…tatbestandsmäßigen Unbilligkeit verneinte. Die Unbilligkeit in der Einhebung müsse beim Abgabenschuldner gelegen sein, die Nachsichtswerberin berufe sich jedoch auf eine die Anleger treffende Unbilligkeit. Die Vermögensverluste der Gesellschafter seien eine Folge ihrer Risikobereitschaft und könnten als solche nicht auf die Allgemeinheit überwälzt werden. Weiters scheide…
…im Zusammenhang mit der Zeichnung von European Kings Club Letter abschließend Folgendes festzuhalten: Mit dem Erwerb eines vom European Kings Club begebenen Letter ist weder die Teilnahme an einem Glücks- noch an einem Pyramidenspiel verbunden. Die dem Anleger über das zurückgezahlte Kapital im Sinne des …
…der Rechtsvorschriften für OGAW mit Sitz im Gemeinschaftsgebiet zu schaffen, um einerseits Wettbewerbsstörungen aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Standards für derartige Organismen in den Mitgliedssaaten zu vermeiden und anderseits einen angemessenen Schutz für die Anleger zu gewährleisten. Zu diesem Zweck legten die Mitgliedsstaaten in der Richtlinie gemeinsame…
… 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988. Ein "Pyramidenspiel" oder "Schneeballsystem" liege nicht vor. In der teilweisen Reinvestition der Kapitaleinkünfte seien Verfügungen der Anleger über die gutgeschriebenen Beträge zu sehen, insofern gälten diese als zugeflossen. Nach dem Vertragsverhältnis und dem eindeutigen Parteiwillen lägen keine Kapitalrückzahlungen…
…Ausschüttung" nicht geschlossen werden kann, dass keine tatsächliche Ausschüttung (hinsichtlich des SDFF, WP KennNr ***.***) vorliegt. Vielmehr muss der Anleger selbst Unterlagen über die Höhe der tatsächlichen Ausschüttungen beibringen oder nachweisen, dass keine tatsächliche Ausschüttung vorliegt, was bislang unterblieben ist. Der UFS sähe sich daher veranlasst…
…unter die Befreiungsvorschrift subsumiert werden. Denn die Leistung des Bw. stellt keine Leistung im Rahmen der Verwaltung des Fondsvermögens dar, sondern dient vielmehr der Gewinnung von neuen Anlegern. Überdies ist zu berücksichtigen, dass nach ständiger Rechtsprechung des EuGH die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen nach…
…neben der eigentlichen Vermittlungs- bzw. Besorgungsleistung gegenüber ihren Anlegern im Inland auch Beratungsleistungen von eigenem wirtschaftlichem Gewicht erbringe, die für das Jahr 1996 wie folgt mit 20% nachzuversteuern seien: | Zeitraum. | Betrag: | November 1996 | 531.924,52 | Dezember 1996 | 1…
…mit 315,78% und bei der Tranche 2 mit 298,3% des Nominales der atypisch stillen Gesellschaftereinlage begrenzt. Darüber hinausgehende Verluste sind dem Geschäftsherrn zuzuweisen. Mit einzelnen Anlegern bestehen abweichende Regelungen mit der Vereinbarung einer höheren Verlustzuweisung. Es besteht keine Nachschusspflicht. Scheidet ein Gesellschafter aus…
Hinsichtlich des gegenüber den Anlegern behaupteten Unternehmensgegenstandes der 2. Geschäftsherrin - insbesondere Entwicklung eines Geomarketing und BezeichnungVermeintlichesProdukt2 - wird im Betriebsprüfungsbericht dargestellt, dass dies nur in der Verbuchung von vermeintlichen Know-how-Ankäufen bestanden habe. Die behaupteten Ankaufspreise seien sofort als Aufwand abgesetzt worden mit dem Argument…
x und zum anderen zwischen x und dem Anleger. Abschließend erklärte die Bw., die seitens Y_kurz/BANK erbrachten sonstigen Leistungen seien ihrer Ansicht nach nicht als Beratungsleistung einzustufen sondern als Vermögensverwaltungsleistung. Der Ort der Leistung liege demnach im Ausland. Darüber hinaus komme die Steuerbefreiung…
