…aus, dass mit Bescheid vom 30. Juli 2009 zur Hereinbringung einer Abgabennachforderung von € 202.611,15 incl. Nebengebühren das Arbeitseinkommen des Antragstellers bei der S.GesmbH gepfändet worden sei. Der Pfändung liege eine Haftungsinanspruchnahme des Bw. für offene Abgabenschuldigkeiten der M.GesmbH zu Grunde…
…Pfändung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt Wien 2/20/21/22 erließ am 30. Juli 2009 einen Pfändungsbescheid und pfändete das Arbeitseinkommen des Bw. bei der S.GmbH. Dagegen richtet sich die Berufung vom 10…
…dass die Bw. an ihrer Wohnadresse in einer Wohngemeinschaft für betreutes Wohnen wohnt und bei der Fa. X einer Beschäftigungstherapie nachgeht, für die sie kein Arbeitseinkommen, jedoch ein therapeutisches Taschengeld erhält. Gemäß der Auskunft der Fa. X wurde der Unterhalt für die Bw. aufgrund einer…
…überwiegend aufbringe. Beachte man die arabische Kultur, so könne glaubhaft behauptet werden, dass Frauen nur in den seltensten Fällen über eigenes Arbeitseinkommen verfügen. Unabhängig vom Verbleib der Ehegattin in Ägypten hätte der Berufungswerber für ihren Unterhalt ab der Verehelichung aufzukommen, was den Schluss begründe, dass…
…Oktober 2009 vom Widerruf der mit Mitteilung vom 27. August 2009 bewilligten Einschränkung der Exekution auf das Arbeitseinkommen des Abgabenschuldners in Kenntnis gesetzt und aufgefordert worden, die diesen betreffenden Überweisungen ab 1.11.2009 in voll zulässiger Höhe an das Finanzamt 2/20/21/22…
…Abs.4 FLAG den Anspruch auf Familienbeihilfe dahingehend, dass dieser nur bestehe, wenn keine Leistung aus der Grundversorgung bezogen und ein Arbeitseinkommen erwirtschaftet wird, es ist aber damit die Statusrichtlinie "RL 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung…
…nach Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahren eine auf § 215 BAO gestützte Verrechnung einer Konkursforderung mit vor als auch nach der Aufhebung entstandenen Steuergutschriften zulässig sei. Überdies handle es sich bei der Einkommensteuergutschrift 2009 um kein Arbeitseinkommen. Es liege kein Pfändungsschutz vor. Auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom…
…Volksschule V abgeliefert. Die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag sei zu Unrecht erfolgt. In einer weiteren Eingabe wurde neben Unterlagen über das Arbeitseinkommen und die Lebenshaltungskosten Kopien des Reisepasses der Ehegattin mit folgenden Ein- und Ausreisestempeln vorgelegt: Einreise von Ägypten 24.6.2001, von da…
…Dieser wurde aber mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen. Der vom Finanzamt herangezogene Gewinn im Jahre 2007 ist nur ein abstrakter Buchgewinn der Firma gewesen. Als einziger Gesellschafter hat Herr B ein Arbeitseinkommen bezogen, weil dieser das Bauprojekt auch abgewickelt hat. Ich selber habe jedoch nie ein…
…Wohnung in Ägypten Bestätigung der Mutter Bestätigung über die Bezahlung des Beitrages für den Sportclub Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben für die haushaltszugehörigen Kinder Erläuternd zur Gegenüberstellung sei ausgeführt, dass der Einschreiter derzeit kein Arbeitseinkommen bezieht, sondern von seinem Vermögen lebt." Mit Bescheid vom 8…
