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UFSL RV/0284-L/04Anwendung der Differenzbesteuerung nach Ankauf eines geleasten Fahrzeuges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2008Teil 1/2

…Vorgang bei der Fa. W, indem diese den Vorsteuerabzug in Anspruch genommen habe, sei daher falsch gewesen. Der Verkauf des gebrauchten Fahrzeuges an sie hätte bei ihr nicht zum Vorsteuerabzug führen dürfen; damit hätte sie das Fahrzeug zur Gänze umsatzsteuerfrei erworben und die Differenzbesteuerung in…

UFSL RV/0538-L/05Schätzung eines Gebrauchtwagenhändlers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2007Teil 1/2

… 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994, der Differenzbesteuerung. Das bedeutet, dass der Bw bei Lieferung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nicht das gesamte Entgelt, sondern nur den Unterschiedsbetrag zwischen dem Verkaufspreis und dem Einkaufspreis = die Spanne heranziehen muss (zB Jänner 1997 Umsatzsteuervoranmeldung: als…

UFSW RV/0892-W/091. Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Kraftfahrzeuglieferungen 2. Einbeziehung der Normverbrauchsabgabe in die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2010Teil 1/2

…Anwendung der Differenzbesteuerung, an Private in Österreich weiterverkaufte." Hinsichtlich dieser weiteren Informationen über die Abnehmer bzw. das weitere Schicksal der verkauften Fahrzeuge ist dezidiert hinzuweisen, dass meine Mandantin keine Möglichkeit hatte, derartige Informationen zu bekommen und dementsprechend zu handeln. Meine Mandantin hatte bei aller kaufmännischen…

UFSF RV/0133-F/07Abgrenzung, Anzahlungsrechnung, Vorausrechnung, Schätzungsbefugnis;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2008

…Anzahlung abgerechnet wird. Daher wird die Umsatzsteuer gemäß § 11 (14) UStG in Höhe von 90.001,20 € festgesetzt. In der Stellungnahme des steuerlichen Vertreters vom 14.10.2005 wird angeführt, dass die AR nie versandt wurde. Anlässlich einer Erhebung am 19.10.2005 bei…

UFSS RV/0161-S/06Berechnung Anspruchszinsen - Wirksamkeit Anzahlungen und Zeitpunkt der Bekanntgabe von Bescheiden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2007

…den darauf schon entrichteten Vorauszahlungen (§ 205 Abs. 1 BAO) und Anzahlungen (§ 205 Abs. 4 BAO). Gutschriftszinsen ergeben sich nur dann, wenn die Vorauszahlungen höher sind als die bei Veranlagung festgesetzte Abgabenschuld. Anzahlungen vermindern zwar Nachzahlungszinsen führen aber nicht zu Gutschriftszinsen (§ 205 Abs. 5 BAO). Für…

UFSW RV/0741-W/05Erbringung von Sanierungskosten an den Verkäufer oder künftigen Käufer der Eigentumswohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.06.2006Teil 1/3

…ist Renovierung und Ausbau der anteiligen Immobilie in 1234R, A-Gasse /B-Gasse . Die ARGE ist eine GesnbR. Anlässlich einer bei der Berufungswerberin (Bw) gem § 99 Abs 2 FinStrG durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung wurde ein Vorhalteverfahren durchgeführt, in dem ua folgende Feststellungen bzw Fragen von…

UFSW RV/0076-W/02schwere Aufzeichnungsmängel; Fremdgeldaufzeichnungen fehlen, daher Sicherheitszuschlag; Bewirtung § 20 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2006Teil 3/4

…um einen Teilbetrag der 1987 geleisteten Anzahlungen handelt. Der Bw. hat diesen Betrag 1987 vereinnahmt und er ist daher in diesem Jahr dem Erlös zuzurechnen. Die Berufung ist daher in diesem Teilpunkt insoweit abzuweisen. Was die vom Bw. bei der Klientin 1984 bis 1988 bezogen…

UFSW RV/3442-W/07Bildung einer Rückstellung für mögliche Rückzahlungsverpflichtung von Investitionszuschüssen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.04.2008

…an Boxenmiete für die nach Fertigstellung von der Bw. zu betreibende Vinothek darstellten. Die Ausführungen, dass die erhaltenen Anzahlungen bei Scheitern des Projektes zurückzuzahlen waren, konnten zwar nicht in Schriftform belegt werden, erscheinen jedoch glaubhaft. Die Möglichkeit, dass das Projekt Errichtung einer Vinothek zum Bilanzstichtag…

UFSW RV/1808-W/08Schätzung eines Gebrauchtwagenhändlers und Ausfuhrlieferungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2009Teil 2/2

…von anderen Unternehmern, die selbst die Differenzbesteuerung angewendet haben, z.B. bei Verkäufen von Händler zu Händler) durchgeführt werden. In der Berufung wird - wenn die Umsätze nicht als steuerfrei anerkannt werden, hinsichtlich der Sicherheitszuschläge 2001 und 2003-2005 sowie hinsichtlich sämtlicher Umsatzzuschätzungen die Differenzbesteuerung gem. …

UFSG RV/0118-G/13Keine Vorsteuererstattung aus nicht ordnungsgemäßer Rechnung, keine Rückwirkung der Rechnungsberichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2013

…Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 13. November 2012 ergibt sich keine Änderung. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (BW) handelt es sich um ein deutsches Unternehmen, welches für das Jahr 2010 rechtzeitig einen Vorsteuererstattungsantrag idHv. € 319.302,03 auf…

UFSL RV/0881-L/09Umsatzsteuerpflicht von Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2010

…Erhaltungsbeiträge zu leisten. Die Erhaltungsbeiträge sind (im Gegensatz zum Aufschließungsbeitrag) bei Vorschreibung der Kostenersätze nicht anzurechnen. Unter Hinweis auf das Erkenntnis des VwGH vom 26.6.1987, 82/17/0138, vertritt das Finanzamt die Ansicht, dass die Aufschließungsbeiträge Anzahlungen für künftige Anschlussleistungen darstellen. Dies gelte…

UFSG RV/0860-G/091. Schätzung eines Gebrauchtwagenhändlers 2. Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen (fehlende Nachweise) 3. Hinzurechnung ungeklärter Zahlungseingänge 4. Verhängung von Sicherheitszuschlägen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2010Teil 1/2

…Dabei wurden bei den Verkaufspreisen manchmal mit Bleistift der Vermerk "igL" (innergemeinschaftliche Lieferungen) oder "DiffBest". (Differenzbesteuerung) angeführt. Tz 4.1 - Bemerkungen zu den vorgelegten Aufzeichnungen 2003: - Weder das Datum des Einkaufes noch jenes der Verkaufes sind angeführt. - Im Feber wurde ein Einkaufspreis für einen Toyota…

UFSW RV/0290-W/06Gewerblicher Heuriger eines Winzers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2010Teil 2/3

Im übrigen wird auch im Falle eines - hier nicht gegebenen - Nebenerwerbs nicht schlechthin jede gewerbliche Tätigkeit bei Unterschreiten der in der LuF PauschVO für das Zusammentreffen von Nebenerwerb und Be- und/oder Verarbeitung genannten Grenzen zu einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb, sondern muss darüber hinaus…

UFSL RV/1235-L/08Erhaltungsbeiträge nach § 28 des oö Raumordnungsgesetzes sind Entgelte für die steuerpflichtige Bereitstellung der Ent- und Versorgungsanlagen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.12.2008

…Anzahlung liegt aber selbstredend nur dann vor, wenn bereits eine (künftige) Leistung vereinbart ist oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfolgen wird. Grundsätzlich würde all dies auch auf die Erhaltungsbeiträge zutreffen. Die Erhaltungsbeiträge sind aber schon deswegen (selbst bei Vorliegen eines konkreten Bauprojektes) keine Anzahlungen…

UFSW RV/0233-W/06Kleinunternehmerregelung bei Anzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2012

…da sie Anzahlungen für die Bereitstellung der Abwasserentsorgungsleistung darstellen. Da diese Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind, ist auf die damit zusammenhängenden Vorauszahlungen die Kleinunternehmerregelung nicht anzuwenden." In der Stellungnahme vom 10. November 2005 äußerte sich die Bw. dazu wie folgt: "Bei der Berechnung der Steuer ist gemäß…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 1/5

…welcher Weise abzubauen ist und wie in weiterer Folge die Abbaufläche wieder aufzufüllen und zu rekultivieren ist. Für das entnommene Schotter- und Sandmaterial vergütet die DWGmbH dem Grundeigentümer bei monatlicher Abrechnung der jeweils entnommenen Mengen 22,00 ATS pro m³ zuzüglich Mehrwertsteuer. In Punkt 9…

UFSW FSRV/0153-W/07Wissentlichkeit, Umsatzsteuer bei Anzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)11.11.2008

…Fehler aufgefallen und die Anzahlung entsprechend berichtigt worden. Es handle sich um einen Irrtum nicht um eine vorsätzliche Abgabenverkürzung. Die Umsatzsteuernachzahlung für 1-12/2005 in der Höhe von € 107.942,90 habe sich aus einer Veränderung der Parifizierung bei zwei größeren Bauvorhaben ergeben…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 2/5

…dass auch den Vertragsparteien bewusst gewesen sei, dass lediglich eine Anzahlung für in der Folge stattfindende Entnahmen (=Lieferungen) vorliegen hätte sollen. Ebenso wäre bei der Geltendmachung des Aussonderungsrechtes immer vom Kauf von einer bestimmten Menge Schotter (aus der Grube 1, an der der "Holding ein…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 3/5

…aber ausdrücklich eine Anzahlung für eine künftige Lieferung vereinbaren. Gegen das Vorliegen eines Abbaurechtes spricht auch, dass keine Vereinbarungen über den Abbaustand zum Zeitpunkt des Übereinkommens getroffen wurden, die Grundeigentümer nicht informiert wurden und alle Verpflichtungen gegenüber den Grundeigentümern und den Behörden bei der DWGmbH…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 4/5

…auf die äußerst fremdunübliche Gesamtgestaltung hin, die wiederum vom dringenden Geldbedarf der DWGmbH und des bestehenden Zeitdrucks geprägt gewesen sein dürften. F) 1.2. Behandlung einer Anzahlung bei nicht erfolgter Lieferung Wie oben gezeigt wurde, fand die für den Regelfall des § 12 UStG 1994 geforderte…