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UFSL RV/0401-L/12Anspruchszeitraum bei Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Wellech Christian, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 4020 Linz, Schubertstr. 1, vom 6. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 1. Februar 2012 betreffend Antrag auf Mehrkindzuschlag entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…

UFSW RV/0024-W/12Anspruchszeitraum für den Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., L.,B-Gasse, vertreten durch Bruckner Alfred, Wirtschaftstreuhänder, 1020 Wien, Praterstraße 22/21, vom 29. November 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 24. November 2011 betreffend Mehrkindzuschlag 2011 auf Grund der Verhältnisse…

UFSW RV/3397-W/08Anspruchszeitraum bei Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2008

…beim Finanzamt am 3. März 2008 eingelangte Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages betraf demnach den Anspruchszeitraum 2008. Deshalb findet sich auch der Hinweis in Punkt 6 der Ausfüllhilfe zur Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007: "....Den Mehrkindzuschlag für 2008 erhalten Sie bei der Einkommensteuerveranlagung für das…

UFSG RV/0486-G/07Anspruchszeitraum für die Familienbeihilfe ist der Monat. Es wird daher nur für Zeiträume bis zur Erlassung eines Bescheides, nicht auch für Zeiten danach, abgesprochen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2007

…Rechtsprechung zu Recht erkannt hat, ist die Frage, ob für einen bestimmten Zeitraum Familienbeihilfe zusteht, anhand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Anspruchszeitrum zu beantworten. Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum für die Familienbeihilfe ist, wie sich dies den Regelungen des § 10 Abs. 2 und 4 des…

UFSW RV/0293-W/04Anspruchszeitraum bei Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2004

…sind. Der in der mit 5. März 2003 datierten und am 10. März 2003 beim Finanzamt eingelangten Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002 gestellte Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages betraf demnach den Anspruchszeitraum 2003. Deshalb findet sich auch der vom Bw. angesprochene Hinweis in Punkt 5…

UFSW RV/2084-W/08FB-Abweisungsbescheid ohne konkreten Anspruchszeitraum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2011

…ist die Frage, ob für einen bestimmten Anspruchszeitraum FB zusteht, anhand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Anspruchszeitraum zu beantworten. Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum ist der Monat. Das Bestehen des Familienbeihilfenanspruchs für ein Kind kann somit von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein. Da…

UFSI RV/0336-I/11Mehrkindzuschlag - Bedeutung der Wortfolge "auf Grund der Verhältnisse des Jahres ..." für den Anspruchszeitraum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.02.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, Wohnort, Straße, vertreten durch [Vertreter], vom 16. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 23. Mai 2011 betreffend Antrag auf Mehrkindzuschlag entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch des angefochtenen Bescheides…

UFSW RV/2348-W/061. Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei Scheinselbstständigkeit wegen fehlender Freizügigkeit 2. Prüfung Arbeitnehmereigenschaft nach AuslBG 3. Anspruchszeitraum ab Tag der Antragstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.06.2011

…Jahre rückwirkend vom Beginn der Antragstellung gewährt. Die Frage, ob für einen bestimmten Anspruchszeitraum Familienbeihilfe zusteht, ist an Hand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Anspruchszeitraum zu beantworten. Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum ist der Monat. Das Bestehen des Familienbeihilfenanspruches für ein Kind kann somit von…

UFSL RV/0550-L/04Gesetz bez. des Mehrkindzuschlages trat erst mit 1.1.1999 in Kraft - Gewährung für das Jahr 1998 war daher nicht zulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 12. Februar 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 31. Jänner 2001 betreffend Antrag auf Mehrkindzuschlag für das Jahr 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird…

UFSW RV/3673-W/07Vorliegen einer Berufsausbildung bei Fernstudium.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2008

…zu beantworten ist. Ob die materiellrechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienbeihilfe erfüllt sind oder nicht, bestimmt sich somit - unabhängig vom Zeitpunkt der behördlichen "Beurteilung" - nach den Verhältnissen im Anspruchszeitraum. Das Gesetz enthält keine nähere Umschreibung des Begriffes "Berufsausbildung". Diesem Begriff sind sicher alle Arten…

