…Erhaltungs- und Heizkosten bei der Berechung des Einheitswertes nicht maßgeblich sind. Hinsichtlich der Ermittlung des Einheitswertes ist zu bemerken, dass die Garage gem. Anlage zum § 53 a BewG unter Pkt. 15.21 (sehr einfache Ausführung) mit dem niedrigst möglichen Ansatz bewertet wurde, Das Erd- und…
…dass die bei der Ermittlung des Gebäudewertes zu unterstellenden Durchschnittspreise in der Anlage zum Bewertungsgesetz festgelegt seien, welche einen Bestandteil dieses Bundesgesetzes bilde (§ 53a BewG). Der Bewertung seien die in Punkt 15 der Anlage angeführten Durchschnittspreise je Quadratmeter nutzbarer Fläche für Mietwohngrundstücke und gemischt genutzte…
…den gegenwärtig ausgeübten Betrieb dienen, oder ob sie in einer besonderen und unmittelbaren Beziehung zu dem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb in der Weise stehen, dass das Gewerbe durch die Anlage - vergleichbar einer Maschine - unmittelbar betrieben wird (Gürsching/Stenger, Kommentar zum deutschen Bewertungsgesetz, 108. Lieferung…
…unterstellenden Durchschnittspreise in der Anlage festgesetzt; die Anlage ist ein Bestandteil dieses Bundesgesetzes. Nach den Erläuterungen zur Bewertungsgesetznovelle 1972 macht die Verallgemeinerung der Gebäudetypen erforderlich, besondere Merkmale wie zB Personenaufzüge, Zentralheizung oder Hochbauten durch Zuschläge zu erfassen (vgl. Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz zu …
…Raum für eine Einbeziehung volkswirtschaftlicher Rahmenbedingungen in die Einheitswertermittlung noch Raum für eine individuelle Beurteilung der für die nachhaltige Ertragsfähigkeit relevanten Umstände bei jedem einzelnen Betrieb, wie dies offenbar dem Bw. vorschwebt (vgl. Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz, Anm. 1 zu § 32 Abs. 1…
…Die bei der Ermittlung des Gebäudewertes gemäß § 53 Abs. 3 bis 5 zu unterstellenden Durchschnittspreise sind in der Anlage zum Bewertungsgesetz festgesetzt; die Anlage ist ein Bestandteil dieses Bundesgesetzes (§ 53a BewG). Im vorliegenden Berufungsfall ist ausschließlich strittig, ob die in der Nutzflächenaufstellung laut vorliegendem Sachverständigengutachten…
…Vorgebracht wird, im angefochtenen Bescheid sei ein m2-Preis von S 2.200,00 festgesetzt worden. Aufgrund der beigelegten Baubeschreibung und der Bewertung laut Bewertungsgesetz 1955 - Anlage zu § 53a - würde sich ein m2-Preis von S 1.989,00 ergeben. Mit 1. Jänner 2003 ist…
…ist zu sagen, dass nach den Erläuterungen zur Bewertungsgesetznovelle 1972 die Verallgemeinerung der Gebäudetypen erforderlich macht, besondere Merkmale wie zB Personenaufzüge, Zentralheizung oder Hochbauten durch Zuschläge zu erfassen (vgl. Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz zu § 53). Gemäß Punkt 18.3 der Anlage zu § 53…
…87/15/0016). Eine Artfortschreibung kann nicht nur bei Änderung tatsächlicher Verhältnisse, sondern auch zur Fehlerberichtigung erfolgen. Artfortschreibungen sind ungeachtet der Wertgrenzen des § 21 Abs. 1 Z 1 BewG 1955 vorzunehmen (Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz, 2. Auflage, 138). Selbst dann ist eine Artfortschreibung…
…weinbaumäßig genutzte Flächen dürften demnach in die wirtschaftliche Einheit des landwirtschaftlichen Betriebes nicht aufgenommen werden, sondern wären als selbständige wirtschaftliche Einheiten zu bewerten (vgl. Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz, zu § 31 Abs. 1). Die berufungsgegenständliche Fläche hat ein Ausmaß von 21.247 m2 und…
