…wird (VwGH vom 17.8.1998, 97/17/0401). Eine fehlende Begründung hindert auch nicht den Eintritt der Rechtskraft, denn ein unbegründeter Bescheid ist anfechtbar und erwächst ohne Anfechtung in Rechtskraft, es ei denn, der Lauf der Berufungsfrist wird durch einen Antrag iSd § 245 Abs…
…wird (VwGH vom 17.8.1998, 97/17/0401). Eine fehlende Begründung hindert auch nicht den Eintritt der Rechtskraft, denn ein unbegründeter Bescheid ist anfechtbar und erwächst ohne Anfechtung in Rechtskraft, es ei denn, der Lauf der Berufungsfrist wird durch einen Antrag iSd § 245 Abs…
…Dezember 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck an der Mur vom 26. November 2009 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2004 bis 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Hälfteeigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen…
…bis 2000 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungsführer bezog in den Streitjahren neben nichtselbständigen Pensionseinkünften, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie gewerblichen Einkünften aus dem Betrieb eines Appartementhauses aus einer Beteiligung an der A GesmbH & Co…
…zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen die Bescheide betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2011 sowie gegen die Anspruchszinsen für das Jahr 2011 wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
… 262 BAO als unbegründet abgewiesen, weil Einkünfte aus einer (mehreren) Tangente(n) vorliegen. Gegen diese Beschwerdevorentscheidungen stellte AB jeweils vom 2.02.2016 einen Vorlageantrag. 1. Anfechtbarkeit eines von einem Feststellungsbescheid abgeleiteten Bescheides Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind…
…Bescheide des Finanzamtes, 6800 Feldkirch, Reichsstraße 154, vertreten durch F, BA, vom 3. Dezember 2015 betreffend die gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2012 und 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Eine…
…die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch, Reichsstraße 154, 6800 Feldkirch, vom 21. Jänner 2016 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2011 bis 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerden hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2011 bis 2013 werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Eine Revision…
…Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid diesbezüglich als unbegründet abzuweisen (vgl. etwa Verwaltungsgerichtshof vom 4.7.1995, 91/14/0199). Eine solche Abweisung setzt allerdings voraus, dass der Grundlagenbescheid dem Bescheidadressaten des abgeleiteten Bescheides gegenüber wirksam geworden…
…die Abänderung (Aufhebung) des Feststellungsbescheides rechtskräftig geworden ist - und andererseits die Ergebnisse der vom Finanzamt anzustellenden Ermittlungen ungewiss sind, sah sich der unabhängige Finanzsenat aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht zu einer gleichzeitigen Änderung der abgeleiteten Bescheide veranlasst und war daher spruchgemäß zu entscheiden. Die Erlassung auf …
…wurden, ein Formular E 9 (Bescheinigung EU/EWR der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuererklärung für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums) samt Einkommensnachweis der Ehegattin des Beschwerdeführers und einen Nachweis über die geltend gemachten Steuerberatungskosten vorgelegt. 3. Mit Bescheid vom 15. Juni…
…05.2015 gegen den endgültigen Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 30.03.2015, ErfNr***, StNr*** betreffend Rechtsgebühr zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…als unbegründet abgewiesen. IV. Gegen Spruchpunkt I. dieses Erkenntnisses ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Gegen die übrigen Spruchpunkte ist die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Beschwerde gegen den Bescheid…
…Börsenumsatzsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die D A GmbH mit dem Sitz in W war alleinige Gesellschafterin der D Austria A GmbH mit dem Sitz in At mit einer zur Gänze bar einbezahlten Stammeinlage im Nominale…
…des Sachverhaltes maßgebend. Nach § 23 Abs. 4 BAO ist die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes für die Erhebung der Abgaben insoweit und solange ohne Bedeutung, als nicht die Anfechtung mit Erfolg durchgeführt ist. Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind nicht nichtig (von vornherein ungültig); ihre Auflösung setzt gerichtliche oder außergerichtliche…
…die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und im Hinblick darauf, dass die Begründung der Beschwerde jener des Aufhebungsantrages entspricht, auf die Begründung des angefochtenen Bescheides verwiesen. Desgleichen wies die belangte Behörde mit Bescheid vom 07.06.2018 die Anträge auf Erlassung eines Bescheides über die Beendigung…
…lassen (Abs. 3). Die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes ist für die Erhebung von Abgaben insoweit und so lange ohne Bedeutung, als nicht die Anfechtung mit Erfolg durchgeführt ist (Abs. 4)." Nach § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den…
…Juni 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 8. Mai 2019, ErfNr. ***1***, betreffend Bestandvertragsgebühr, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
…als unbegründet abgewiesen und der angefochtene Bescheid abgeändert wie folgt: Die Gebühr gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z. 1 GebG wird festgesetzt mit € 2.177,28 (1 % von einer Bemessungsgrundlage in der Höhe von € 217.728,--). Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 2011 vom 18.03.2013 - unter Bezugnahme auch auf die Ergänzung vom 10.10.2013 - als unbegründet abgewiesen. Sache des Beschwerdeverfahrens ist damit nur die Wiederaufnahme des angeführten Verfahrens nach § 303 BAO, nicht aber eine Bescheidänderung nach …