Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des BW, Adr, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 14. März 2007 betreffend Gebühren und Erhöhung zu ErfNr.x, St.Nr.x entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 26. September 2006, xxx, betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 23. September 2005, beim…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. April 2006, ErfNr. betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Am 29. November…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P.F., gegen die Bescheide des Finanzamtes A. vom 1. September 2003, --, betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 24. Jänner 2003, beim…
…Anbetracht der (diesbezüglich anwendbaren) Rechtslage des § 83 Abs.5 BAO sowie dem Umstand, dass in dem betreffenden Verfahren kein "Anwaltszwang" (wie dies insbes. im Verfahren vor dem Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof der Fall ist) geherrscht hat- aber auch zulässig gewesen, wenn sich die Bf (als Vollmachtgeber)…
…gemäß § 17 a Z 1 VfGG nicht entrichtet. Da der Beschwerdeführer innerhalb der sechswöchigen Frist lediglich eine selbst verfasste Beschwerde, nicht aber eine Beschwerde durch einen (selbst gewählten) bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebracht hat, für die Einbringung der Beschwerde aber Anwaltszwang besteht (vgl.§ 17 Abs. 2 VfGG)…
…im Beschwerdeverfahren erwachsenden Kosten selbst zu bestreiten. In der Bundesabgabenordnung ist also vorgesehen, dass jede Partei ihre Kosten selbst trägt. Ein Anwaltszwang oder sonstiger Vertretungszwang besteht in diesen Verfahren nicht. Daraus folgt, dass in diesen Verfahren die Bewilligung der Verfahrenshilfe ausgeschlossen ist. Um dem Antragsteller…
…also um Maßnahmen nach § 14 Abs. 3 FinStrG, bei welchen "relativer Anwaltszwang" gemäß § 77 FinStrG besteht. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass der Sachbearbeiter n3 am 27.7.2012 von der vt in Sachen Akteneinsicht angerufen wurde. Da kein Grund für eine Verweigerung der Akteneinsicht bestand…
…haben zu können, da in diesem Verfahren kein Anwaltszwang besteht und die Dolmetschkosten bei der Verhandlung von der Finanzstrafbehörde zu tragen sind. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist die Abgabenbehörde an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteiles festgestellten Tatsachen bzw. an die…
…Entlassung aus der Gesamtschuld gemäß § 236 Abs. 1 und 2 BAO betreffend die Einkommensteuer für die Jahre 2006 bis 2011". Infolge Anwaltszwangs sei es ihr aus Kostengründen nicht möglich, ein Beschwerdeverfahren gegen die Abweisung ihrer Berufung durch den UFS einzuleiten. In sämtlichen Medien werde diese…
…920000/90467/09/2010, als unzulässig zurückgewiesen wurde. Begründend führte die Finanzstrafbehörde erster Instanz aus, dass sich ein Beschuldigter aufgrund des relativen Anwaltszwanges im österreichischen Finanzstrafrecht nur durch einen Wirtschaftstreuhänder oder einen Verteidiger i.S.d. § 48 Abs. 1 Z 4 StPO vertreten lassen kann…
…von 50 % der nicht vorschriftsmäßig entrichteten Gebühr erhoben. In der gegen diese Bescheide eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass der Berufungswerber zu Folge bestehenden Anwaltszwanges nicht berechtigt sei, eine Beschwerde selbst einzubringen und bei Ablehnung einer Beschwerde eine Kostenersatzpflicht nicht entstehe. Über die Berufung wurde erwogen…
…des Bw. die Außergewöhnlichkeit und die Zwangsläufigkeit der Belastung, welcher er sich aus tatsächlichen und - angesichts des vor dem Gericht bestehenden Anwaltszwanges - rechtlichen Gründen nicht entziehen hätte können, gegeben. Aus den über Vorhalt im erstinstanzlichen Berufungsverfahren vorgelegten Schriftstücken betreffend die Ehescheidung ergibt sich, dass die…
… 46 VwGG - wie im Beschluss vom 12. November 2025 ausdrücklich hingewiesen. Diese weichen insbesondere durch den bestehenden Anwaltszwang, das Auslösen einer Eingabengebühr und andere Fristregelungen von jenen der BAO ab (vgl die ausführliche Darstellung im Beschluss vom 12. November 2025). Da für das Bundesfinanzgericht nach…
…ab, weil das Bundesfinanzgericht die Zwangsläufigkeit der Anwaltskosten bejaht habe, obwohl im Scheidungsverfahren kein Anwaltszwang bestehe. 9 Damit erweist sich die Revision als zulässig und begründet. "10 Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erwachsen Prozesskosten im Allgemeinen nicht zwangsläufig im Sinne des § 34 EStG 1988…
…einem Scheidungsverfahren in seinem Erkenntnis vom 22.06.2022, Ra 2020/13/0047 ausführlich dar. Diese im VwGH-Erkenntnis getroffenen Aussagen zur Zwangsläufigkeit treffen auch auf den Beschwerdeführer im gegenständlichen Fall zu. Es bestand kein Anwaltszwang, die damalige Ehegattin reichte die Scheidung ein und letztendlich…
…sich nicht vertreten zu lassen und ihre Interessen selbst wahrzunehmen. Vor diesem gesetzlichen Hintergrund (relativer, nicht aber absoluter Anwaltszwang, Anleitungs- und Belehrungspflicht sowie Untersuchungspflicht des Gerichtes) ist die Beiziehung eines Rechtsanwaltes im Kontaktrechtsstreit im Allgemeinen nicht zwangsläufig. Im Rechtssatz zum Erkenntnis vom 25.07.2018…
…Nach Art. 144 B-VG erkennt der VfGH über Beschwerden gegen das Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes. Nach dem VfGG sind Anträge schriftlich zu stellen und es besteht Anwaltszwang. Der Bf. hat eine Beschwerde selbst verfasst und diese beim VfGH - nicht durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt - eingebracht. Nach…
…VfSlg. 7158/1973, VfSlg. 7975/1977, VfSlg. 15773/2000). Der Anwaltszwang steht im Zusammenhang mit der Prozessfähigkeit, während § 10 Abs. 2 erster Satz GrEStG nur ein Mitwirkungsrecht Dritter ähnlich wie bei anderen Steuern (Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Versicherungssteuer usw.) vorsieht, das nach der elektronischen Vorlage der Abgabenerklärung…
…vom 25. 7. 2018, Ro 2018/13/0002 bereits entschieden, dass Rechtsanwaltskosten bei Verfahren ohne absoluten Anwaltszwang, grundsätzlich nicht zwangsläufig erwachsen. Selbst wenn der Prozess aufgezwungen ist, sind die Kosten mangels absoluter Anwaltspflicht nicht zwangsläufig erwachsen. In der Beschwerde wird im Wesentlichen vorgebracht, die Rechtsanwaltskosten…