…da dieser Geldbetrag zur Gänze dem Bruder und Miterben verblieben sei, sowie die Anwendung der Begünstigungsvorschrift des Abzuges wegen unentgeltlich geleisteter Dienste gemäß § 21 Erbschaftssteuergesetz mit folgender Begründung: Der Berufungswerber habe in den letzten drei Jahren vor dem Tod der Erblasserin für ihren Haushalt und…
…nur in beschränktestem Ausmaß zur Verfügung stehenden Zeit geringfügige juristische Hilfestellung - als Ausfluß ihrer ehelichen Beistandspflicht - geleistet, ohne jedoch in einem Angestelltenverhältnis mit Pflichtversicherungszeiten zu sein. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso in der gegenständlichen Berufungsvorentscheidung davon ausgegangen wird, daß die erblasserische Witwe früher als Gesellschafter…
…mit dem Tode des Erblassers, nach Abs. 2 leg.cit entsteht die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Gemäß § 15 Abs. 1 Z. 9 ErbStG bleiben Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes oder zur Ausbildung des Bedachten…
…Abmachungen darüber, wem die Einkünfte aus der Verlassenschaft bis zur Einantwortung zufließen sollen, zu treffen (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1.10.2005], § 1 Anm. 1). Wie ausgeführt, treten eingeantwortete Erben steuerrechtlich mit dem Todestag in die Rechtsstellung des Erblassers ein, die…
…erspart bleibt, so kann die Annahme einer sittlichen Verpflichtung iSd § 785 Abs 3 erster Satz ABGB zur Schenkung des Erblassers an sein Kind durchaus berechtigt sein. Die vom Berufungswerber verrichteten Arbeiten wurden im Rahmen einer familienrechtlichen Beistandspflicht erbracht. Eine weitere Voraussetzung für die Anwendung des §…
…so kann die Annahme einer sittlichen Verpflichtung iSd § 785 Abs 3 erster Satz ABGB zur Schenkung des Erblassers an sein Kind durchaus berechtigt sein. Die im gegenständlichen Fall verrichteten Arbeiten sind als im Rahmen einer familienrechtlichen Beistandspflicht erbracht anzusehen. Eine weitere Voraussetzung für die Anwendung…
…in der überschlägigen Finanzierungsüberlegung des Bw - eine Randnotiz in der beschlagnahmten Baukostenaufstellung - nicht ausdrücklich vorkamen, hindert nicht deren Eignung oder Heranziehung zur Kostenabdeckung) sind zT aus Überweisungsbelegen (S 696.623,00), zT aus dem Verkauf eines im Vierteleigentum des Bw gestandenen Grundstücks nachvollziehbar (KG B.…
…worden. Die Berufungsführerin und der Erblasser hätten in Lebensgemeinschaft gelebt. Der Arbeitsaufwand habe mindestens vier Stunden pro Tag betragen. Ein Stundensatz von 10,90 € sei angemessen. Gemäß § 90 Abs 1 ABGB seien die Ehegatten einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft und zum Beistand verpflichtet, was…
…des Erblassers) üblichen Kosten der Hauskrankenpflege ein ortsüblicher Lohn ermittelt. Dazu wird auf die Ausführungen im Vorhalt vom 17. Mai 2005 verwiesen, dessen Inhalt letztendlich mit der Stellungnahme vom 23. Mai 2005 zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Der Einwand des Finanzamtes, wonach der Erblasser bei…
…des Erblassers) üblichen Kosten der Hauskrankenpflege ein ortsüblicher Lohn ermittelt. Dazu wird auf die Ausführungen im Vorhalt vom 17. Mai 2005 verwiesen, dessen Inhalt letztendlich mit der Stellungnahme vom 23. Mai 2005 zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Der Einwand des Finanzamtes, wonach der Erblasser bei…
