…Bescheid könne nicht als Begründung für den nunmehr angefochtenen Bescheid herangezogen werden. Diese Vorgangsweise widerspreche dem Gesetz und werde als Mangelhaftigkeit des Verfahrens gerügt. Die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes widerspreche damit völlig der höchstgerichtlichen Judikatur. Eine Nichterstreckung der Anlassfallwirkung auf einen Solidarschuldner würde zu einem gleichheitswidrigen…
…Bescheid könne nicht als Begründung für den nunmehr angefochtenen Bescheid herangezogen werden. Diese Vorgangsweise widerspreche dem Gesetz und werde als Mangelhaftigkeit des Verfahrens gerügt. Die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes widerspreche damit völlig der höchstgerichtlichen Judikatur. Eine Nichterstreckung der Anlassfallwirkung auf einen Solidarschuldner würde zu einem gleichheitswidrigen…
…Bauer, öffentlicher Notar, 2870 Aspang-Markt, Hauptplatz 13, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. Jänner 2003 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Die Erbschaftssteuer wird mit € 548,39.- festgesetzt. Entscheidungsgründe H.J.F. verstarb am 11…
…öffentlicher Notar, 2870 Aspang-Markt, Hauptplatz 13, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16 .Jänner 2003 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Die Erbschaftssteuer wird mit € 548,39.-festgesetzt. Entscheidungsgründe H.J.F. verstarb am 11. Jänner…
…Anlassfallwirkung ausgedehnt hat, weiterhin anzuwenden ist. Somit ist das Erbschaftssteuergesetz auf vorliegenden Fall noch anzuwenden. Gemäß § 2 Abs. 1 ErbStG 1955 gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Gemäß § 18 ErbStG ist für…
"Mit Haftungsbescheid vom 6.9.2017 wurde der Beschwerdeführer als Haftungspflichtiger gemäß § 9a iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma Primärschuldnerin (Str. Nr. 38-*Str.Nr.*) im Ausmaß von € 72.868,47 in Anspruch genommen. In der Begründung wird dazu angeführt, dass Personen…
…Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des BW, Adr, vertreten durch X, Adr, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 26. März 2008 zu ErfNr.xxx betreffend 1) Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG und 2) Gebührenerhöhung gemäß § 9 GebG entschieden: Die Berufungen…
…November 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 11. Oktober 2012 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO für Abgabenschuldigkeiten der Fa. GmbH1, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und die Haftung auf nachstehende Abgaben in Höhe von insgesamt Euro 2.557…
…1 leg.cit. haften die in § 80 Abs. 1 leg.cit. erwähnten Personen neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für diese Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. 3., Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem, der vorgibt…
…80 BAO für offene Abgabenschuldigkeiten der F.GmbH zur Haftung herangezogen: | Abgabenart | Zeitraum | Höhe | Umsatzsteuer | 5/2010 | 8.300,42 | Umsatzsteuer | 6/2010 | 4.236,73 | Umsatzsteuer | 4/2011 | 8.828,51 |…
…2018 eine Solidarverpflichtung zwischen anderen Körperschaften und der Primärschuldnerin festgesetzt wurde. Insofern sei für den Beschwerdeführer nicht klar, dass der Betrag ohne Schwierigkeiten nicht bei den anderen Solidarschuldnern eingebracht werden könne. Schon aus dem Umstand, dass im Insolvenzverfahren eine 15,83 %ige Quotenauszahlung erfolgt ist…
…9 BAO) 2.1 Haftungstatbestand des § 9 BAO Die Vertreterhaftung nach § 9 BAO besteht für die den vertretenen Abgabepflichtigen treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Die Haftung des § 9 BAO setzt voraus: Stellung…
…als Liquidator aus dem Firmenbuch gelöscht. Mit Bescheid vom 10. April 2002 zog das Finanzamt den Berufungswerber gemäß den §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für die Steuerschulden der X. GmbH in Liqu. heran. Der Haftungsbetrag von € 21.355,80 setzt sich wie folgt…
…persönliche Abhängigkeit und Dienstnehmereigenschaft von vornherein nur auszuschließen, wenn das Vertretungsrecht tatsächlich genutzt wird oder bei objektiver Betrachtung eine solche Nutzung zu erwarten ist. Beides trifft für den gegenständlichen Fall nicht zu. Weder wurden konkrete Vertretungsfälle bekannt gegeben, noch waren solche aufgrund der Gegebenheiten (weitgehend…
…ihrer Sponsionsfeier ebenfalls sagte, dass sie das Gerichtsjahr nicht machen dürfte. In seiner Firma habe sie wie ein Vieh gearbeitet. Urlaub oder Krankenstand wären für ihn ein Fremdwort. Wenn es gut gegangen sei, hätte sie maximal 2 Wochen Urlaub pro Jahr. 6 Jahre habe sie…
…keineswegs zwingend, dass die Abgabenbehörde bevorzugt befriedigt worden sei. Die Anfechtungsbestimmungen der Konkursordnung würden sich vor allem gegen kurz vor der Konkurseröffnung vorgenommene Vermögensverschiebungen zu Gunsten einzelner Gläubiger richten. Für die Frage, ob andere andrängende Gläubiger gegenüber dem Bund als Abgabengläubiger begünstigt worden seien, sei…
…Dienstnehmerin bzw. der IEF, die NÖGKK sowie das Finanzamt als Abgabenbehörde gewesen seien. Auslöser für das Insolvenzverfahren wäre die Abgabenachforderung auf Grund der Außenprüfung durch die Abgabenbehörde. Ab Fälligkeit bzw. Zahlungsfrist der Abgabenachforderung seien keine Zahlungen mehr geleistet und das Insolvenzverfahren angemeldet worden. Es liege…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache BF, ADR1 (Zustelladresse ADR2), über die Beschwerde vom 05.11.2015 gegen die Bescheide des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27.10.2015, ERFNR***-GVG 14 betreffend 1. Gebühren…
…durch die Anwaltskanzlei ***X***, über die Beschwerde vom 1. April 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. März 2022, mit dem die Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma ***A*** GmbH, Steuernummer ***StNr***, geltend gemacht wurde, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß …
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Haftungsbescheid vom 21.6.2017 wurde der Beschwerdeführer als ehemaliger Geschäftsführer der ***Firma1*** für Abgabenschulden dieser Gesellschaft iHv insgesamt € 309.273,55 gem § 9 BAO zur Haftung herangezogen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer…