…der Finanzstrafbehörde durch eine Mitteilung der ungarischen Zoll- und Finanzverwaltung vom yy bekannt wurde, dass der Bf. insgesamt 82,5 Liter diverser in seinem Eigentum befindlicher Alkoholika von Österreich zu einer von ihm angemieteten Liegenschaft in K. verbracht hatte. Er hatte in einer Einvernahme erklärt…
…Schreiben vom 4. März 2010 genannten Alkoholika (zusammen mit den privaten Lebensmitteleinkäufen der Bw. eingekauft) zur Herstellung von Räuchermischungen, Bachblüten oder Kyphi verwendet worden sei, sei unglaubwürdig, weil die Bw. die Alkoholika als Werbeaufwand geltend gemacht habe und nicht als Behandlungsmaterial (Konto 5100). 3. Dekoration:…
…da steuerlich erfahren, der Unterschied einer Betriebsausgabe als Werbung (Bewirtung) oder Behandlungsmaterial [laut Einnahmen-Ausgaberechnung wurden ohne Alkoholika immerhin Behandlungsmaterial von € 14.510,90 (2006) und € 11.268,23 (2007) geltend gemacht] bekannt gewesen sein musste. | Betriebsausgaben lt. UFS: | 2006 |…
Die Bw. macht zunächst - siehe spätere E-Mail vom 4. November 2013, weiter unten - folgende berufungsgegenständlichen außergewöhnlichen Belastungen geltend: | Bezeichnung lt. Bw.: | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | | € | € | € | € | € |…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HRätin Dr. Anna Radschek und die weiteren Mitglieder HRätin Dr. Elfriede Murtinger, Oswald Heimhilcher und Mag. Robert Steier über die Berufung des RH, in W, vertreten durch Hansi Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH, 1210 Wien, Donaufelderstraße 2/1/38…
…Einnahmen anfallen, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern. Dabei ist es nicht maßgeblich, ob der Steuerpflichtige sich diesem Aufwand hätte entziehen können. Dazu zählen Ausgaben für Geschenke für Kunden zu Anlässen wie Weihnachten etc. wie Geschenkkörbe, Alkoholika (Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, § 20, Tz. 7…
…bis 28.4.2008 fahrlässig eine Verkürzung von Abgaben dadurch bewirkte, dass sie anlässlich der Lieferung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus Deutschland, nämlich 456,20 Liter Alkoholika und 128 Liter Zwischenerzeugnissen, diese unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht vorschriftswidrig in das Steuergebiet der Republik…
…von 16.4.2007 bis 20.10.2008 fahrlässig eine Verkürzung von Abgaben dadurch bewirkte, dass sie anlässlich der Lieferung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus Deutschland, nämlich 167,86 Liter Alkoholika, 332,64 Liter Bier und 84,10 Liter Zwischenerzeugnissen, diese unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-…
…dass M. fahrlässig eine Verkürzung von Abgaben dadurch bewirkte, dass er es anlässlich der Lieferung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus Deutschland, nämlich 3.298,60 Liter Alkoholika, 297 Liter Bier und 462 Liter Zwischenerzeugnisse unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verabsäumte, die Abgaben selbst…
…dass Y. fahrlässig eine Verkürzung von Abgaben dadurch bewirkte, dass er es anlässlich der Lieferung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus Deutschland, nämlich 3.298,60 Liter Alkoholika, 297 Liter Bier und 462 Liter Zwischenerzeugnisse unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verabsäumte, die Abgaben selbst…
…Ab dem 26. April 1995 bis zum 31. März 2000 half MW ihrem Bruder DW bei dessen Import von Alkoholika nach Österreich und anschließendem Verkauf in Österreich an hier ansässige Unternehmen. Die Durchführung erfolgte nach dem von DW bereits davor entwickelten Tatplan. Dabei stellte sich…
…die nur dann zur Anwendung gelange, wenn Waren in ein anderes Zollgebiet überführt werden. Er sei überzeugt gewesen, dass im EWR Raum allenfalls Alkoholika und Rauchwaren, nicht jedoch sonstige Güter, die zum persönlichen Gebrauch dienen, Zoll zu entrichten sei und er seiner Deklarationspflicht an der…
…834,--) bewirkt, indem sie Einkäufe, Umsätze und Einnahmen bezüglich Alkoholika in ihrem gastgewerblichen Betrieb teilweise nicht in ihr steuerliches Rechenwerk aufgenommen hat, wodurch die obgenannten bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben in angeführter Höhe zu niedrig festgesetzt worden sind. F hat hiedurch eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1…
…Kunden notwendig gewesen, die ganz andere Abnehmer der Getränkelieferungen aufzeigen sollen. Kalkulation der Schwarzeinkäufe bei der Fa OB : Die unten angewandten Rohaufschläge wurden anhand der erklärten Wareneinsätze und erklärten Umsätze ermittelt. | Zeitraum 1-12/1997 | Alkoholika | Alkoholfrei | Wareneinsatz netto lt. KM …
…Die Gesellschaft betrieb eine Handel mit Waren aller Art. Sie erwarb in den Jahren 1995 und 1996 von dem in Laufen in der BRD situierten Großhändler M Alkoholika (7.047 Liter verschiedene Liköre). Im Zuge von Erhebungen bei M konnten 38 an die H-GmbH…
…Version 5.00) konnte die Abgabenberechnung durch EVAB mittels Berechnungsblatt erfolgen, sondern hatte die rechnerische Darstellung der Berechnung der Abgabe von alkoholischen Getränken für die Berufungsjahre 1990 bis 1992 am Ende der Entscheidungsgründe zu erfolgen. 6. Verspätungszuschlag zur Umsatzsteuer und Alkoholabgabe 1992: Die Berufung wurde…
…Vater Bf. zugelassenen Reisebusses mit dem Kennzeichen K. beim Zollamt Nickelsdorf zur Eingangsabfertigung. Nach erfolgter Passkontrolle wurden die beiden Kraftfahrer sowie die 39 Reisenden von den Zollorganen nach mitgeführten Waren, insbesondere Zigaretten und Alkoholika, befragt. Sämtliche Personen verneinten. Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass…
…die Höhe des Schandlohns ist der Berufungswerberin gänzlich unbekannt; besondere Einrichtungen zum ausschließlichen Nutzen und zur Förderung der Prostitution bestehen nicht; die Prostituierten animieren die Gäste nicht zum Konsum von Alkoholika; die Prostituierten kassieren ausschließlich ihren Schandlohn selbst; die Prostituierten sind nicht im Betrieb der…
…im Sinne dieses Reglements gelten insbesondere: - Einladungen von Geschäftspartnern zu kleineren Verpflegungen im Restaurant oder zu Hause - Geschenke an Geschäftspartner wie Blumen; Alkoholika etc. - Zwischenverpflegungen (mit Ausnahme Frühstück, Mittagessen und Nachtessen) auf Geschäftsreisen - Geschäftstelefone vom Privatapparat - Trinkgelder - Einladungen und Geschenke an Mitarbeiter - Nebenauslagen für Kunden…
…aus dem Beleg ableitbar - derart klein gehalten, dass zusätzlich zu den bei M. gekauften Getränken keine weiteren Alkoholika notwendig waren. Die Ausführungen, dass die Weine bei sonstigen Kundenbewirtungen im Büro Verwendung gefunden hätten ist ebenfalls nicht glaubwürdig. Bei Kundengesprächen werden überlicherweise und in erster Linie…