Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des BW, Adr, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 14. März 2007 betreffend Gebühren und Erhöhung zu ErfNr.x, St.Nr.x entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 26. September 2006, xxx, betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 23. September 2005, beim…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. April 2006, ErfNr. betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Am 29. November…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P.F., gegen die Bescheide des Finanzamtes A. vom 1. September 2003, --, betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 24. Jänner 2003, beim…
…Anbetracht der (diesbezüglich anwendbaren) Rechtslage des § 83 Abs.5 BAO sowie dem Umstand, dass in dem betreffenden Verfahren kein "Anwaltszwang" (wie dies insbes. im Verfahren vor dem Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof der Fall ist) geherrscht hat- aber auch zulässig gewesen, wenn sich die Bf (als Vollmachtgeber)…
…also um Maßnahmen nach § 14 Abs. 3 FinStrG, bei welchen "relativer Anwaltszwang" gemäß § 77 FinStrG besteht. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass der Sachbearbeiter n3 am 27.7.2012 von der vt in Sachen Akteneinsicht angerufen wurde. Da kein Grund für eine Verweigerung der Akteneinsicht bestand…
…haben zu können, da in diesem Verfahren kein Anwaltszwang besteht und die Dolmetschkosten bei der Verhandlung von der Finanzstrafbehörde zu tragen sind. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist die Abgabenbehörde an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteiles festgestellten Tatsachen bzw. an die…
…920000/90467/09/2010, als unzulässig zurückgewiesen wurde. Begründend führte die Finanzstrafbehörde erster Instanz aus, dass sich ein Beschuldigter aufgrund des relativen Anwaltszwanges im österreichischen Finanzstrafrecht nur durch einen Wirtschaftstreuhänder oder einen Verteidiger i.S.d. § 48 Abs. 1 Z 4 StPO vertreten lassen kann…
…von 50 % der nicht vorschriftsmäßig entrichteten Gebühr erhoben. In der gegen diese Bescheide eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass der Berufungswerber zu Folge bestehenden Anwaltszwanges nicht berechtigt sei, eine Beschwerde selbst einzubringen und bei Ablehnung einer Beschwerde eine Kostenersatzpflicht nicht entstehe. Über die Berufung wurde erwogen…
…des Bw. die Außergewöhnlichkeit und die Zwangsläufigkeit der Belastung, welcher er sich aus tatsächlichen und - angesichts des vor dem Gericht bestehenden Anwaltszwanges - rechtlichen Gründen nicht entziehen hätte können, gegeben. Aus den über Vorhalt im erstinstanzlichen Berufungsverfahren vorgelegten Schriftstücken betreffend die Ehescheidung ergibt sich, dass die…
…2 FinStrG, also um Maßnahmen nach § 14 Abs. 3 FinStrG, bei welchen "relativer Anwaltszwang" gemäß § 77 FinStrG besteht. Der Hinweis der Bw, Herr n1 habe keine Rechtsbelehrung erhalten, geht somit ins Leere. Auf die Ausführungen betreffend Dienstanweisung Betriebsprüfung und fünfjährige Verjährungsfrist darf verwiesen werden. Entgegen…
…besteht, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht wird oder nicht hat der Gesetzgeber daher bewusst in Kauf genommen. Allerdings besteht für die Einbringung von Beschwerden an die genannten Gerichtshöfe zur Vermeidung von "Fehlern" Anwaltszwang. Daher wurde in der Rechtsmittelbelehrung im Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung darauf hingewiesen…
…August 2008, mit der der Bw. unter Hinweis auf den bestehenden Anwaltszwang aufgefordert wurde, die Beschwerde innerhalb von vier Wochen durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt einzubringen und er darauf hingewiesen wurde, dass die Versäumung der Frist als Zurückziehung der "Beschwerde" gilt. Bei der Vorschreibung der Gebühr…
…eine Berufung nicht innerhalb von sechs Monaten erledigt, kann eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden (eine sogenannte Säumnisbeschwerde), allerdings besteht hier ein Anwaltszwang. Ich hoffe, ich zur Klärung noch offener Fragen beitragen und würde mich freuen, Sie in Zukunft mit den Serviceleistungen der Finanzverwaltung…
…hat die Bw. jedoch eine Darstellung darüber, warum sie nicht etwa selbst die eigene Berufungsangelegenheit vor dem Unabhängigen Finanzsenat vertreten kann. Im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat herrscht weder ein Anwaltszwang noch ein Steuerberaterzwang. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Bw. als selbstständige…
…Schreibens dem Bw. zu eigenen Handen mit dem Hinweis zurück, dass nach § 17 Abs. 2 VfGG für die Einbringung einer Beschwerde Anwaltszwang bestehe und forderte den Bw. gemäß § 18 VfGG auf, die Beschwerde innerhalb von vier Wochen durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt einzubringen. Dabei wurde der…
…VwGG von ihrer Verpflichtung zu Entrichtung dieser Gebühr befreit werden können (VwGH 26.1.1999, 97/02/0519). Jedenfalls im Verfahren vor Rechtsmittelgerichten verstößt der Anwaltszwang nicht gegen Art 6 MRK (Hinweis B VfGH 6.3.1976, VfSlg 7756, und B OGH 24.3.1998…
…200/1982, vorzugehen und die Zustellung nach erfolgloser Aufforderung an den dienstleistenden europäischen Rechtsanwalt durch Hinterlegung beim Gericht oder bei der Behörde vorzunehmen." Auch beim ersten Einschreiten wurde seitens BezeichnungDerDeutschenRechtsanwaltssozietät kein im Inland wohnhafter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht. Im vorliegenden Abgabenberufungsverfahren besteht kein Anwaltszwang, weshalb es…
Im Hinblick auf die Niederlassung berief sich Österreich insbesondere auch auf Art. 14 Abs. 3 der Berufsanerkennungs-RL, der mit § 232 WTBG, BGBl. I Nr. 10/2008, ins innerstaatliche Recht umgesetzt wurde. Im Rahmen der Niederlassung haben Niederlassungswerber keine Wahlmöglichkeit zwischen einem Anpassungslehrgang und einer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der L, R, vom 19. Oktober 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 30. August 2005 betreffend Ablehnung als Parteienvertreter gemäß § 84 Abs. 1 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…