…0237 - vorgebracht, dass bei Partnern einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft keine gesetzliche Verpflichtung zur gegenseitigen Leistung von Pflege und Unterhalt bestehe. Die Berufungsbehörde hat in folgende Verträge Einsicht genommen: Mit notariellem Übergabsvertrag vom 29.04.1992 übergab der Erblasser die Liegenschaftshälfte an der EZ 653, Grundstück 510…
…Juni 2007, ersuchte die B+B-Steuerberatungsgesellschaft, "namens und auftrags der Verlassenschaft nach Maria.Musterfrau" um Verlängerung der Frist zur Einbringung einer Berufung gegen den Erbschaftssteuerbescheid vom 23. Mai 2007. Die dann schließlich eingebrachte Berufung vom 7. Jänner 2008 war "namens der verstorbenen Maria.Musterfrau…
…Beistandspflicht gemäß § 137 Abs. 2 ABGB hinausgehen, gewährt werden kann. Im Juli 2006 verstarb der Erblasser E. In seinem Testament setzte er seine Tochter, die Bw., zur Universalerbin ein. Die Bw. gab zum gesamten Nachlass die unbedingte Erbantrittserklärung ab und die Bw. wurde mit Einantwortungsbeschluss…
…B, bestand nach wie vor. In Anlehnung an das oben zitierte Erkenntnis kann daher schon mangels Erfüllung der tatbestandsmäßigen Voraussetzung der Erbringung der Dienste im Haushalt des Erblassers die Begünstigung nach § 21 ErbStG nicht zur Anwendung gelangen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am…
…zum Zeitpunkt der Scheidungsverhandlungen in beruflichen Schwierigkeiten und konnte ab Anfang des Jahres 1999 keine Unterhaltszahlungen mehr leisten. Frau =S.=F. hat deshalb einen gesetzlichen Unterhaltsvorschuss erhalten (siehe Beilage 1: Beschluss des Bezirksgerichtes zur Gewährung von Unterhaltsvorschüssen ab dem 1.2.1999). Frau Dr. =Z.…
…mit der Begründung, dass sie die Ziehtochter der Erblasserin sei und daher die Erbschaftssteuer in der Höhe 3 v. Hundert des steuerpflichtigen Erwerbes zu berechnen gewesen sei sowie ein Freibetrag in der Höhe von €: 2.200.- zum Abzug zu bringen gewesen sei. Mit Berufungsvorentscheidung…
…Frage, ob hinsichtlich der nachlassgegenständlichen Vergleichssumme die Steuerbefreiung für endbesteuertes Vermögen zur Anwendung kommen kann. Gemäß § 15 Abs. 1 Zif. 17 ErbStG bleiben Erwerbe von Todes wegen von Kapitalvermögen, soweit dessen Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der Steuerabgeltung gemäß dem Einkommensteuergesetz unterliegen, steuerfrei…
…Einfamilienhaus je zur Hälfte zum Vermögen beider Ehegatten. Die Berufungswerberin verfügte laut den Erhebungen des Finanzamtes noch weiters über eine Eigentumswohnung in 1130 Wien und über ein unbebautes Grundstück in Spital am Semmering. Aus diesen Feststellungen kann nicht geschlossen werden, dass der Erblasser zu diesem…
…Passiven, sowie die Verfahrenskosten, weiters den auf die Minderjährige entfallenden Anteil der Abfertigung von € 3.292,35 und den Erbteilsbetrag von € 3.959,84 zur rechnungsfreien Verfügung." Mit Einantwortungsbeschluss vom 23. Jänner 2006 wurde die Verlassenschaft nach Maßgabe des Erbteilungsübereinkommens vom 12. Jänner…
…der Steiermark gewohnt zu haben. 2004 sei eine kleinere gegen eine größere Wohnung getauscht worden, was eine Kreditaufnahme zur Folge gehabt hätte. Die Bank sei trotz der geringen Pensionen (beide zusammen € 2.716) gegen Abschluss einer Lebensversicherung bereit gewesen, einen Kredit über € 18…