…dass Herr BF gewillt ist, sich aufgrund des geänderten Doppelbesteuerungsabkommens (Für die Anwendung des österreichischen Besteuerungsrechtes auf Arbeitseinkommen in der Schweiz bedarf es nun nicht mehr des täglichen Pendelns vom Wohnort in Österreich zum Arbeitsort in der Schweiz und zurück, sondern es ist die Ansässigkeit…
…werten war. Begründend führte er Folgendes aus: "Das Finanzamt geht im obigen Bescheid von der irrtümlichen Voraussetzung aus, dass ich während des zweiten Halbjahres des Jahres 2003 in Deutschland ein Arbeitseinkommen aus nichtselbständiger Arbeit von € 7.245,24 bezogen habe. Dies ist unzutreffend. Es…
…vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien zu St.Nr. xy folgendes mit "Zahlungsaufforderung" betitelte Schreiben übersendet: "ZAHLUNGSAUFFORDERUNG Ihr Abgabenkonto weist einen vollstreckbaren Rückstand im Gesamtbetrag von EUR 810,00 auf. Sie können die Einleitung eines Einbringungsverfahrens - mit allfälliger Pfändung von Arbeitseinkommen, Geldforderungen u.ä…
…2 LPfG ebenfalls keine Regelung mehr, wonach das Gericht auf Antrag (!) eines Beteiligten zu bestimmen habe, mit welchem Betrag der der Pfändung unterliegende Teil auf die einzelnen Arbeitseinkommen aufzuteilen sei (vgl. OGH 26.3.2003, 3 Ob 318/02i). Im gegenständlichen Fall fehlte es daher…
…zur StNr. ausgestellte und als "Zahlungsaufforderung" übertitelte Schreiben wie folgt: "Ihr Abgabenkonto weist einen vollstreckbaren Rückstand im Gesamtbetrag von EUR 16.275,90 auf. Sie können die Einleitung eines Einbringungsverfahrens - mit allfälliger Pfändung von Arbeitseinkommen, Geldforderungen u.ä. - und die dadurch anfallenden Kosten vermeiden, wenn…
…auf 1.395,00 €. In einer Zahlungsaufforderung vom 12.12.2005 hatte das Finanzamt den Berufungswerber auf Folgendes hingewiesen: "Ihr Abgabenkonto weist einen vollstreckbaren Rückstand im Gesamtbetrag von 1.610,29 EUR auf. Sie können die Einleitung eines Einbringungsverfahrens - mit allfälliger Pfändung von Arbeitseinkommen…
…darlegte, dass der Sachverhalt schon 17 Jahre zurückliege, er 72 Jahre alt sei und kein aktives Arbeitsseinkommen mehr habe, sondern lediglich eine ASVG-Pension, deren Höhe keine großen Sprünge erlaube und in den letzten drei Jahren im Verhältnis zur Inflationsrate reduziert worden sei und mit…
…für die ein Rückstandsausweis ausgefertigt worden sei, zwangsweise einzubringen. Eine Möglichkeit dieser zwangsweisen Einbringung sei die Pfändung von Arbeitseinkommen, von welcher die Zollbehörde im gegenständlichen Fall auch Gebrauch gemacht habe. Gegen diese Berufungsvorentscheidung vom 7. März 2005 richtet sich die fristgerecht eingebrachte Beschwerde vom 23…
…jedoch, dass die Aufrechnungsbeschränkungen der §§ 19 und 20 KO auch im Abschöpfungsverfahren weiter gelten würden. Dies betreffe nicht nur den Schuldner des Arbeitseinkommens, sondern auch andere Drittschuldner. Damit werde verhindert, dass sich einzelne Konkursgläubiger über den Umweg der Aufrechnung eine Besserstellung gegenüber anderen Konkursgläubigern verschafften…
…da die Einbringlichkeit der Abgabenschulden nicht gegeben sei, bezogen auf die heutige Situation richtig sei, da er ohne Arbeitseinkommen sei und Beihilfe vom AMS in einer Höhe, die keine Pfändung möglich mache beziehe. Natürlich wolle der Bw. seine prekäre finanzielle Situation verbessern und sei bemüht…