…Vorgang bei der Fa. W, indem diese den Vorsteuerabzug in Anspruch genommen habe, sei daher falsch gewesen. Der Verkauf des gebrauchten Fahrzeuges an sie hätte bei ihr nicht zum Vorsteuerabzug führen dürfen; damit hätte sie das Fahrzeug zur Gänze umsatzsteuerfrei erworben und die Differenzbesteuerung in…
… 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994, der Differenzbesteuerung. Das bedeutet, dass der Bw bei Lieferung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nicht das gesamte Entgelt, sondern nur den Unterschiedsbetrag zwischen dem Verkaufspreis und dem Einkaufspreis = die Spanne heranziehen muss (zB Jänner 1997 Umsatzsteuervoranmeldung: als…
…Anwendung der Differenzbesteuerung, an Private in Österreich weiterverkaufte." Hinsichtlich dieser weiteren Informationen über die Abnehmer bzw. das weitere Schicksal der verkauften Fahrzeuge ist dezidiert hinzuweisen, dass meine Mandantin keine Möglichkeit hatte, derartige Informationen zu bekommen und dementsprechend zu handeln. Meine Mandantin hatte bei aller kaufmännischen…
…Anzahlung abgerechnet wird. Daher wird die Umsatzsteuer gemäß § 11 (14) UStG in Höhe von 90.001,20 € festgesetzt. In der Stellungnahme des steuerlichen Vertreters vom 14.10.2005 wird angeführt, dass die AR nie versandt wurde. Anlässlich einer Erhebung am 19.10.2005 bei…
…den darauf schon entrichteten Vorauszahlungen (§ 205 Abs. 1 BAO) und Anzahlungen (§ 205 Abs. 4 BAO). Gutschriftszinsen ergeben sich nur dann, wenn die Vorauszahlungen höher sind als die bei Veranlagung festgesetzte Abgabenschuld. Anzahlungen vermindern zwar Nachzahlungszinsen führen aber nicht zu Gutschriftszinsen (§ 205 Abs. 5 BAO). Für…
…ist Renovierung und Ausbau der anteiligen Immobilie in 1234R, A-Gasse /B-Gasse . Die ARGE ist eine GesnbR. Anlässlich einer bei der Berufungswerberin (Bw) gem § 99 Abs 2 FinStrG durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung wurde ein Vorhalteverfahren durchgeführt, in dem ua folgende Feststellungen bzw Fragen von…
…um einen Teilbetrag der 1987 geleisteten Anzahlungen handelt. Der Bw. hat diesen Betrag 1987 vereinnahmt und er ist daher in diesem Jahr dem Erlös zuzurechnen. Die Berufung ist daher in diesem Teilpunkt insoweit abzuweisen. Was die vom Bw. bei der Klientin 1984 bis 1988 bezogen…
…an Boxenmiete für die nach Fertigstellung von der Bw. zu betreibende Vinothek darstellten. Die Ausführungen, dass die erhaltenen Anzahlungen bei Scheitern des Projektes zurückzuzahlen waren, konnten zwar nicht in Schriftform belegt werden, erscheinen jedoch glaubhaft. Die Möglichkeit, dass das Projekt Errichtung einer Vinothek zum Bilanzstichtag…
…von anderen Unternehmern, die selbst die Differenzbesteuerung angewendet haben, z.B. bei Verkäufen von Händler zu Händler) durchgeführt werden. In der Berufung wird - wenn die Umsätze nicht als steuerfrei anerkannt werden, hinsichtlich der Sicherheitszuschläge 2001 und 2003-2005 sowie hinsichtlich sämtlicher Umsatzzuschätzungen die Differenzbesteuerung gem. …
…Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 13. November 2012 ergibt sich keine Änderung. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (BW) handelt es sich um ein deutsches Unternehmen, welches für das Jahr 2010 rechtzeitig einen Vorsteuererstattungsantrag idHv. € 319.302,03 auf…
