…vorgesehene Studienzeit nicht wesentlich überschreitet (§§ 18 und 19) und 3. Nachweise über die erfolgreiche Absolvierung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen vorlegt (§§ 20 bis 25). (2) Der Nachweis des günstigen Studienerfolges muss spätestens bis zum Ende der Antragsfrist erworben werden, um einen Anspruch auf Studienbeihilfe für das…
…Kennzahl des Studiengangs 0227) für das Studiensemester Sommersemester 2007 (AS 32). - 2 Bescheide des Studienpräses der Universität Wien vom 12. März und vom 17. September 2009 über die Anerkennung von Prüfungen gemäß § 78 Abs. 1 UG 2002 iVm dem Studienplan der Studienrichtung Pharmazie (AS 22…
…einer Prüfung als Prüfungsantritt und positive Beurteilung. Der Gesetzgeber fingiert also, dass der Student im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides, mit dem die Anrechnung bewilligt wurde, zur Prüfung angetreten ist und diese auch bestanden hat. Dieser Beurteilung kommt auch für den Bereich der Gewährung von…
…und von der Wirtschaftsuniversität Wien offensichtlich im Juni 2004 bewilligt. In rechtlicher Hinsicht folgt daraus: Der Bw. beantragt die Gewährung von Familienbeihilfe bereits ab September 2003. Dies ist aber schon deshalb unzulässig, weil zu diesem Zeitpunkt - wie oben ausgeführt - eine Anrechnung der abgelegten Prüfung aus…
…Übertragung von Studienleistungen eines Studiums auf ein anderes Studium, soweit diese Studienleistungen des Vorstudiums jenem des neuen Studiums nach Inhalt und Umfang gleichwertig sind, bescheidmäßig durch das zuständige akademische Organ, dem Vorsitzenden der Studienkommission. Da die Anrechnung von Studien und die Anerkennung von Prüfungsleistungen bescheidmäßig…
…ist dies bei der Unterschiedlichkeit der konkreten Studienordnungen (auch in zeitlicher Hinsicht) nur schwer möglich, sodass gegenständlich von einem "Härtefall" auszugehen ist. Vor allem aber kann dem Zeugnis der ersten Diplomprüfung der Studienrichtung Internationale Betriebswirtschaft entnommen werden, dass die abgelegten Prüfungen ausschließlich (Volkswirtschaftslehre - 25. 3…
…vorliegendenfalls nicht durch eine tatsächliche Prüfungsleistung geschehen, sondern durch die bescheidmäßige Anrechnung und Anerkennung der fraglichen Prüfungen gemäß § 59 UniStG. Diese Prüfungsleistungen sind zunächst für ein anderes, vorangegangenes Studium erbracht worden, sodass deren Gleichwertigkeit für das nunmehr betriebene Studium nicht von vornherein gegeben war und…
…Die positiv abgelegten Prüfungen hingegen würden - je nach Berechnungsweise - 39 bis 52 ECTS ergeben. Außerdem befinde sich V. weiterhin innerhalb der Mindeststudienzeit. Mit dem Schreiben wurde folgende offensichtlich von der Tochter verfasste Beilage übermittelt: "1 Semesterwochenstunde entspricht etwa 1,5 - 1,75 ECTS Punkte  …
…obigen Ausführungen bestritten wird, wären die insgesamt erbrachten Leistungen von 21 ECTS-Punkten angemessen zu berücksichtigen gewesen. Nach § 17 Abs. 4 Studienförderungsgesetz verkürzt sich bei einem Studienwechsel nach dem zweiten Ausbildungsjahr die anzunehmende 4-semestrige Wartezeit um anerkannte Prüfungen aus dem Vorstudium, wobei auf ganze…
…habe dazu geführt, dass seine Tochter nur stundenweise anwesend sein müsse. Wegen der Summe der anerkannten Prüfungen hätte sie nach längstens zwei Semestern PädAk fertig sein können. Tatsächlich sei sie aber von rechts wegen zu sechs Semestern verurteilt. Der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 22. Februar 2006…
