…2.100 Euro übersteigt. .... Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 EStG sind von der Einkommensteuer u.a. befreit: a) das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen b) ... c) ... d) Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl. Nr. 31/1969, und Beihilfen nach…
…an dessen Stelle tretende Ersatzleistungen und die Karenzurlaubshilfe auf Grund der besonderen gesetzlichen Regelungen, weiters das Kinderbetreuungsgeld. c) die Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete nach den besonderen gesetzlichen Regelungen sowie gleichartige Bezüge, die auf Grund besonderer landesgesetzlicher Regelungen gewährt werden d) Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl. Nr…