…Erhaltungsbeiträge zu leisten. Die Erhaltungsbeiträge sind (im Gegensatz zum Aufschließungsbeitrag) bei Vorschreibung der Kostenersätze nicht anzurechnen. Unter Hinweis auf das Erkenntnis des VwGH vom 26.6.1987, 82/17/0138, vertritt das Finanzamt die Ansicht, dass die Aufschließungsbeiträge Anzahlungen für künftige Anschlussleistungen darstellen. Dies gelte…
…Dabei wurden bei den Verkaufspreisen manchmal mit Bleistift der Vermerk "igL" (innergemeinschaftliche Lieferungen) oder "DiffBest". (Differenzbesteuerung) angeführt. Tz 4.1 - Bemerkungen zu den vorgelegten Aufzeichnungen 2003: - Weder das Datum des Einkaufes noch jenes der Verkaufes sind angeführt. - Im Feber wurde ein Einkaufspreis für einen Toyota…
Im übrigen wird auch im Falle eines - hier nicht gegebenen - Nebenerwerbs nicht schlechthin jede gewerbliche Tätigkeit bei Unterschreiten der in der LuF PauschVO für das Zusammentreffen von Nebenerwerb und Be- und/oder Verarbeitung genannten Grenzen zu einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb, sondern muss darüber hinaus…
…Anzahlung liegt aber selbstredend nur dann vor, wenn bereits eine (künftige) Leistung vereinbart ist oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfolgen wird. Grundsätzlich würde all dies auch auf die Erhaltungsbeiträge zutreffen. Die Erhaltungsbeiträge sind aber schon deswegen (selbst bei Vorliegen eines konkreten Bauprojektes) keine Anzahlungen…
…da sie Anzahlungen für die Bereitstellung der Abwasserentsorgungsleistung darstellen. Da diese Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind, ist auf die damit zusammenhängenden Vorauszahlungen die Kleinunternehmerregelung nicht anzuwenden." In der Stellungnahme vom 10. November 2005 äußerte sich die Bw. dazu wie folgt: "Bei der Berechnung der Steuer ist gemäß…
…welcher Weise abzubauen ist und wie in weiterer Folge die Abbaufläche wieder aufzufüllen und zu rekultivieren ist. Für das entnommene Schotter- und Sandmaterial vergütet die DWGmbH dem Grundeigentümer bei monatlicher Abrechnung der jeweils entnommenen Mengen 22,00 ATS pro m³ zuzüglich Mehrwertsteuer. In Punkt 9…
…Fehler aufgefallen und die Anzahlung entsprechend berichtigt worden. Es handle sich um einen Irrtum nicht um eine vorsätzliche Abgabenverkürzung. Die Umsatzsteuernachzahlung für 1-12/2005 in der Höhe von € 107.942,90 habe sich aus einer Veränderung der Parifizierung bei zwei größeren Bauvorhaben ergeben…
…dass auch den Vertragsparteien bewusst gewesen sei, dass lediglich eine Anzahlung für in der Folge stattfindende Entnahmen (=Lieferungen) vorliegen hätte sollen. Ebenso wäre bei der Geltendmachung des Aussonderungsrechtes immer vom Kauf von einer bestimmten Menge Schotter (aus der Grube 1, an der der "Holding ein…
…aber ausdrücklich eine Anzahlung für eine künftige Lieferung vereinbaren. Gegen das Vorliegen eines Abbaurechtes spricht auch, dass keine Vereinbarungen über den Abbaustand zum Zeitpunkt des Übereinkommens getroffen wurden, die Grundeigentümer nicht informiert wurden und alle Verpflichtungen gegenüber den Grundeigentümern und den Behörden bei der DWGmbH…
…auf die äußerst fremdunübliche Gesamtgestaltung hin, die wiederum vom dringenden Geldbedarf der DWGmbH und des bestehenden Zeitdrucks geprägt gewesen sein dürften. F) 1.2. Behandlung einer Anzahlung bei nicht erfolgter Lieferung Wie oben gezeigt wurde, fand die für den Regelfall des § 12 UStG 1994 geforderte…