…durch Überweisung nachgekommen. Weiters wurde beantragt, im Abgabenverfahren des Bw die bei der Lohnsteuerprüfung angewandte Berechnungsmethode heranzuziehen, damit bei Anrechnung der ersetzten Haftungslohnsteuer keine offenen Abgabenverbindlichkeiten für das Jahr 2000 mehr aushaften. Damit ist der Berufungspunkt "anrechenbare Lohnsteuer" weggefallen, was zum am 31. März 2005…
…€ | | -110,00 € | Erstattungsfähige Negativsteuer | | -110,00 € | Einkommensteuer | | -110,00 € | Anrechenbare Lohnsteuer (260) | | -917,00 € | Festgesetzte Einkommensteuer | | -1.027,09 € | Abgabengutschrift | | -1.027…
…vom Bw in der Erklärung angeführten Betrag als Brutto- und Nettobetrag erfasst. Insbesondere weist der Lohnzettel (Blatt 9) keine anrechenbare Lohnsteuer aus. Daneben hat der Bw im Streitjahr Arbeitslohn von anderen Arbeitgebern und Arbeitslosengeld bezogen. Infolge Zeitraumüberschneidung liegt ein Pflichtveranlagungstatbestand vor. Die Festsetzung der Einkommensteuer…
…Abzug der Absetzbeträge | | 1.844,445 | Steuer auf sonstige Bezüge | | 92,48 | Einkommensteuer | | 1.936,93 | Anrechenbare Lohnsteuer | | -2.295,87 | Einkommensteuer - Gutschrift | | -358,94 * LZ = Lohnzettel Hinweis: Die obigen…
…| | 6.736,22 € | Steuer sonstige Bezüge | | 165,90 € | Einkommensteuer | | 6.902,12 € | Anrechenbare Lohnsteuer (260) | | - 4.929,25 € | Festgesetzte Einkommensteuer | | 1.972,87 € Lohnzettel und Meldungen:…
…technisch nicht verarbeitet habe. Der korrigierte Lohnzettel weise bei der Kennzahl 210 nicht den vereinbarten Bruttolohn aus, sondern nur die an die Bw. zur Auszahlung gebrachten Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer. Die Auszahlung der Beträge an die Bw. sei in der Form erfolgt, dass die Beträge…
…Dadurch habe sich die anrechenbare Lohnsteuer von € 12.341,09 im Jahr 2002 auf € 9.231,96 im Jahr 2003 verringert. Die Abgabennachforderung für 2003 bestehe daher zu Recht. Im Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wies…
…€ 178, 41 erklärt die errechnete Nachzahlung für den Bw. Damit sind die vom Bw. im Bescheid beanstandeten Abweichungen der anrechenbaren Lohnsteuer für das Jahr 2007 und der berechneten Einkommensteuer für das Jahr 2007 geklärt. Daher war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 25. August 2008
…65% von 10.933,15 | 2.257,70 | Steuer sonstige Bezüge | 88,92 | Einkommensteuer | 2.346,62 | Anrechenbare Lohnsteuer | -332,82 | Festgesetzte Einkommensteuer | 2.013,80 Einkommensteuer für 2006: | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit laut Lohnzettel …
…Sachverhaltsaufklärung. Gemäß den vom Finanzamt im Vorlagebericht Verf 46 dargestellten Streitpunkten wurde die im "Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis für den (fünf Monate umfassenden) Zeitraum 01.08.2008 bis 31.12.2008" angegebene anrechenbare Lohnsteuer in Höhe von € 43.418,87 unbestrittenermaßen "nie gemeldet und abgeführt"…
…sonstiger Bezüge nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Freibetrag € 620,00 mit 6% | 155,75 | Einkommensteuer | | 4.216,12 | anrechenbare Lohnsteuer | | -1.283,60 | festgesetzte Einkommensteuer | | 2.932,52 | Berechnung der Abgabennachforderung: | |…
…die Nacherfassung eines Kfz-Sachbezuges zurückzuführen. Die anrechenbare Lohnsteuer blieb unverändert. In der gegen den Sachbescheid gerichteten Berufung brachte der Bw. vor, es sei seines Erachtens ein Bescheid an den gemäß § 82 EStG für die Lohnsteuer haftenden Dienstgeber auszustellen, den die Verpflichtung zur Abfuhr treffe…
…1 EStG ohne Neuberechung eines Jahressechstels hinzuzurechnen und der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer gegenüberzustellen (anrechenbare Lohnsteuer laut Kennzahl 260 des Lohnzettels). Ist die anrechenbare Steuer höher als die Jahressteuer wird der übersteigende Betrag dem Antragsteller erstattet. Anders als die Berechnungsvorschriften der Veranlagung hat ein Arbeitgeber…
…brutto erhalten habe, wobei die anrechenbare Lohnsteuer S 0,00 betrage. 1.2. Einkommensteuerbescheid 1997 - Berufung Im unter Zugrundelegung der Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung für das Jahr 1997 ergangenen Einkommensteuerbescheid wurden die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mit S 5,959.904,00 (1,961.704…
…Er ersuche daher um Berücksichtigung der anrechenbaren Steuern. Mit Berufungsvorentscheidung vom 16.01.2012 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und dies wie folgt begründet: "Gemäß § 46 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist nur die durch den Steuerabzug einbehaltene Lohnsteuer auf die Einkommensteuerschuld anzurechnen…
…vorgelegten Unterlagen einen neuen Lohnzettel erstellt. Der neu erstellte Lohnzettel weist als Bruttobezug (KZ 210) € 14.574,64, steuerpflichtige Bezüge (KZ 245) € 11.363,46 und anrechenbare Lohnsteuer (KZ 260) € 1.945,41 aus. Der am 6. August 2010 übermittelte Lohnzettel wurde…
…| L ges. lt. L 16 f. 2004: anrechenbare Lohnsteuer | 4.812,90 Die im Mai 2004 ausbezahlte UE 2003 wurde im Juli 2004 rückverrechnet (und zwar mit einer Nettorückverrechnung iHv € 2.591,50. Insgesamt wird auf die o. a. Stellungnahme des Finanzamtes…
…versteuernde Einkommen € 48.187,34 betrug. Unter Berücksichtigung des Verkehrs- und Arbeitnehmerabsetzbetrages sowie der Steuer auf sonstige Bezüge errechnete sich eine Einkommensteuer in Höhe von € 15.978,26. Davon wurde die anrechenbare Lohnsteuer (KZ 260) in Höhe von € 10.739,58, d…
…13. und 14. Bezug (220) unter Berücksichtigung der Einschleifregelung | 37,89 € | Einkommensteuer | 2.799,17 € | Anrechenbare Lohnsteuer (260) | -2.367,91 € | Festgesetzte Einkommensteuer | 431,26 € Die Bw. brachte das Rechtsmittel der Berufung ein. Die…
…Arbeitnehmerabsetzbetrag | -54 | | | 5.136,61 | plus Steuer für sonstige Bezüge | | 182,81 | abzüglich anrechenbare Lohnsteuer lt Lohnzettel | | -5.018,13 | Steuernachforderung | | 301,29 Im vorliegenden Fall ist die Hochrechnungsvariante (Abgabennachforderung 217,77…