…Lücke. Diese Lücke wäre im Wege der Analogie zu schließen und hätte im Ergebnis ebenfalls wieder die Anrechnung zur Folge. Beantragt werde daher, den angefochtenen Bescheid aufzuheben und die Grunderwerbsteuer unter Berücksichtigung der Anrechnungsvorschrift des § 1 Abs. 4 GrEStG neu festzusetzen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21…
…übersteigt, von dem beim vorausgegangenen Rechtsgeschäft die Steuer berechnet worden ist. Nach dieser Anrechnungsvorschrift ist somit die für den zeitlich ersten Rechtsvorgang erhobene Steuer soweit auf die vom späteren Rechtsvorgang zu entrichtende Steuer anzurechnen, als die Bemessungsgrundlage des späteren Rechtsvorganges die des ersten übersteigt. Wenn…
…Treugeber wäre eine Auflösung des Treuhandverhältnisses und würde einen gemäß § 1 Abs.1 Z 1 GrEStG 1987 zu versteuernden Vorgang darstellen, wobei allerdings die Anrechnungsvorschrift des Abs.4 des § 1 GrEStG 1987 zu berücksichtigen gewesen wäre. § 17 GrEStG 1987 würde im vorliegenden Fall nicht zur…
…besteuern, sondern nur Lücken hinsichtlich der Steuerpflicht schließen wollte. Nach der Anrechnungsvorschrift des letzten Satzes ist nämlich die für den zeitlich ersten Rechtsvorgang erhobene Steuer soweit auf die vom späteren Rechtsvorgang zu entrichtende Steuer anzurechnen, als die Bemessungsgrundlage des späteren Rechtsvorganges die des ersten übersteigt…
…veränderten materiellen Bindungssituation Rechnung (vgl. Stoll, BAO, 2858). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt auch die Anwendung der Anrechnungsvorschrift des § 1 Abs. 4 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (GrEStG) voraus, dass die einzelnen Erwerbsvorgänge zwischen den gleichen Vertragspartnern stattfinden (VwGH 27.5.1999, 98/16/0304 -…
…das Wintersemester 2003/2004 enden mit Ablauf des Monats Februar 2004. Mit Beginn des Sommersemesters 2004 besteht daher wieder Anspruch auf Familienbeihilfe und in der Folge auf die dazu gehörenden Kinderabsetzbeträge. Diese Anrechnungsvorschrift wurde vom Finanzamt mit dem angefochtenen Bescheid nicht beachtet, weshalb der Berufung…
…es im Wege der Einbehaltung durch Steuerabzug (Z 2) vom Abgabepflichtigen oder für ihn schon vor ihrer bescheidmäßigen Festsetzung partiell zu tilgen war. Die Ausnahmefälle von der Anrechnungsvorschrift betreffen demgemäß auch solche Steuerbeträge, die bei der auf dem Veranlagungswege festzusetzenden Einkommensteuerschuld nicht zu berücksichtigen waren…
…Betrag der österreichischen Steuer nicht übersteigen kann, der sich für jenes Veranlagungsjahr ergibt, in welchem die ausländischen Einkünfte im Rahmen des Einkommens zu erfassen sind. Eine ausdrückliche Anrechnungsvorschrift findet sich im innerstaatlichen österreichischen Steuerrecht nicht. Der maßgebende inländische Abgabenzeitraum, in dem die Anrechnung durchzuführen ist…
…Betrag übersteigt, von dem beim vorausgegangenen Rechtsgeschäft die Steuer berechnet worden ist. Nach dieser Anrechnungsvorschrift ist die für den zeitlich ersten Rechtsvorgang erhobene Steuer soweit auf die vom späteren Rechtsvorgang zu entrichtende Steuer anzurechnen, als die Bemessungsgrundlage des späteren Rechtsvorganges die des ersten übersteigt. Wenn…
…übersteigt, von dem beim vorausgegangenen Rechtsgeschäft die Steuer berechnet worden ist. Nach dieser Anrechnungsvorschrift ist somit die für den zeitlich ersten Vorgang erhobene Steuer soweit auf die vom späteren Rechtsvorgang zu entrichtende Steuer anzurechnen, als die Bemessungsgrundlage des späteren Rechtsvorganges die des ersten übersteigt. Wenn…
…dasselbe Grundstück ein anderer Rechtsvorgang vorausgegangen ist (BFH 10.2.1988, II R 145/85, BStBl. II 547). Nach der Anrechnungsvorschrift des letzten Satzes des § 1 Abs. 4 GrEStG 1987 wird die Steuer jedoch nur insoweit erhoben, als beim späteren Rechtsvorgang eine Gegenleistung vereinbart wird…
…Loseblattsammlung oder die Verweise von Zehetner, SWI 2001, 417, Fußnote 7). Eine ausdrückliche Anrechnungsvorschrift findet sich im innerstaatlichen österreichischen Steuerrecht nicht. Der maßgebende inländische Abgabenzeitraum, in dem die Anrechnung durchzuführen ist, bestimmt sich daher nach den allgemeinen innerstaatlichen Einkunftsermittlungsgrundsätzen. Bei der Ermittlung betrieblicher Einkünfte sind…
…d) bei Beamtenanwärterinnen und -anwärtern die Anwärterbezüge (Anwärtergrundbetrag, -verheiratetenzuschlag,-sonderzuschläge); e) für im einstweiligen Ruhestand befindliche Beamtinnen und Beamte das vor Anwendung von Ruhens- und Anrechnungsvorschriften zustehende Ruhegehalt, soweit die Zeit des einstweiligen Ruhestandes ruhegehaltfähig ist. Das Gleiche gilt für abgewählte Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch A.GmbH, vom 27. Oktober 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 19. Oktober 2010 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder HR Dr. Ploner, Heinz Hengl und Joachim Rinösl im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch über die Berufung der Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 19. November 2008 gegen den Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 24. Oktober 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., V. B., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung einer Ausgleichszahlung ab 1. Juni 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Ab 1. Juni 2008 besteht ein…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers, vertreten durch Wellner, Tissot & Partner Steuerberatungs GmbH, 4020 Linz, Volksfeststraße 15/2, vom 12. November 2008 bzw. 12. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Liezen vom 30. Oktober 2008 bzw. 12. Mai 2009 betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 31.10.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 11.10.2012 betreffend Einkommensteuer für 2011 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Einkommensteuer 2011 wird festgesetzt mit 15.319,00 €. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 16. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 13. Jänner 2012 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Ausgleichszahlung (Differenzzahlung) für die Zeit von Jänner 2009 bis…