UFSW RV/1545-W/11Anspruch auf Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2011

…der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2010 gestellte, beim Finanzamt am 5. Jänner 2011 eingelangte Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages betraf demnach den Anspruchszeitraum 2011. Dem Vorbringen der Bw., dass der Mehrkindzuschlag für das Jahr 2010 rückwirkend gekürzt worden sei, kann daher nicht gefolgt werden. …

UFSK RV/0096-K/10Familienbeihilfe nach § 3 Abs. 2 "alt" FLAG (Pensionsharmonisierung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2010

…vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Die Frage, ob für einen bestimmten Anspruchszeitraum Familienbeihilfe zusteht, ist an Hand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Anspruchszeitraum zu beantworten. Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum ist der Monat. Das Bestehen des Familienbeihilfeanspruches für ein Kind kann somit von…

UFSG RV/0200-G/08Keine Änderung der Sach- und Rechtslage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2009

…der Familienbeihilfe ab Februar 2007 bzw. der Zurückweisungsbescheid vom 28. September 2007, weil über den Familienbeihilfenanspruch ab Februar 2007 bereits rechtskräftig abgesprochen worden ist. Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum für die Familienbeihilfe ist, wie sich dies den Regelungen des § 10 Abs. 2 und 4 FLAG entnehmen…

UFSW RV/0419-W/07Oftmaliger Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007

…ist es nicht zulässig, eine in einem bestimmten Monat gegebene Sachlage nachträglich zu verändern, um dadurch eine Verlängerung des Anspruchszeitraumes zu bewirken. Darüber hinaus würde die angebotene Rückzahlung von Familienbeihilfe für zwölf Monate nichts am beihilfenschädlichen Studienwechsel ändern, da das Gesetz lediglich auf die Häufigkeit…

UFSW RV/1838-W/02Änderung der Rechtslage bei Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., gegen den Bescheid des Finanzamtes X. betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Oktober 1998 für das Kind T., entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Tochter…

UFSG RV/0076-G/04Vergleichszeitraum für den IZP-Anspruch nach Umwandlung gemäß Art. II UmgrStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2008

…vor. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber mit einer unterschiedlichen Terminologie tatsächlich Unterschiedliches zum Ausdruck bringen will. Während in 108e EStG der Begriff Kalenderjahr den Anspruchszeitraum für die IZP eindeutig festlegt, erlaubt der beim Vergleichszeitraum verwendete Terminus Wirtschaftsjahr ein Begriffsverständnis, welches verschiedenste Arten von…

UFSG RV/0102-G/07Mehrkindzuschlag bei Nachzahlung von Funktionsgebühren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2007

…dem der Antrag gestellt wird und dabei die Verhältnisse des vorangegangenen Kalenderjahres für die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen heranzuziehen sind. Der in der mit 14.7.2006 elektronisch eingelangten Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 gestellte Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages betrifft demnach den Anspruchszeitraum 2006. Gemäß …

UFSW RV/1202-W/05Erhöhte Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2006

…Berufungsbehörde über diesen Anspruch nicht mehr entscheiden darf. (VwGH 0338/79 vom 11.01.1980). Das Bestehen des Anspruches für ein Kind kann von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein. Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum für die Familienbeihilfe ist, wie sich dies den Regelungen des …

UFSI RV/0266-I/111. Kursbesuch an der Deutschen POP Akademie als Berufsausbildung 2. Anspruchsdauer der Familienbeihilfe ab 1. Juli 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Berufungswerberin, Wohnort, Straße, vom 9. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 2. Dezember 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. November 2010 für [Kind1] und vom 16. August 2011…

UFSS RV/0747-S/09Kein Anspruch auf Gewährung der Familienbeihilfe, wenn sich das Kind ständig im Ausland aufhält.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2010

…Verhandlung beantragt. Die Berufung wurde dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt und die Abweisung der Berufung begehrt. In der Folge erging ein Vorhalt des Referenten des Unabhängigen Finanzsenates an die Berufungswerberin in dem unter anderem die Rechtslage hinsichtlich der gesetzlich festgelegten Anspruchszeitraumes für die Gewährung der Familienbeihilfe (…