…wird (VwGH vom 17.8.1998, 97/17/0401). Eine fehlende Begründung hindert auch nicht den Eintritt der Rechtskraft, denn ein unbegründeter Bescheid ist anfechtbar und erwächst ohne Anfechtung in Rechtskraft, es ei denn, der Lauf der Berufungsfrist wird durch einen Antrag iSd § 245 Abs…
…wird (VwGH vom 17.8.1998, 97/17/0401). Eine fehlende Begründung hindert auch nicht den Eintritt der Rechtskraft, denn ein unbegründeter Bescheid ist anfechtbar und erwächst ohne Anfechtung in Rechtskraft, es ei denn, der Lauf der Berufungsfrist wird durch einen Antrag iSd § 245 Abs…
…Dezember 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck an der Mur vom 26. November 2009 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2004 bis 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Hälfteeigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen…
…bis 2000 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungsführer bezog in den Streitjahren neben nichtselbständigen Pensionseinkünften, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie gewerblichen Einkünften aus dem Betrieb eines Appartementhauses aus einer Beteiligung an der A GesmbH & Co…
…Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid diesbezüglich als unbegründet abzuweisen (vgl. etwa Verwaltungsgerichtshof vom 4.7.1995, 91/14/0199). Eine solche Abweisung setzt allerdings voraus, dass der Grundlagenbescheid dem Bescheidadressaten des abgeleiteten Bescheides gegenüber wirksam geworden…
…die Abänderung (Aufhebung) des Feststellungsbescheides rechtskräftig geworden ist - und andererseits die Ergebnisse der vom Finanzamt anzustellenden Ermittlungen ungewiss sind, sah sich der unabhängige Finanzsenat aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht zu einer gleichzeitigen Änderung der abgeleiteten Bescheide veranlasst und war daher spruchgemäß zu entscheiden. Die Erlassung auf …
…Börsenumsatzsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die D A GmbH mit dem Sitz in W war alleinige Gesellschafterin der D Austria A GmbH mit dem Sitz in At mit einer zur Gänze bar einbezahlten Stammeinlage im Nominale…
…des Sachverhaltes maßgebend. Nach § 23 Abs. 4 BAO ist die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes für die Erhebung der Abgaben insoweit und solange ohne Bedeutung, als nicht die Anfechtung mit Erfolg durchgeführt ist. Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind nicht nichtig (von vornherein ungültig); ihre Auflösung setzt gerichtliche oder außergerichtliche…
…Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert wie folgt: Gemäß § 33 TP 5 GebG 1% von einer Bemessungsgrundlage von Euro 2,725.231,27 ds. Euro 27.252,31. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid ergeht endgültig gemäß …
…Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert wie folgt: Gemäß § 33 TP 5 GebG 1% von einer Bemessungsgrundlage von Euro 2,779.735,86 ds. Euro 27.797,35. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid ergeht endgültig gemäß …
…HR Mag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber nach der am 20. April 2012 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid ergeht endgültig gemäß § 200 Abs. 2 BAO. Entscheidungsgründe Überblick: 1. Streitpunkte 2. Verfahren 2.1. Berufung…
…Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert wie folgt: Gemäß § 33 TP 5 GebG 1% von einer Bemessungsgrundlage von 2,834.240,53 Euro ds. Euro 28.342,40. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid ergeht endgültig gemäß …
…Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert wie folgt: Gemäß § 33 TP 5 GebG 1% von einer Bemessungsgrundlage von Euro 2,779.735,86 ds. Euro 27.797,35. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid ergeht endgültig gemäß …
…entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert wie folgt: Gemäß § 33 TP 5 GebG 1% von einer Bemessungsgrundlage von 2,834.240,53 Euro ds. Euro 28.342,40. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Überblick: 1…
…11. September 1997, 97/15/0078). Das seien nur solche, die geeignet seien, "allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen (§ 303 Abs. 4 BAO am Ende), also seinen Spruch zu beeinflussen (Ritz, BAO 3. Auflage…
…aber unbegründet. Umsatzsteuerfestsetzung Jänner 2009 iVm § 274 BAO Mit Berufungsentscheidung UFS 22.05.2009, RV/1689-W/09, wurde eine von EK an den Bw gelegte Rechnung als Scheinrechnung qualifiziert und die darin gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer nicht zum Vorsteuerabzug zugelassen. Die dagegen erhobene Bescheidbeschwerde wurde…
…ein Bescheid zu erlassen, der den vorläufigen Bescheid zum endgültigen erklärt. Der Spruch des Bescheides über die die Endgültigerklärung erschöpft sich in dieser Feststellung. Dessen ungeachtet wirkt der Bescheid, der einen vorläufigen Bescheid zum endgültigen erklärt, in Bezug auf seine Anfechtbarkeit inhaltlich wie ein Bescheid…
…den Einheitswert einer wirtschaftlichen Einheit (Untereinheit) mit Wirkung ab dem Fortschreibungszeitpunkt insoweit außer Kraft, als der Fortschreibungsbescheid von dem zugrunde liegenden Bescheid in seiner zuletzt maßgeblichen Fassung abweicht. Fortschreibungsbescheide sind nach den allgemeinen Grundsätzen rechtsmittelfähig. § 193 Abs. 1, letzter Satz, schränkt aber die Anfechtbarkeit des…
…2 BAO zu einem endgültigen erklärt wird, wirkt in Bezug auf seine Anfechtbarkeit inhaltlich wie ein Bescheid, der an die Stelle des vorläufigen Bescheides tritt. Er ist somit so zu sehen, als enthielt er nicht nur die (für sich anfechtbare) Endgültigerklärung, sondern auch eine erstmalige…
…Wiener Neustadt durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid vom 13. März 2009 wird aufgehoben. Der (ursprüngliche) Bescheid vom 14. Oktober 2008 betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für den Kalendermonat Juli 2008 ist rechtskräftig. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), eine GmbH…