…Anträge nach Abs. 1 und 2 können bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde. Die besondere Rückzahlungsbestimmung des § 241 Abs. 1 BAO erfasst ausdrücklich nur Abgaben, die "zu Unrecht zwangsweise eingebracht…
…Falls damit ein Antrag auf Rückzahlung zu Unrecht zwangsweise eingebrachter Abgabenbeträge i. S. d. § 241 Abs. 1 BAO zum Ausdruck gebracht werden soll, scheitert ein solches Begehren daran, dass dies nicht "Sache" des erstinstanzlichen Verfahrens war. Da die Änderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz durch die…
…Falls damit ein Antrag auf Rückzahlung zu Unrecht zwangsweise eingebrachter Abgabenbeträge (§ 241 Abs. 1 BAO) zum Ausdruck gebracht werden soll, ist dazu festzustellen, dass ein derartiges Begehren nicht "Sache" des erstinstanzlichen Verfahrens war. Da die Änderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz durch die "Sache" begrenzt ist…
…Mai 2007 einen Antrag auf Rückzahlung der im Jahr 2004 zwangsweise eingebrachten Einkommensteuer für 1996 in der Höhe von € 2.252,28 ein. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 22. Juni 2007 mit der Begründung, auf dem Abgabenkonto befinde sich kein Guthaben abgewiesen. Dagegen…
…selbst zu tragen. Eine Zuerkennung von "Leistungshonoraren" ist somit für das Abgabenverfahren ausdrücklich ausgeschlossen. Ein trotzdem eingebrachter Antrag auf Kostenersatz ist daher als unzulässig zurückzuweisen. Aus dem Gesagten ergibt sich, dass dem Zurückweisungsbescheid vom 3. Juni 2005 keine Rechtswidrigkeit anlastet. Im Übrigen wird auf die…
…2.2009 eingebrachter Antrag auf Rückzahlung dieses Guthabens wurde mit Bescheid vom 11.2.2009, der zu Handen des steuerlichen Vertreters zugestellt wurde, mit folgender Begründung abgewiesen: "Ihr Guthaben war gemäß § 215 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung zur (teilweisen) Tilgung Ihrer bei einer anderen Abgabenbehörde (FA…
…rechtlichen Würdigung zu veranlassen. Der gegenständlichen Berufung blieb der Erfolg somit gänzlich versagt." Mit Schriftsatz vom 24.10.2011 stellte der Bw den Antrag auf Vorlage der Berufung an die zweite Instanz und führte aus: "Ich stelle nun den Antrag, die Berufung der Abgabenbehörde zweiter…
…der Finanzbehörde ein Guthaben in Höhe von € 126.102,00 zur Rückzahlung offen, während diese die Belastungen noch immer nicht richtig gestellt und aufgehoben habe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 212a Abs. 1 BAO ist auf Antrag des Abgabepflichtigen die Einhebung einer Abgabe…
…ergangen ist. Des Weiteren wurde auf die gesetzlichen Grundlagen zur Rückforderung zu Unrecht bezogenen Fahrpreisersatzes für Schülerfreifahrten eingegangen. Mit Eingabe vom 18. September 2006 hat B.P. durch ihren ausgewiesenen Vertreter einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz (Vorlageantrag) gestellt…
…dass nach Art. 236 ZK der Antrag ebenfalls verspätet eingebracht worden sei, da die Frist im Jahr 1998 abgelaufen sei. Unter II. wurde ausgeführt, dass zwischen den Anträgen auf Nachsicht zwischen den Fällen vor bzw. nach dem 1. Jänner 1995 zu unterscheiden sei. Für die…
…eingebracht, gleichzeitig aber auch zur Post gegeben worden sei. Damit sei der Vorlageantrag formal richtig erstattet worden und die Zurückweisung aus Formgründen zu Unrecht erfolgt. In einem weiteren Schriftsatz gleichen Datums stellte der Rechtsanwalt ebenfalls unter Berufung auf die Vollmacht gemäß § 8 RAO einen "Antrag…
…rückerstattet werde. Die Veranlagung zur Einkommensteuer 2000 habe zu einer Gutschrift von S 661.250,00 und zu einem entsprechenden Guthaben am Abgabenkonto geführt, dessen Rückzahlung der Bw. bereits beantragt habe. Damit würden die seinerzeitigen Finanzierungskosten für den außergerichtlichen Ausgleich auf den Abgabengläubiger überwälzt, zumal…
…oder Abgabenerhöhungen anzufordern, verjährt gleichzeitig mit dem Recht auf Festsetzung der Abgabe. (3) Das Recht zur Verhängung von Zwangsstrafen und Ordnungsstrafen sowie zur Anforderung von Kostenersätzen im Abgabenverfahren verjährt in einem Jahr. (4) Das Recht, den Ersatz zu Unrecht geleisteter oder die Rückzahlung zu Unrecht…
…in den EStR stellen auch keine beachtliche Rechtsquellen dar, auf die sich der Steuerpflichtige berufen könnte, ihnen kommt keine Gesetzeskraft zu. Ein Antrag des Steuerpflichtigen auf Ausübung der Befugnis zur abweichenden Steuerfestsetzung ist in den Abgabenvorschriften nicht vorgesehen und unterläge nicht der Entscheidungspflicht (Jakom, EStG…
…zurückzuzahlen. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 17. Jänner 2008 als verspätet gestellt zurückgewiesen. Dagegen richtet sich die Berufung vom 28. Jänner 2008 in der wiederholt wird, dass die Buchung ohne Rechtsgrundlage erfolgt sei. Der Antrag auf Rückzahlung der zu Unrecht zwangsweise eingebrachten Abgaben sei…
…des Antrages auf Rückzahlung beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 241 Abs. 1 BAO gilt, wurde eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht, so ist der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. (2) Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten…
…Er räumte ein, dass er möglicherweise seinen Antrag nicht auf § 240 BAO stützen könne, jedenfalls aber auf § 241 BAO, da in seinem Fall eine Abgabe zwangsweise zu Unrecht eingebracht worden sei. Er sei antragslegitimiert, da die Abgabe von seinem Abgabenkonto eingezogen worden sei, und vertrete…
…hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist, b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu…
…wodurch es zu einer ungesetzlichen Rückwirkung und Ungleichbehandlung der Betroffenen komme. Die Abgabenbehörde 1. Instanz habe den Antrag auf Rückzahlung von Lohnsteuer mit der Begründung abgewiesen, die Lohnsteuer wäre nicht zu Unrecht zu viel und nicht entgegen der Gesetzeslage einbehalten worden. Die Kernaussage des AbgÄndGes…
…Bescheid vom 7. April 2000 eine Gutschrift an Einkommensteuer von S 9.664,-- festgesetzt. Am 24. August 2000 wurde vom bevollmächtigten Vertreter beim Finanzamt der Betriebsstätte ein Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für 1998 gemäß § 240 BAO eingebracht. Der Bw. sei bis…