…Feber 2005 die 1. Diplomprüfung abgelegt hätte. Die Vorlage des Studienerfolgsnachweises im Ausmaß von 8 Wochenstunden positiven Prüfungen ist nur nach dem erstmaligen Studienbeginn für die Weitergewährung der Familienbeihilfe ab dem 2. Studienjahr vorgesehen. Da Stefanie die 1. Diplomprüfung aus B 310 Alte Geschichte noch…
…das Lehramtsstudium mit den Unterrichtsfächern Physik und Mathematik. Ein Bescheid über die Anrechnung von Prüfungen wurde zunächst nicht vorgelegt. Das Finanzamt forderte hierauf mit dem angefochtenen Bescheid die für März 2009 bereits ausbezahlte Familienbeihilfe sowie den Kinderabsetzbetrag zurück, da ein Studienwechsel nach dem dritten inskribierten…
…Es seien daher pro Semester Prüfungen über 8,8 SWS abzulegen, damit innerhalb von zweimal fünf Semestern das Studium beendet werden kann. Da 58 SWS angerechnet wurden, ergebe dies eine Anrechnung von sieben Semestern. Da die Tochter der Bw bereits neun Semester studiert habe und…
…der Anrechnung von Prüfungen, anscheinend übersieht, dass die auch die Diplomprüfung gemäß § 87 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 erst mit ihrer positiven Beurteilung als abgelegt gilt. Da die positive Beurteilung erst im August 2005 erfolgte, ergäbe die Hochrechnung des Einkommens des Sohnes, diesfalls einen Betrag von…
…der Medizinisch-technischen Akademie für den radiologisch-technischen Dienst bestätigt wurde, besteht keine Anrechnungsmöglichkeit von erfolgreich absolvierten Prüfungen im Rahmen des veterinärmedizinischen und ebensowenig des humanmedizinischen Studiums auf das Studium an der Medizinisch-technischen Akademie, da Lehrplangestaltung und Lehrinhalte berufsspezifisch auf das Berufsbild einer radiologisch…
…begonnen, wenn es diese Möglichkeit 2007 schon gegeben hätte. Es hat kein Studienwechsel stattgefunden -lediglich ein Ortswechsel -es wurden alle zweiginternen Prüfungen anerkannt, auch sein Abschlusstitel bleibt gleich -ich verstehe daher nicht, wieso von einem Studienwechsel die Rede ist. Ich bin sicher nicht jemand, der…
…die in der Berufung vorgebrachten Argumente und Unterlagen eingegangen worden. So habe das in der Berufung erstattete Vorbringen hinsichtlich der Anrechnung von rund 95 % der ECTS-Punkte und fast aller abgelegten Prüfungen keinerlei Berücksichtigung und Würdigung gefunden. Es sei rechtswidrig ein Orts- oder Universitätswechsel einem…
…sei des weiteren für die Abgabenbehörde erster Instanz auch nicht nachvollziehbar, dass vorgenannter Lehrgang für die im Herbst 2008 begonnene Ausbildung erforderlich bzw. dienlich gewesen sei (beispielsweise Anrechnung von Prüfungen). In dem gegen die Berufungsvorentscheidung am 5. März 2009 eingebrachten Vorlageantrag führte die Bw. aus…
…Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind. Die Berufungswerberin irrt nun, wenn sie vermeint, diese Voraussetzung treffe bei ihrem Sohn zu. Tatsächlich wurden nämlich nur Prüfungen zu Lehrveranstaltungen über insgesamt 53 Semesterwochenstunden (insgesamt 101,250 ECTS-Punkte) angerechnet. Dies entspricht der Anrechnung von…
…der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, nicht als ein Studienwechsel im Sinne des § 17 Abs. 1 StudFG gilt, somit kein schädlicher Studienwechsel gegeben wäre. Da aber nach dem unstrittig festgestellten Sachverhalt keine Anrechnung von Vorstudienzeiten erfolgt ist…