Hier übersieht die Finanzverwaltung, dass es im Wesen des Anlegersystems als Kapitalmarktinstrument liegt, die Stimm- u. Kontrollrechte der einzelnen Geldgeber zu bündeln um mit mehr Kompetenz und Einfluss gegenüber dem Geschäftsherrn auftreten zu können. Es ist davon auszugehen, dass der Treuhänder primär die Interessen der…
…von Fällen als erhoffter Mitfinanzierer massiv zur Kasse gebeten werden sollte. Dass die Bw - im Verbund mit anderen Anlegern - drei Jahre nach dem verunglückten Engagement 2009 Strafanzeige erstattet und sich der Kreditforderung ihrer Bank (wann immer; wohl aber erst nach 2007) unter Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen…
…Berufungswerber (Bw) vom 6.9.2006 wurde festgestellt, dass eine Feststellung der Einkünfte 1997 hinsichtlich der PersonenGmbH & Co OHG (bis März 2004 hatte die Firma dieser Gesellschaft PersonenOHG gelautet) und der Anleger (dazu zählte auch der Bw), die sich daran beteiligt haben und hinsichtlich derer…
…2002/13/0224). Dasselbe gilt für alle anderen als Wiederaufnahmebescheide intendierten behördlichen Erledigungen an die anderen Anleger. Zudem ließ das Finanzamt Stadt nur an die GmbH & Co OHG (früher: Personen OHG) eine Erledigung vom 6.9.2006 ergehen, die als Wiederaufnahmebescheid betreffend die Feststellung von…
…Berufungswerber (Bw) vom 6.9.2006 wurde festgestellt, dass eine Feststellung der Einkünfte 1997 hinsichtlich der PersonenGmbH & Co OHG (bis März 2004 hatte die Firma dieser Gesellschaft PersonenOHG gelautet) und der Anleger (dazu zählte auch der Bw), die sich daran beteiligt haben und hinsichtlich derer…
…2002/13/0224). Dasselbe gilt für alle anderen als Wiederaufnahmebescheide intendierten behördlichen Erledigungen an die anderen Anleger. Zudem ließ das Finanzamt Stadt nur an die GmbH & Co OHG (früher: Personen OHG) eine Erledigung vom 6.9.2006 ergehen, die als Wiederaufnahmebescheid betreffend die Feststellung von…
…Mag. GF1 und Darlehensgesellschaft m.b.H. Sie gründete mit weiteren Gesellschaftern (Helmut Anleger1 u.a.) Gesellschaften, die sie als atypisch stille Gesellschaften bezeichnete. Die Bw erklärte zusammen mit diesen weiteren Gesellschaftern (Helmut Anleger1 u.a. ) für 1995-1997 Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie begehrte die…
…gründete mit weiteren Gesellschaftern (Helmut Anleger u.a.) 1994 und 1995 Gesellschaften, die sie als atypisch stille Gesellschaften bezeichnete (Gesellschaftsvertrag und Darlehensvertrag vom 21.und 27.12.1995; 22. und 28.12.1994). Die Bw erklärte zusammen mit diesen weiteren Gesellschaftern (Helmut Anleger u.a…
…beim Finanzamt (FA) in den Streitjahren 1997 - 2001 Erklärungen der Einkünfte von Personengesellschaften ein. Neben den persönlich haftenden Gesellschaftern beteiligten sich zahlreiche stille Gesellschafter (Anleger) an der (damaligen) OHG, denen in den Erklärungen die Einkünfte im Verhältnis ihrer Einlagen zugewiesen wurden. Die Feststellung der Einkünfte…
…6 der Sechsten Richtlinie in Verbindung mit der Judikatur des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) durch die Richtlinie gewährleistet werden solle, dass die Entscheidung eines Anlegers zwischen unmittelbarer Geldanlage in Wertpapieren oder mittelbarer Anlage in Investmentfonds nicht beeinflusst werde. Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität verlange…