…Bescheid könne nicht als Begründung für den nunmehr angefochtenen Bescheid herangezogen werden. Diese Vorgangsweise widerspreche dem Gesetz und werde als Mangelhaftigkeit des Verfahrens gerügt. Die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes widerspreche damit völlig der höchstgerichtlichen Judikatur. Eine Nichterstreckung der Anlassfallwirkung auf einen Solidarschuldner würde zu einem gleichheitswidrigen…
…Bescheid könne nicht als Begründung für den nunmehr angefochtenen Bescheid herangezogen werden. Diese Vorgangsweise widerspreche dem Gesetz und werde als Mangelhaftigkeit des Verfahrens gerügt. Die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes widerspreche damit völlig der höchstgerichtlichen Judikatur. Eine Nichterstreckung der Anlassfallwirkung auf einen Solidarschuldner würde zu einem gleichheitswidrigen…
…Bauer, öffentlicher Notar, 2870 Aspang-Markt, Hauptplatz 13, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. Jänner 2003 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Die Erbschaftssteuer wird mit € 548,39.- festgesetzt. Entscheidungsgründe H.J.F. verstarb am 11…
…öffentlicher Notar, 2870 Aspang-Markt, Hauptplatz 13, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16 .Jänner 2003 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Die Erbschaftssteuer wird mit € 548,39.-festgesetzt. Entscheidungsgründe H.J.F. verstarb am 11. Jänner…
…Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des BW, Adr, vertreten durch X, Adr, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 26. März 2008 zu ErfNr.xxx betreffend 1) Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG und 2) Gebührenerhöhung gemäß § 9 GebG entschieden: Die Berufungen…
…als Liquidator aus dem Firmenbuch gelöscht. Mit Bescheid vom 10. April 2002 zog das Finanzamt den Berufungswerber gemäß den §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für die Steuerschulden der X. GmbH in Liqu. heran. Der Haftungsbetrag von € 21.355,80 setzt sich wie folgt…
…ihrer Sponsionsfeier ebenfalls sagte, dass sie das Gerichtsjahr nicht machen dürfte. In seiner Firma habe sie wie ein Vieh gearbeitet. Urlaub oder Krankenstand wären für ihn ein Fremdwort. Wenn es gut gegangen sei, hätte sie maximal 2 Wochen Urlaub pro Jahr. 6 Jahre habe sie…
…November 2002, mit dem Mag. H nach § 6 Bundesabgabenordnung zur Haftung für rückständige Abgabenschuldigkeiten der A+H GesBR in Höhe von 38.087,53 Euro herangezogen wurde, entschieden: Der angefochtene Haftungsbescheid vom 25. November 2002 wird ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 4. November 1997…
…gelöscht. Mit Bescheid vom 24. März 2003 zog das Finanzamt den Berufungswerber gemäß den §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für die Steuerschulden der X. GmbH in Liqu. im Gesamtbetrag von € 5.400,56 heran (Umsatzsteuer 2001: € 1.883,90; Umsatzsteuer 2/2002…
… 9 in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung für offene Lohnsteuer 05/2003 der Firma X GmbH im Ausmaß von 9.734,08 Euro in Anspruch genommen wurde, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe MR und GS waren seit 4.9.2001 Geschäftsführer…
…forderte das Finanzamt den Berufungswerber (Bw.) auf, bekanntzugeben, ob er ohne Verschulden daran gehindert gewesen wäre, für die Entrichtung der in Höhe von € 43.269,29 aushaftenden Abgabenrückstände Sorge zu tragen. Außerdem wurde er ersucht, anzugeben, ob andere anfallende Zahlungen geleistet worden wären. In…
…Die E. GmbH sei aber in der Zwischenzeit insolvent geworden, sodass ein anderer Interessent für die Liegenschaft gesucht werden müsse. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung des Kreditvolumens bei der Hausbank kurzfristig nicht zu erreichen sei, aber alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft aus dem um…
…GmbH, Steuerberatung Unternehmensberatung, 1180 Wien, Sternwartestraße 76, vom 25. Oktober 2004 gegen den Haftungsbescheid gemäß §§ 9, 80 BAO des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg vom 1. Oktober 2004 nach der am 27. März 2007 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7…
…einer anfechtungsfesten Abschlagszahlung durch die allgemeine Sparkassen AG in Höhe von S 13.682.000,00, die sich je nach Kontokorrentsaldo erhöhen oder reduzieren kann (Ausgangspunkt für die Erhöhung bzw. Reduktion ist der per 31.3.1999 aushaftende Saldo von S 6.900.000,00…
…November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 7. September 2010 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der Firma XY Gesellschaft m.b.H. i.L. entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftungsinanspruchnahme wird auf folgende Abgabenschuldigkeiten eingeschränkt: |…
…ist zu erwidern, dass in den vom Bw. angeführten Fällen die Zahlungsfrist für eine den Abgabenvorschriften entsprechende Entrichtung der die Säumniszuschlagspflicht auslösenden Abgaben zweifelsfrei vor Konkurseröffnung am 29. Dezember 2003 abgelaufen war. Nach der entsprechenden ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes gehen jedoch insolvenzrechtliche Fälligkeitsregelungen den abgabenrechtlichen…
…Der Bw. wurde aufgefordert darzulegen, weshalb er nicht dafür Sorge getragen habe, dass die angeführten Abgaben entrichtet würden. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden seien, solle dies durch geeignete Unterlagen belegt werden. Schließlich wurde der Bw. ersucht, seine derzeitigen persönlichen…
…in Höhe von € 439,00 sowie Körperschaftsteuervorauszahlungen 1-3/2008 in Höhe von € 437,00. II. Darüber hinaus wird die Berufung für folgende Abgaben im Gesamtausmaß von € 42.884,11 als unbegründet abgewiesen: Umsatzsteuer 1998 in Höhe von € 26.774,11…
…Michael Hason), gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 7 .Dezember 2006 betreffend Festsetzung der Erbschaftssteuer entschieden: Der bekämpfte Bescheid wird gemäß § 289 Abs.2 Bundesabgabenordnung (BAO) wie folgt abgeändert: Die Erbschaftssteuer wird mit € 5.983,04 festgesetzt. Im Übrigen…
… 9 iVm § 80 BAO zur Haftung für offene Lohnsteuer 05/2003 der Firma X GmbH im Ausmaß von 9.734,08 € in Anspruch genommen wurde, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe MR und GS waren seit 4.9.2001 Geschäftsführer der primärschuldnerischen…