…der nach der gegenständlichen Bestimmung auch bei der Ermittlung der Hektarsätze für alle übrigen landwirtschaftlichen Betriebe gilt (vgl. Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz, S 201). Demnach sind bei der Ermittlung der Hektarsätze für die nicht zu den Vergleichs(Untervergleichs-)betrieben zählenden Betrieben die im…
…des Dachgeschosses keine Bewilligung der Gemeinde vor, eine dauernde Benutzung ist daher nur für Abstellräume, nicht aber für Wohnräume gestattet. Eine Bewertung wäre also auch nur als solche möglich. Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz, Teil I, schreiben zur Bewertung von Dacheinbauten §53: "Für die…
…ist zu sagen, dass nach den Erläuterungen zur Bewertungsgesetznovelle 1972 die Verallgemeinerung der Gebäudetypen erforderlich macht, besondere Merkmale wie zB Personenaufzüge, Zentralheizung oder Hochbauten durch Zuschläge zu erfassen (vgl. Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz zu § 53). Gemäß Punkt 18.3 der Anlage zu § 53…
…mit der Bezeichnung Gt. 1 einbezogen wurde. Die Vertreterin verwies auf den Kommentar zum Bewertungsgesetz von Twaroch/ Wittmann/ Frühwald, wonach nach § 51 Abs. 1 BewG, Z 4 lit c insbesondere als Vorrichtungen im Sinne der genannten Bestimmung bauliche Anlagen anzusehen seien, die entweder für sich…
…gewerblichen Zwecken. Die Bewertung der Einstellhalle erfolgte in der Einstufung der Bauklasse 3.32 der Anlage zu § 53a BewG unter Berücksichtigung der derzeit üblichen Bauausführungen abgestellt auf die Wertverhältnisse zum 1.1.1973 nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes 1955 in der derzeit geltenden Fassung. In…
…legen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt), vgl. Twaroch/Wittmann/Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz zu §21. Das Finanzamt ist grundsätzlich folgerichtig davon ausgegangen, dass dies auf Grund der Erhebungen im Jahre 2004 der 1. Jänner 2005 wäre. Wie im vorangegangenen Verfahren bereits festgestellt worden ist…
…Dazu dienen die für forstliche Taxationen entwickelten Ertragstafeln (Vgl. Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz, S 221). Das Bundesministerium für Finanzen hat nach Beratung mit der forstwirtschaftlichen Abteilung des Bewertungsbeirates für Forstbetriebe mit mehr als zehn bis 100 Hektar Flächenausmaß mit rechtsverbindlicher Kraft Hektarsätze festgestellt…
…des Barwertes nach versicherungsmathematischen Methoden. In der Versicherungsmathematik geschieht die Altersbestimmung nicht mit der Vollendung eines Lebensjahres, sondern es ist der Geburtstag entscheidend, der dem Bewertungsstichtag näher liegt (Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz § 16, 112f). Im gegenständlichen Fall ist Bewertungsstichtag der 25. April 2007…
…des Barwertes nach versicherungsmathematischen Methoden. In der Versicherungsmathematik geschieht die Altersbestimmung nicht mit der Vollendung eines Lebensjahres, sondern es ist der Geburtstag entscheidend, der dem Bewertungsstichtag näher liegt (Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz § 16, 112f). Im gegenständlichen Fall ist Bewertungsstichtag der 25. April 2007…
…des Barwertes nach versicherungsmathematischen Methoden. In der Versicherungsmathematik geschieht die Altersbestimmung nicht mit der Vollendung eines Lebensjahres, sondern es ist der Geburtstag entscheidend, der dem Bewertungsstichtag näher liegt (Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz § 16, 112f). Im gegenständlichen Fall ist Bewertungsstichtag der 25. April 2007…